Wallbox-Förderung – Zuschuss für Ladestationen

Mit einer Wallbox kann das Elektroauto kostengünstig und umweltfreundlich daheim aufgeladen werden. Die Anschaffung der Ladestationen wird, ebenso wie der Ausbau der Ladeinfrastruktur, auf vielfältige Weise gefördert.
Inhaltsverzeichnis
    Wallbox-Förderung
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    Die Zahl der in Deutschland zugelassenen Elektro-Autos wächst schnell, doch der Ausbau der Ladeinfrastruktur kommt nur schleppend nach. Während ca. 250.000 Ladepunkte für eine flächendeckende Versorgung benötigt werden, sind an öffentlichen Ladesäulen Stand August 2021 nur knapp 40.000 Ladepunkte verfügbar. Kein Wunder also, dass die Nutzer von Elektroautos auf die Selbstversorgung setzen: Vier von fünf Ladevorgängen finden aktuell in der heimischen Garage statt. 

    Was ist eine Wallbox?
    Eine Wallbox ist ein Gerät, mit dem sich das Aufladen eines E-Auto steuern lässt. Die heimische Ladesäule sorgt dafür, dass den Akkus die richtige Menge an Strom zur Verfügung gestellt wird und schützt diese vor Fehlerströmen und Überlastungen.

    KfW-Programm 440 (ausgelaufen)

    Förderung privater Ladestationen 

    Im November 2020 stellte das Bundesverkehrsministerium die ersten 200 Millionen Euro für das Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung, um die Anschaffung privater Ladesäulen zu unterstützen. Innerhalb eines Jahres wurden die Mittel auf insgesamt 800 Millionen Euro aufgestockt. Bis zum Auslaufen der Maßnahme im November 2021 gingen mehr als 600.000 Anträge zu dem Wallbox-Programm ein.  

    Beantragt werden konnte ein Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt, der Antrag bei der KfW war vor Bestellung der Ladestation zu stellen. Die Fördersumme wurde nach Einreichung der Rechnungen für Kauf und Installation ausgezahlt.   

    Den Zuschuss erhielten ausschließlich Ladestation mit einer Ladeleistung von 11 kW (siehe Hinweis). Für höhere Ladeleistungen wurde eine Abregelung auf diesen Wert gefordert. Außer der Ladestation selbst konnten alle mit der Installation verbundenen notwendigen Arbeiten gefördert werden, wie die Modernisierung der Hauselektrik und der Telekommunikationsanbindung der Ladestation, Erdarbeiten und Maßnahmen am Netzanschluss. 

    Eine Voraussetzung für den Erhalt der Förderung bestand darin, dass die Ladestation über die Schnittstelle für eine intelligente Steuerung bzw. ein Energiemanagement verfügt. Diese Steuerung sollte es ermöglichen, die Ladeleistung zu begrenzen und den Ladevorgang mittels Wallbox zeitlich zu verschieben. 

    Außerdem gehörte es zu den Bedingungen des KfW-Programms 440, dass der Ladestrom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt. Nutzer konnten diese Bedingungen erfüllen, indem sie die Wallbox mit selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Quellen speisten oder Ökostrom von einem Anbieter bezogen.  

    Das Förderprogramm ist Ende 2021 ausgelaufen. Ob es unter der neuen Bundesregierung fortgesetzt wird, ist noch unklar.  Laufende Anträge sind von dem Stopp nicht betroffen. 

    Warum ist die KfW-Förderung der Wallbox auf 11 kW begrenzt?
    Über 11 kW sind Ladestationen genehmigungspflichtig. Aber auch darunter müssen sie beim Netzbetreiber angemeldet werden.

    Ladeinfrastruktur vor Ort

    Alternativ zum KfW-Programm 440 können Privatpersonen das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des BMVI nutzen, allerdings nur, wenn die Wallbox öffentlich zugänglich ist. Gefördert werden mit bis zu 80 % die erstmalige Beschaffung und Montage von Ladepunkten sowie der Netzanschluss bis zu einer Ladeleistung von maximal 50 kW.  

