Photovoltaik-Förderung - Wofür gibt es Solar-Zuschüsse?

Eine Photovoltaikanlage anzuschaffen, will wohlüberlegt sein, denn die Investitionskosten sind nicht niedrig. Mit Solar-Förderung, der Einspeisevergütung oder einer effizienten steuerlichen Auslegung lässt sich aber viel Geld sparen und die Anlage innerhalb weniger Jahre zuverlässig refinanzieren.
Inhaltsverzeichnis
    Photovoltaik-Förderung
    Mehr Unabhängigkeit durch Solarstrom

    Sie wollen unabhängiger von Ihrem Stromerzeuger werden? Mit günstigem Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage senken Sie nicht nur Ihre Kosten, sondern schützen auch die Umwelt.

    Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage bedeutet noch immer eine Investition von mehreren tausend Euro. Der Bund fördert über die KfW-Bank die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien mit dem langfristigen Ziel der CO₂-Neutralität, darunter auch die Installation von Photovoltaikanlagen auf Privathäusern.  Aber auch Länder und Kommunen bieten eigene Förderprogramme. 

    Die Photovoltaik-Förderung erfolgt zudem mittels der Einspeisevergütung, über zinsgünstige Kredite oder auch durch Zuschüsse von den Energieversorgern. Wir haben Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Programme zur Photovoltaik-Förderung zusammengestellt.

    Die richtige Förderung für die Photovoltaikanlage finden

    Bei der Suche nach einer geeigneten Photovoltaik-Förderung sind folgende Punkte zu beachten:

    • Soll eine neue PV-Anlage installiert oder eine bestehende erweitert werden?
      Bei der Einspeisevergütung wird z.B. eine Erweiterung wie eine neue PV-Anlage gewertet. Die Förderung erfolgt dann nicht zum ursprünglichen, sondern zum aktuellen Tarif.
    • Wird die Anlage auf einem Firmengebäude oder einem Privathaus installiert? 
      Nicht alle Programme stehen Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen offen. Die Auflistung legt den Schwerpunkt auf Förderungen, die für private Betreiber kleinerer Photovoltaikanlagen gedacht sind.
    • Welcher Anlagentyp soll installiert werden/wurde bereits installiert?
      Inselanlagen, die nicht ans öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, sind bei der Mehrzahl der Fördermaßnahmen ausgeschlossen. Auch sind häufig Freiflächenanlagen nicht förderfähig.
    Hinweis

    Grundsätzlich sind zwei Arten der Förderung zu unterscheiden: die Investitionsförderung, die der Anschaffung einer PV-Anlage dient und die „betriebliche“ Förderung in Form der Einspeisevergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die die konkrete Produktion von Solarstrom bezuschusst.

    Einspeisevergütung für Solarstrom

    Die bekannteste Photovoltaik-Förderung ist die Vergütung, die Anlagenbesitzer für die Einspeisung von selbst produziertem Solarstrom in das öffentliche Netz erhalten. Die Pflicht zur Abnahme des Stroms und die Höhe dieser Einspeisevergütung sind durch das EEG geregelt. Die konkrete Höhe der staatlich garantierten Zahlung verändert sich immer wieder und dient als Instrument der politischen Steuerung des Photovoltaikausbaus.

    Der Betreiber der PV-Anlage erhält die Einspeisevergütung als festen Vergütungssatz in Cent pro eingespeister kWh für einen Zeitraum von 20 Jahren. Abhängig ist die Höhe nur vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage. Das heißt, wurde eine Photovoltaikanlage im April 2020 in Betrieb genommen, erhält der Betreiber bis Januar 2040 eine Vergütung in Höhe von 9,44 ct/kWh (der zu diesem Zeitpunkt gültige Vergütungssatz). Im Januar 2022 betrug die Vergütung nur noch 6,83 ct/kWh, im Juli 2022 wurde sie auf 8,6 ct/kWh angehoben. 

    Die Einspeisevergütung wird vom Gesetzgeber immer wieder angepasst. Solange an Bestandsanlagen keine Veränderungen vorgenommen werden, bleibt der einmal festgelegte Vergütungssatz jedoch für 20 Jahre bestehen. Der Vergütungssatz ist an den Standort und die verbauten Module gebunden. Während also der Verkauf des Hauses mit PV-Anlage keinen Einfluss auf die Einspeisevergütung hat – hier muss sich nur der neue Betreiber anmelden – wirkt sich eine Modernisierung, d.h. das Ersetzen der vorhandenen durch neue Module, so aus, dass die PV-Anlage als Neuanlage gewertet wird.

