PV-Anlage bei Bundesnetzagentur anmelden

Eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Dach spart Stromkosten und hilft dank der Erzeugung von klimafreundlichem Ökostrom dabei, die Umwelt zu schonen. Eine PV-Anlage muss allerdings angemeldet werden. Wo und wie man eine Solaranlage registrieren kann, beantwortet solarenergie.de.
Inhaltsverzeichnis
    PV-Anlage anmelden
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    Wo müssen Betreiber ihre PV-Anlage anmelden?

    Um alle Akteure auf dem deutschen Strom- und Gasmarkt umfassend und einheitlich erfassen zu können, gibt es seit dem 31. Januar 2019 das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA). Es ersetzt die vor diesem Datum für die Anmeldung von Energieanlagen zuständigen Anlagenregister und das PV-Meldeportal.

    Eine Anmeldung im Marktstammdatenregister ist nicht nur für Betreiber von Strom- und Gasnetzen, sondern auch für Besitzer privater Anlagen Pflicht, wenn Letztere mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind. Die Anmeldepflicht betrifft darüber hinaus sowohl konventionelle Energieerzeuger als auch Akteure, die mit erneuerbaren Energien – wie Solarstrom – auf dem Energiemarkt vertreten sind. Auch ein Photovoltaikspeicher (PV-Speicher) muss bei den Behörden zusätzlich zur PV-Anlage einzeln angemeldet werden.

    Stromspeicher Battery flex von Solarwatt

    Voraussetzungen prüfen und Photovoltaikanlage anmelden

    Grundsätzlich wird jeder Verbraucher, der eine Photovoltaikanlage installieren möchte, zunächst prüfen, ob sie sich für ihn wirtschaftlich auszahlt. Faktoren wie die Ausrichtung des Dachs und der durchschnittliche Stromverbrauch eines Haushalts geben Aufschluss darüber, ob eine PV-Anlage rentabel sein dürfte.

    Fallen die Rentabilitätsberechnungen positiv aus, muss man bei dem für die Region zuständigen Netzbetreiber einen Antrag auf eine Netzverträglichkeitsprüfung - das so genannten "Anschlussbegehren" - stellen. Für deren Durchführung hat der Netzbetreiber in der Regel bis zu acht Wochen Zeit. Erst wenn auch hier die Zustimmung erteilt wird, sollte die PV-Anlage installiert werden.

    Die Registrierung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister erfolgt im Idealfall wenige Tage vor der Inbetriebnahme der Anlage.

    Vor Inbetriebnahme - PV-Anlage anmelden

    Wird die Anlage in Betrieb genommen, muss ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt werden, das den Vorgang unter Anwesenheit von Zeugen und gegebenenfalls mit Fotos dokumentiert. Ohne ein solches Protokoll kann die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz nicht genehmigt werden.

    PV-Anlage registrieren

    Die Registrierung einer PV-Anlage ist kostenlos und muss nicht persönlich vorgenommen werden. Der Betreiber muss sich jedoch auf dem Portal des Marktstammdatenregisters registrieren und kann dann eine andere Person – etwa einen Familienangehörigen oder den Installateur der Solaranlagefür die Anmeldung bevollmächtigen. Im folgenden Video wird gezeigt, welche Schritte für die Anmeldung einer PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur erforderlich sind.

    Video abspielen
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    Die Solaranlage fristgerecht anmelden

    Die Anmeldung einer PV-Anlage muss fristgerecht erfolgen, das gilt übrigens auch für Solarspeicher. Dabei spielt das Datum der Inbetriebnahme die entscheidende Rolle. Wer seine PV-Anlage nicht anmeldet, kann mit einem Bußgeld und dem Verlust der Vergütung, die es gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Solaranlagen gibt, sanktioniert werden. Folgende Fristen sind einzuhalten:

    • EEG-Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 31. Januar 2021 registriert worden sein.
    • EEG-Anlagen, die ab dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen einen Monat nach Inbetriebnahme der Anlage registriert worden sein.
    • Bei EEG-Anlagen, die bereits zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Januar 2019 registriert wurden, müssen lediglich fehlende Daten im Webportal nachgetragen werden.

    Welche Solaranlagen müssen nicht registrieren werden?

    Ausgenommen von der Pflicht zur Anmeldung sind lediglich die sogenannten Inselanlagen, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Da durch Inselanlagen versorgte Haushalte aber bei geringer Sonneneinstrahlung und nachts keinen Strom vom Netzanbieter beziehen können, ist die Kombination der Photovoltaikanlage mit anderen Energieerzeugern – z. B. einem Windrad oder einer Erdwärmepumpe – oder die zusätzliche Anschaffung eines Stromspeichers erforderlich.

    PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden

    Der Erhalt einer Einspeisevergütung für selbst produzierten Solarstrom wird erst dann möglich, wenn die Photovoltaikanlage auch beim Netzbetreiber angemeldet wurde. Dafür muss ihm nach erfolgter Netzverträglichkeitsprüfung zum einen das Inbetriebnahmeprotokoll vorliegen und zum anderen die Meldebescheinigung der Bundesnetzagentur für die PV-Anlage, die man sich nach der Anmeldung als Dokument herunterladen kann.

    Einnahmen der PV-Anlage dem Finanzamt melden    

    Wer eine Solaranlage registriert hat und betreibt, gilt als Unternehmer, sobald er den durch die PV-Anlage erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeist. Daher sollte die PV-Anlage am besten innerhalb eines Monats nach ihrer Inbetriebnahme auch beim Finanzamt angemeldet werden.

    Bei der Besteuerung des erzeugten Solarstroms spielt der geschätzte Jahresumsatz eine entscheidende Rolle. Ab 17.500 Euro wird Umsatzsteuer fällig. Liegen die Einnahmen aus der Solaranlage unter diesem Wert, greift die Kleinunternehmerregelung und es fällt keine Umsatzsteuer an. Ohnehin selbstständig tätige Anlagenbetreiber müssen dabei im Blick haben, dass die Umsätze der Photovoltaikanlage zu ihren sonstigen Einkünften hinzuaddiert werden müssen.   

    Auch kleine PV-Anlagen müssen angemeldet werden

    In jedem Fall aber muss der Betreiber im Folgejahr der Inbetriebnahme der PV-Anlage im Rahmen seiner Steuererklärung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung („Anlage EÜR“) an das Finanzamt übermitteln. Wer eine Solaranlage gewerblich nutzt, muss zusätzlich zur „Anlage EÜR“ auch Auskunft über die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb („Anlage G“) erteilen.

    PV-Anlage beim Gewerbeamt anmelden

    Unter Umständen muss der Betrieb einer Photovoltaikanlage auch als Gewerbe angemeldet werden. Der Gang zum Gewerbe- oder Ordnungsamt ist jedoch erst nötig, wenn eine jährliche Gewinnsumme von mehr als 24.500 Euro anfällt. Dies ist zumeist erst bei größeren Solaranlagen mit einer Modulfläche von mehr als 30 m2 bzw. einer Leistung von deutlich über 10 kWp der Fall.

    Ist die PV-Anlage allerdings auf einem gewerblich genutzten Gebäude installiert, hat die Gewerbeanmeldung unabhängig von Größe und Ertrag der Anlage zu erfolgen. Wie die Anmeldung einer PV-Anlage im Einzelnen vonstatten geht und welche Kosten dabei anfallen – zumeist zwischen 15 und 65 Euro – hängt von den spezifischen Regelungen der jeweils zuständigen Kommune ab.

    Was kostet eine PV-Anlage?

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