    Der Antrag wird bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht, Ansprechpartner für technische Fragen ist die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie NOW GmbH. Um den Maximalbetrag der Förderung zu erhalten, muss die öffentliche Zugänglichkeit der Ladestation rund um die Uhr gewährleistet sein. Ist die öffentliche Zugänglichkeit eingeschränkt, reduziert sich die mögliche Förderung entsprechend. 

    Landesweite und regionale Wallbox-Förderung

    Wer sich auf Landesebene nach einer Wallbox-Förderung umschaut, wird feststellen, dass es hier momentan nur noch wenige Möglichkeiten gibt, Zuschüsse für eine Ladestation für das Elektroauto im eigenen Heim zu erhalten.  Mehr Glück haben Interessenten da häufig auf kommunaler Ebene. 

    Aktuelle Landes- und kommunale Programme richten sich häufig an kleine und mittelständische Unternehmen, für die der Aufbau einer öffentlichen bzw. nicht-öffentlichen Ladeinfrastruktur erleichtert werden soll.  Ein neues Programm in Nordrhein-Westfalen, fördert die Ladeinfrastruktur ab vier Wohneinheiten. 

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    Baden-Württemberg

    Seit Dezember 2021 wird in Baden-Württemberg die Anschaffung einer Wallbox mit bis zu 500 Euro bezuschusst, wenn diese in Kombination mit Photovoltaik-Anlage zum Laden eines vollelektrischen Fahrzeuges angeschafft wird. Die erstzugelassene Elektroautos dürfen zudem höchstens eine Motorleistung von 160 kW haben. Die Förderung der Wallbox über den BW-e-Solar-Gutschein ist nur möglich, wenn diese über 500 € kostet und die Ladestation mindestens drei Jahre lang betrieben wird.  

    Darüber hinaus können Firmen, Einzelunternehmer oder Gemeinschaften von Wohneigentümern das Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW) nutzen. Pro Ladepunkt gibt es hier einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.500 €. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.  

    Bayern

    Ursprünglich wurden in Bayern private Ladesäulen über das 10.000 Häuser-Programm mitgefördert. Diese Möglichkeit entfiel mit der KfW-Förderung nach Programm 440. Eine Wiederaufnahme der Förderung von Wallboxen über das PV-Speicher-Programm ist nicht vorgesehen.  
    Allerdings stellen noch Städte, Kommunen und einige Energieversorger Zuschüsse für private Ladestationen zur Verfügung, so zum Beispiel in München, Dachau oder Nürnberg. 

    Im November 2021 hat der Freistaat Bayern das Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ ausgelobt. Für das Programms stehen bis 2023 insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung.   

    Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, profitieren sollen insbesondere Kommunen und Landkreise. Pro Standort müssen mindestens zehn Ladepunkte errichtet und von Fachunternehmen installiert werden. Zum Laden darf ausschließlich Ökostrom eingesetzt werden und die Ladestation muss mindestens sechs Jahre in Betrieb sein. Unter den genannten Bedingungen können 40 % der Kosten gefördert werden. Obergrenze sind 2.500 € für Normallader bis 22 kW und 10.000 € für Schnelllader bis 100 kW. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Förderung bis 50 % der Kosten möglich.   

    Berlin

    In Berlin wird derzeit nur die wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) gefördert. Die Ladestationen oder Ladesäulen können auf privaten betrieblichen Flächen oder auf öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken aufgestellt werden, z. B. an Tankstellen, auf Parkplätzen oder in Parkhäusern. Wallboxen und Normalladesäulen können bis zu 50 % der Gesamtkosten gefördert werden, inklusive der Kosten für den Netzanschluss. Die Förderhöhe ist auf 2.500 Euro pro Ladepunkt begrenzt. 

    Brandenburg

    In Brandenburg gibt es derzeit kein Landesprogramm zur Wallbox-Förderung. Angebote machen hier vor allem Energieversorger wie die EMB Energie Mark Brandenburg GmbH (200 Euro „Mobilbonus“) oder die Stadtwerke Brandenburg

    Bremen

    In Bremen gibt es derzeit keine Förderprogramme für Wallboxen. Das Programm des regionalen Energieversorgers swb ist schon vor einiger Zeit ausgelaufen.