    Um in den Genuss der Einspeisevergütung zu kommen, müssen Betreiber von Photovoltaikanlagen die Stammdaten ihrer Anlage in das sogenannte „Marktstammdatenregister“ eintragen. Ohne diesen Eintrag entfällt der Anspruch auf Auszahlung der finanziellen Förderung nach EEG.

    Eigenverbrauch als indirekte Einnahmequelle

    Die Einspeisevergütung ist mittlerweile nicht mehr allzu hoch. Es lohnt sich daher, möglichst viel vom selbst produzierten Solarstrom auch selbst zu verbrauchen. Der Preis für Netzstrom liegt derzeit bei 40 ct/kWh und höher und ist damit im Vergleich zur Einspeisevergütung etwa viermal so hoch. Je mehr Solarstrom mit Gestehungskosten (Herstellungskosten) von ca. 10 Cent pro kWh selbst verbraucht wird, desto geringer ist der Bezug an Netzstrom. Dadurch sinken die Energiekosten und die Anlagenbetreiber sparen deutlich. Es lohnt sich also, den Eigenverbrauch an Solarstrom zu optimieren.

    Photovoltaik-Förderung durch günstige Kredite der KfW-Bank

    Das wichtigste bundesweiten Programm zur Photovoltaikförderung wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert. Um die Förderung durch die KfW in Anspruch nehmen zu können, muss die geförderte Anlage die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Einspeisung des Solarstromes in das öffentliche Netz gewährleistet ist. Inselanlagen erhalten also keine KfW-Förderung. Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Gebäude auf dem die Anlage installiert werden soll, nicht zu Zwecken der Stromerzeugung errichtet wurde. Für Wohnhäuser trifft dies grundsätzlich zu.

    Der Förderung von Photovoltaikanlagen dient das KfW-Programm Erneuerbare Energie - Standard (270). Darüber lassen sich der Anlagenkauf, die Installationskosten und die Erweiterung von bestehenden Anlagen fördern. Das Programm ist anwendbar für Neu- und Bestandsanlagen auf Dächern, an Fassaden und auf Freiflächen. Das speziell für Photovoltaikanlagen aufgelegte Programm KfW 274 („Erneuerbare Energien – Standard – Photovoltaik“) existiert nicht mehr als eigene Fördermöglichkeit und wurde inzwischen in das Förderprogramm KfW 270 integriert.

    Ähnlich verhält es sich mit dem Programm KfW 275, das der Förderung von Batteriespeichern für PV-Anlagen diente. Das Programm wurde zum 31.12.2018 eingestellt, alternativ ist jedoch eine Förderung aus dem Programm KfW 270 oder über die Förderprogramme einzelner Bundesländer möglich.

    Solarstrom für 10 - 15 Cent / kwh

    Mit einer eigenen Photovoltaikanlage von Solarwatt zahlen Sie nur 10 bis 15 Cent / kwh und das über 30 Jahre! Mit Strom vom eigenen Dach machen Sie sich unabhängig von Preiserhöhungen.

    Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an oder informieren Sie sich in unserem kostenlosen Ratgeber zu den Kosten einer PV-Anlage.

    Wer kann die KfW-Förderung beantragen?

    Die KfW-Programm 270 richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen. Mit der Bank können Laufzeiten von 5, 10, 15 oder 20 Jahren sowie tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden. Die genauen Konditionen orientieren sich an Bonität und Sicherheiten der Antragsteller, für deren Ermittlung die Hausbank zuständig ist. Mit dieser wird der Kredit-Vertrag abgeschlossen.

    Finanzierungen der Photovoltaikanlage zu attraktiven Konditionen werden auch von anderen Kreditinstitutionen wie der Umweltbank  angeboten. Die Konditionen für den Solarkredit sollten jedoch im Detail mit denen des KfW-Kredits verglichen werden!

    Seit November 2020 bietet die KfW-Bank auch eine Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an. 

    Veränderte Wirkleistungsbegrenzung

    Laut EEG dürfen PV-Anlagen nur 70 Prozent ihrer Nennleistung in das Netz einspeisen (die sogenannte „Wirkleistungsbegrenzung“)*. Bei Inanspruchnahme der KfW-Förderung dürfen nur noch 50 Prozent der Nennleistung eingespeist werden. Hier lohnt es sich besonders, über die Erhöhung des Eigenverbrauchs zum Beispiel durch Anschaffung eines Stromspeichers nachzudenken.

    * Im September 2022 wurde diese Regelung für Neuanlagen bis 25 kWp aufgehoben.

    Photovoltaik-Förderung der Bundesländer

    Neben der bundesweiten Förderung von Photovoltaikanlagen über die KfW-Bank bieten auch einige Bundesländer Förderprogramme an, die sich teilweise stark voneinander unterscheiden. Der Schwerpunkt der Programme verschiebt sich immer mehr von der Photovoltaikanlage selbst hin zur „Peripherie“. Das heißt, es werden insbesondere Einrichtungen zur effizienteren Nutzung des Solarstroms gefördert, wie Batteriespeicher oder Ladesäulen für die Elektromobilität. Auch das ressourcenschonende und CO₂-neutrale Heizen oder das Thema Mieterstrom spielen zunehmend eine Rolle. Nicht zuletzt gibt es in einigen Bundesländern jetzt auch schon Förderungen für Balkon-Solaranlagen.

    Baden Württemberg

    Baden-Württemberg fördert über den BW-e-Solar-Gutschein E-Fahrzeuge und die zugehörige Wallbox.

    Das Programm zur Förderung netzdienlicher Speicher ist ausgelaufen.

    Berlin

    Mit dem Stromspeicher-Förderprogramm Berlin (EnergiespeicherPLUS) wird der Kauf eines Stromspeichers unterstützt, der zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert wird. Die Förderung beträgt 300 € je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität des Stromspeichers. Maximal werden 15.000 € pro Stromspeichersystem gewährt. Verfügt der Speicher bzw. das Energiemanagementsystem über eine prognosebasierte Betriebsstrategie, kommt ein Bonus von 300 € hinzu.

    Mecklenburg-Vorpommern

    Das Bundesland fördert Stromspeicher für Strom aus erneuerbaren Energien mit bis zu 20.000€. Zuwendungsempfänger sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Genossenschaften und Contracting-Unternehmen.

    Darüber hinaus werden Balkonkraftwerke gefördert. 

    Nordrhein-Westfalen

    Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes hat seine Förderung Erneuerbarer Energien unter „progres.nrw“ gebündelt. Im Rahmen des Programms „Emissionsfreie Mobilität“ wird die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität gefördert.

    Rheinland-Pfalz

    Das Solar-Speicher-Programm  ist ausgelaufen, derzeit wird an einem Solar-Speicher-Programm II  für Kommunen gearbeitet.

    Sachsen-Anhalt

    Batteriespeicher werden über das Programm "Sachsen-Anhalt SPEICHERT" gefördert. Momentan ist die Antragsstellung möglich, aller Voraussicht nach können mit Freigabe des Landeshaushalts 2023 wieder Anträge bei der Investitionsbank gestellt werden.

    Ausgelaufen sind die Länderprogramme zur Photovoltaik-Förderung bereits in Brandenburg (Eintausend Speicher), Sachsen (Stromspeicher mit und ohne Ladestation), Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und im Saarland. Allerdings werden Förderprogramme, insbesondere zum Jahreswechsel, wenn ein neues Budget zur Verfügung steht, häufig wieder neu aufgelegt. Es lohnt sich also dranzubleiben und die Förderungen im Auge zu behalten. So hat Sachsen zum Beispiel angekündigt, dass es sein Programm im 2. Quartal 2021 mit überarbeiteten Förderbedingungen fortgesetzt wird.

    Als indirekte Photovoltaik-Förderung lässt sich zudem die kostenlose Beratung verstehen, die in vielen Bundesländern angeboten wird.

    Für Investoren interessant ist zudem die Förderung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in "landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten".  Die Bundesländer müssen dazu eine sogenannte Länderöffnungsklausel beschließen, die die Förderung der Freiflächen-PV nach EEG erlaubt. Unter anderem Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, das Saarland und Rheinland-Pfalz haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht.

    Regionale Förderprogramme

    Betreiber privater Solaranlagen können zudem von regionalen Förderprogrammen profitieren.  Da bei Programmen zur Photovoltaik-Förderung eine große Fluktuation herrscht, empfiehlt sich für Interessenten vor der Anschaffung einer Anlage immer ein Blick in die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Hier finden sich auch die regionalen Förderprogramme für Balkonkraftwerke. Zudem kann sich die Konsultation bei einem Energieberater oder die Nachfrage bei der Gemeinde lohnen.

    Indirekte Förderung durch steuerliche Abschreibung

    Mit der Einspeisung des Solarstromes ins öffentliche Netz werden Betreiber von Photovoltaikanlagen zu einem gewerblichen Stromproduzenten und müssen auf Einspeisevergütung und Eigenbedarf bzw. Eigenverbrauch Umsatzsteuer zahlen. Diese Pflicht entfällt im Rahmen der sogenannten Kleinunternehmerregelung, wenn die jährlichen Einnahmen (Umsatz) 22.000 Euro (seit 2020) nicht übersteigen. Doch es kann sich lohnen, auf diese steuerliche Regelung, an die eine fünfjährige Bindung besteht, zu verzichten. Betreiber privater Photovoltaikanlagen können die Kosten für Anschaffung, Wartung und Reparatur von PV-Anlagen, Kosten, die sich aus der Installation ergeben (z.B. notwendige Dachumbauten) sowie Betriebskosten steuerlich geltend machen. Auch erhalten sie die gezahlte Umsatzsteuer auf Wartung und Reparatur zurück. 