    Hamburg

    Die Hansestadt fördert derzeit keine privaten Wallboxen. Mit dem Projekt ELBE (Electrify Buildings for EVs) wurden bis Mitte 2022 Ladestationen auf privatem Grund bezuschusst, z.B. für Unternehmen oder in der Wohnungswirtschaft. Eine Antragsstellung im Förderprogramm ELBE ist nicht mehr möglich, das Programm wurde für Neuanträge geschlossen.

    Hessen

    Für das Land Hessen gibt es derzeit kein Programm zur Förderung privater Ladestationen. Jedoch existieren einige kleinere kommunale Programme zur Wallbox-Förderung, so zum Beispiel in Darmstadt (100 Euro) und Limburg an der Lahn (300 Euro).  

    Darüber hinaus gab es bis April 2021 ein Förderangebot für den Aufbau von Ladeinfrastruktur bei Unternehmen und im öffentlichen Raum.

    Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit keine landesweite Förderung für die Anschaffung einer Wallbox durch Privatpersonen. Allerdings bieten Kommunen Fördermöglichkeiten an, so die Landeshauptstadt Schwerin über ihre Stadtwerke. Unternehmen können hingegen von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten profitieren. Die Höhe des Zuschusses liegt bei Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien in der Regel bei bis zu 50 %, im Ausnahmefall bei bis zu 60 %. 

    Niedersachsen

    Das Land Niedersachsen hat mit seiner Förderung der nicht-öffentlichen Ladeinfrastruktur den Aufbau von privaten Ladesäulen etwa auf Betriebshöfen kleiner und mittlerer Unternehmen oder Handwerksbetrieben gefördert. Das Programm ist Ende 2022 ausgelaufen.  

    Nordrhein-Westfalen

    In Nordrhein-Westfalen förderte das Wirtschaftsministerium mit dem Programm progres.nrw „Emissionsarme Mobilität“ u.a. den Ausbau von Ladepunkten in Unternehmen und Kommunen.    

    Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen-und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien sowie Wohnungseigentümergemeinschaften können von der Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität profitieren.

    Private Anwender erhalten eine Förderung oder einen Bonus von Stadtwerken, wenn sie eine Ladestation installieren, so in Solingen, Düsseldorf oder Wuppertal.  

    Rheinland-Pfalz

    In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit kein Programm für die landesweite Wallbox-Förderung. Auf der Website energieagentur.rlp.de findet sich aber eine Übersicht über die Förderung der Elektromobilität durch Energieversorger und Kommunen. Mit dabei sind auch Förderungen beim Erwerb einer Wallbox.

    Saarland

    Im Saarland gibt es derzeit kein Landesprogramm zur Förderung privater Wallboxen.

    Sachsen

    Durch die Sächsische Aufbaubank SAB wurde im Rahmen der „Förderrichtlinie Speicher“ die Errichtung dezentraler Stromspeicher (inkl. Quartierspeicher und Nachrüstsätze) gefördert, die mit Strom aus Photovoltaikanlagen betrieben werden. Das galt auch in Verbindung mit der ortsfesten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Die Ladepunkte der Ladestation mussten dafür mit dem Stromspeicher verknüpft sein.  

     

    Nachdem die Förderung für 2022 kurzfristig wieder geöffnet wurde, wird die Förderung von Speichern und auch von Ladepunkten nicht fortgeführt.

    Sachsen-Anhalt

    Private Wallboxen werden in Sachsen-Anhalt derzeit nicht gefördert. Das Ladeinfrastrukturprogramm des Landes, das auch die Errichtung öffentlicher Ladestationen vorsah, ist schon seit einiger Zeit ausgelaufen. Im Rahmen des Programms „Sachsen-Anhalt Energie“ konnten Unternehmen bis Ende Januar 2023 Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Integration von erneuerbaren Energien in allen relevanten Unternehmensbereichen fördern lassen.  Über den Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt wird jedoch weiterhin der Aufbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur gefördert. Die Ladepunkte müssen dazu rund um die Uhr erreichbar sein.

    Schleswig-Holstein

    Bis Anfang 2021 konnten in Schleswig-Hollstein Betreiber privater Wallboxen einen Zuschuss über das Klimaschutz-Förderprogramm des Landes erhalten. Auch im nördlichsten Bundesland gibt es derzeit keine neuen Förderungen für diese Zwecke.