    Mit der Einführung des Nullsteuersatzes auf Kauf und Installation einer PV-Anlage lohnt sich die Option für die Regelbesteuerung für private Anlagenbesitzer nicht mehr, da keine Umsatzsteuer mehr gezahlt wird und demzufolge auch nicht erstattet werden kann.

    Die steuerliche Optimierung ist allerdings mit einigem Aufwand verbunden, denn das Finanzamt verlangt regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen. Betreiber einer Photovoltaikanlage müssen dem Netzbetreiber die Umsatzsteuer für die Einspeisevergütung in Rechnung stellen und die entsprechenden Beträge an das Finanzamt weiterleiten. Für den Betrieb der Photovoltaikanlage ist zudem eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Gewinne müssen versteuert werden (Einkommenssteuer), Verluste wirken steuermindernd.  

    Alternative zur direkten Photovoltaik-Förderung

    Im Falle eines Hausneubaus aber auch bei Sanierungen besteht die Möglichkeit, Maßnahmen umzusetzen, die den Energiebedarf des Hauses senken. Maßstab ist hier der KfW-Effizienzhaus-Standard, der einen niedrigen Primärenergiebedarf mit einer guten Wärmedämmung (niedriger Transmissionswärmeverlust) verbindet. Werden die Energiespar-Standards eingehalten, bietet die KfW einen attraktiven Kredit für die Baumaßnahmen.

    Die Photovoltaik selbst ist im Rahmen des KfW-Effizienzhauses nicht förderfähig, allerdings trägt sie zu einem niedrigen Primärenergiebedarf bei. Die Photovoltaikanlage auf dem Dach hat also einen Anteil daran, dass die KfW-Anforderungen erfüllt werden. Der Anteil ist umso höher, je mehr Strom auch in die Gebäudetechnik fließt, also für Lüftung, Heizung und Kühlung genutzt wird. Momentan ist es jedoch so, dass in Zusammenhang mit KfW-Effizienzhäusern bevorzugt Solarthermieanlagen installiert werden, weil diese einen Beitrag  zur durch die Förderung bevorzugte Wärmegewinnung leisten. Im Zuge der Sektorenkopplung könnte sich das aber ändern.

    Eine Kombination der Förderung für Energiesparhäuser mit dem Programm 270 zur Photovoltaikförderung ist möglich.

    Bafa Solarförderung für Solarthermie

    Bis Ende 2020 förderte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) das „Heizen mit Erneuerbaren Energien“. Bei Neubauten wurden vom Bafa Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten unterstützt, bei bestehenden Gebäuden die Errichtung oder Erweiterung von Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung, Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz dienen. Seit 2021 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Einbau von Erneuerbaren Heizungen als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Im Gesetz genannt werden unter anderem „Anlagen zur Heizungsunterstützung“. Hierfür eignen sich auch PV-betriebene Wärmepumpen.

    Photovoltaikförderung in Österreich

    Die bundesweite OeMAG-Tarifförderung für PV-Anlagen, bestehend aus einem einmaligen Investitionszuschuss und einem Fördertarif analog zur deutschen Einspeisevergütung, ist im Jahr 2022 ausgelaufen. Die Umstellung auf eine Marktprämie ist geplant. Grundlage hierfür sind die Festlegungen im Erneuerbaren Ausbau Gesetz (kurz EAG).

    Eine Alternative bildet die Klimafonds Investitionsförderung, die voraussichtlich bis Ende 2022 läuft, zumindest aber bis zur Ausschöpfung der Mittel. Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Die Förderungspauschalen werden in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Für Antragstellung ab 22.12.2020 gelten folgende Förderpauschalen.

    • 250 Euro/kWp für 0 bis 10 kWp
    • 200 Euro/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10–20 kWp
    • 150 Euro/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp

    Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV bzw. BIPV) gibt es einen Bonus in der Höhe von zusätzlich 100 Euro/kWp.