    Der Kreis Plön fördert die Errichtung von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 Kilowatt). Es ist ausschließlich der Kauf von Ladeinfrastruktur förderfähig. 

    Der Kreis Segeberg unterstützt die Anschaffung und Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen in Höhe von 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten.  

    Thüringen

    Die Förderung privater Wallboxen ist in Thüringen ausgelaufen. Die Förderung der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Thüringen über das Programm E-Mobil Invest ist aktuell bis Ende 2023 wieder möglich. Für Privatpersonen ist diese Wallbox-Förderung leider nicht zugänglich.

    Bundesweite Förderung der öffentlichen und nicht-öffentlichen Ladeinfrastruktur

    Neben privaten Wallboxen erhalten auch öffentlich zugängliche Ladestationen einen Zuschuss, so beim bereits erwähnten Programm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ oder über das Programm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“, das auch Privatpersonen offensteht. 

    Das Programm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit einem Fördervolumen von 300 Millionen Euro richtet sich auch an kleine und mittelständische Unternehmen. Wichtigste Bedingung: Die Ladeinfrastruktur (LIS) muss öffentlich zugänglich sein, zum Beispiel auf einem Kundenparkplatz. Ist der Zugang nicht rund um die Uhr gewährleistet, wird die Förderung entsprechend reduziert.  

    Gefördert werden die Errichtung und Modernisierung von Ladepunkten. Die Steuerung des Ausbaus erfolgt über ein Standort-Tool, das sicherstellen soll, dass die Ladesäulen optimal verteilt werden. Das bedeutet, dass für jede Region bestimmte Kontingente vorgeben sind. Gehen mehr Anträge ein, als gefördert werden können, entscheidet die Wirtschaftlichkeit der Angebote.  

    Neben der öffentlichen Zugänglichkeit müssen weitere Anforderungen erfüllt werden: 

    • Anbindung der Ladeinfrastruktur an ein Bezahlsystem / einen Abrechnungsdienstleister
    • Betrieb der Ladesäulen mit Grünstrom oder PV-Strom* 
    • Mindestbetriebsdauer der LIS von 6 Jahren 

    * Der für den Ladevorgang verwendete Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen und darf aber nicht über das EEG gefördert sein. Betreiber von PV-Anlagen, die eine Einspeisevergütung erhalten, können das Programm also nicht in Anspruch nehmen. 

    Aktuell endet die elektronische Antragstellung für Neuinstallationen und Modernisierungen bereits im Januar 2022.  

    KfW-Programm 441

    Die vorhandene Förderung wurde Ende 2021 um einen weiteren Baustein ergänzt: Das KfW-Programm 441 (Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen) nimmt die nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für Mitarbeiterparkplätze, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge in den Fokus.

    Mit 900 Euro pro Ladepunkt unterstützt werden  

    • der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung   
    • Einbau und Anschluss der Ladestationen inklusive aller Installationsarbeiten  
    • die Anschaffung von Energiemanagementsystemen zur Steuerung der Ladestationen.  

    Der maximale Zuschuss pro Standort beträgt 45.000 Euro. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Freiberufler, Kommunen, Körperschaften und gemeinnützige Organisationen.  

    KfW-Programm 439

    An Kommunen und Landkreise, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände richtet sich das KfW-Programm 439 (Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen). 

    Mit 900 Euro pro Ladepunkt gefördert werden Ladestationen an Stellplätzen, die nur für Beschäftigte der Kommunen zugänglich sind. Die Zuschusssumme muss mindestens 9.000 Euro betragen, das heißt der Antrag sollte zehn und mehr Ladepunkte umfassen. Förderfähig sind bis zu 70 % der Gesamtkosten.

    KfW-Programm 268-269

    Unternehmen, Organisationen und Körperschaften haben noch die Möglichkeit, die KfW-Programme 268-269 zu nutzen, und einen „Investitionskredit Nachhaltige Mobilität“ zu beantragen. Unter dem Punkt „Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr“ wird auch die öffentliche und nicht­öffentliche elektrische Ladeinfrastruktur inklusive der Stromnetzanschlüsse gefördert.