    Neben dieser bundesweiten Förderung bieten einige Bundesländer länderspezifische Programme für Privatpersonen an. Eine Übersicht findet sich auf der Webseite pvaustria.at  

    Photovoltaikförderung in der Schweiz

    In der Schweiz gibt es seit 2009 das im Energiegesetz (EnG) verankerte Förderinstrument der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Produzenten von Strom aus Erneuerbaren Energien erhalten danach – ähnlich wie in Deutschland - eine garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Strom. Mit der Neugestaltung des EnG wurde das nun Einspeisevergütungssystem (EVS) genannte Instrument zeitlich befristet. Neue Anlagen konnten nur noch bis Ende des Jahres 2020 in die Förderung aufgenommen werden, 2022 läuft das Programm endgültig aus. Die Vergütungsdauer für Solarstrom wurde von ursprünglich 20 Jahren auf 15 Jahre gekürzt. Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen (unter 100 kWp) können nur noch eine Einmalvergütung beantragen, die höchsten 30 % der Investitionskosten einer Referenzanlage deckt.

    Die Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen unter 100 kWp (KLEIV) besteht aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbetrag. Der Grundbetrag unterliegt seit seiner Einführung einer Degression, seit April 2020 beträgt seine Höhe noch 1.000 Franken. Auch der Leistungsbetrag sinkt kontinuierlich, für Anlagen unter 30 kWp liegt er bei 340 Franken pro Wp. Für gebäudeintegrierte PV-Anlagen sind die Beträge etwas höher: 1.100 Franken und 380 Franken pro Wp.

    Für das Jahr 2021 wurden die Mittel für die Einmalvergütung deutlich aufgestockt. Auch wird durch die Einrichtung eines Online-Kundenportal die Beantragung der Einmalvergütung vereinfacht. Zum 1. Juli 2021 soll zudem die Plangenehmigungspflicht für Energieerzeugungsanlagen, die mit einem Niederspannungsverteilnetz verbunden sind, aufgehoben werden. Photovoltaik-Anlagen können dann einfacher, günstiger und schneller realisiert werden.

    Die Förderung der Anlage kann erst nach erfolgter Inbetriebnahme bei der Pronovo AG beantragt werden. Pronovo, eine Tochtergesellschaft der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid, ist zuständig für die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien des Bundes

    Neben den staatlichen Zuschüssen bieten auch einige wenige Kantone und Gemeinden eine Photovoltaik-Förderungen an.

    Wichtige Fragen zur Photovoltaik-Förderung

    Gibt es noch eine KfW-Förderung für Photovoltaik?

    Ja, allerdings nur noch über das "allgemeine" KfW-Programm 270 (Erneuerbare Energien – Standard). Spezialprogramme für Photovoltaik (KfW 274) und  Batteriespeicher (KfW 275) sind inzwischen ausgelaufen.

    Mitgefördert werden kann die Photovoltaik aber auch über die KfW-Programme 261 und 

    Was sind die wichtigsten Förderungen für Photovoltaikanlagen?

    Unterschieden wird zwischen Investitionsförderung (Anschaffung der PV-Anlage) und betrieblicher Förderung (Einspeisevergütung). Zur Investitionsförderung zählen das KfW-Programm 270, Solarkredite oder die Zuschüsse von Bundesländern und Kommunen zur Anschaffung der PV-Technik.

    Als zusätzliche, indirekte Investitions-Förderung kann die Anwendung des Nullsteuersatzes für Photovoltaik interpretiert werden, die Anfang 2023 in Kraft getreten ist. 

    Wann muss die Förderung beantragt werden?

    Der Antrag muss immer vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden.  Genaue Informationen finden Sie z.B. bei der KfW.

    Welche Voraussetzungen gibt es für die Photovoltaik-Förderung?

    In der Regel werden nur PV-Anlagen gefördert, die auch überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen.  Auf Inselanlagen trifft das nicht zu. Auch Anlagen, die 20 Jahre Einspeisevergütung erhalten haben  (sogenannte Post-EEG-Anlagen), können nicht mehr gefördert werden. 

    Einspeisevergütung erhalten nur Anlagen bis maximal 100 kWp. Größere Anlagen müssen an Ausschreibungen teilnehmen. 

    Anlagen im Ausland sind ebenfalls förderfähig. Diese Möglichkeit steht allerdings nur Unternehmen mit Sitz in Deutschland offen.

    Erhalten auch Anlagen im Garten eine Photovoltaik-Förderung?

    Mit dem EEG 2023 soll das möglich werden, allerdings nur wenn sich Hausdach nicht für eine Solar-Installation eignet. Wann genau das der Fall ist, wurde noch nicht im Detail geregelt. 
    Die maximale Größe der "Ersatz-Anlage" ist auf 20 kWp festgelegt. Beim Errichten der PV-Anlage muss das Baurecht eingehalten werden.