Photovoltaik-Förderung - Wofür gibt es Solar-Zuschüsse?
Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage bedeutet noch immer eine Investition von mehreren tausend Euro. Der Bund fördert über die KfW-Bank die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien mit dem langfristigen Ziel der CO₂-Neutralität, darunter auch die Installation von Photovoltaikanlagen auf Privathäusern. Aber auch Länder und Kommunen bieten eigene Förderprogramme.
Die Photovoltaik-Förderung erfolgt zudem mittels der Einspeisevergütung, über zinsgünstige Kredite oder auch durch Zuschüsse von den Energieversorgern. Wir haben Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Programme zur Photovoltaik-Förderung zusammengestellt.
Die richtige Förderung für die Photovoltaikanlage finden
Bei der Suche nach einer geeigneten Photovoltaik-Förderung sind folgende Punkte zu beachten:
- Soll eine neue PV-Anlage installiert oder eine bestehende erweitert werden?
Bei der Einspeisevergütung wird z.B. eine Erweiterung wie eine neue PV-Anlage gewertet. Die Förderung erfolgt dann nicht zum ursprünglichen, sondern zum aktuellen Tarif. - Wird die Anlage auf einem Firmengebäude oder einem Privathaus installiert?
Nicht alle Programme stehen Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen offen. Die Auflistung legt den Schwerpunkt auf Förderungen, die für private Betreiber kleinerer Photovoltaikanlagen gedacht sind. - Welcher Anlagentyp soll installiert werden/wurde bereits installiert?
Inselanlagen, die nicht ans öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, sind bei der Mehrzahl der Fördermaßnahmen ausgeschlossen. Auch sind häufig Freiflächenanlagen nicht förderfähig.
Einspeisevergütung für Solarstrom
Die bekannteste Photovoltaik-Förderung ist die Vergütung, die Anlagenbesitzer für die Einspeisung von selbst produziertem Solarstrom in das öffentliche Netz erhalten. Die Pflicht zur Abnahme des Stroms und die Höhe dieser Einspeisevergütung sind durch das EEG geregelt. Die konkrete Höhe der staatlich garantierten Zahlung verändert sich immer wieder und dient als Instrument der politischen Steuerung des Photovoltaikausbaus.
Der Betreiber der PV-Anlage erhält die Einspeisevergütung als festen Vergütungssatz in Cent pro eingespeister kWh für einen Zeitraum von 20 Jahren. Abhängig ist die Höhe vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage (und von ihrer Größe). Das heißt, wurde eine Photovoltaikanlage im April 2020 in Betrieb genommen, erhält der Betreiber bis Januar 2040 eine Vergütung in Höhe von 9,44 ct/kWh (der zu diesem Zeitpunkt gültige Vergütungssatz). Im Januar 2022 betrug die Vergütung nur noch 6,83 ct/kWh, ab August 2022 lag sie bei 8,2 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp. Im Februar 2024 wurde die zwischenzeitlich ausgesetzte Degression wieder eingeführt. Aktuell liegt die Einspeisevergütung bei 8,11 Cent / kWh (Stand Februar 2024).
Die Einspeisevergütung wird vom Gesetzgeber immer wieder angepasst. Solange an Bestandsanlagen keine Veränderungen vorgenommen werden, bleibt der einmal festgelegte Vergütungssatz jedoch für 20 Jahre bestehen. Der Vergütungssatz ist an den Standort und die verbauten Module gebunden. Während also der Verkauf des Hauses mit PV-Anlage keinen Einfluss auf die Einspeisevergütung hat – hier muss sich nur der neue Betreiber anmelden – wirkt sich eine Modernisierung, d.h. das Ersetzen der vorhandenen durch neue Module, so aus, dass die PV-Anlage als Neuanlage gewertet wird.
Um in den Genuss der Einspeisevergütung zu kommen, müssen Betreiber von Photovoltaikanlagen die Stammdaten ihrer Anlage in das sogenannte „Marktstammdatenregister“ eintragen. Ohne diesen Eintrag entfällt der Anspruch auf Auszahlung der finanziellen Förderung nach EEG.
Eigenverbrauch als indirekte Einnahmequelle
Die Einspeisevergütung ist mittlerweile nicht mehr allzu hoch. Es lohnt sich daher, möglichst viel vom selbst produzierten Solarstrom auch selbst zu verbrauchen. Der Preis für Netzstrom liegt derzeit bei 35 ct/kWh und höher und ist damit im Vergleich zur Einspeisevergütung etwa dreieinhalbmal so hoch. Je mehr Solarstrom mit Gestehungskosten (Herstellungskosten) von ca. 10 Cent pro kWh selbst verbraucht wird, desto geringer ist der Bezug an Netzstrom. Dadurch sinken die Energiekosten und die Anlagenbetreiber sparen deutlich. Es lohnt sich also, den Eigenverbrauch an Solarstrom zu optimieren.
Photovoltaik-Förderung durch günstige Kredite der KfW-Bank
Das wichtigste bundesweite Programm zur Photovoltaikförderung wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert. Um die Förderung durch die KfW in Anspruch nehmen zu können, muss die geförderte Anlage die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Einspeisung des Solarstromes in das öffentliche Netz gewährleistet ist. Inselanlagen erhalten also keine KfW-Förderung. Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Gebäude auf dem die Anlage installiert werden soll, nicht zu Zwecken der Stromerzeugung errichtet wurde. Für Wohnhäuser trifft dies grundsätzlich zu. Der Förderung von Photovoltaikanlagen dient das KfW-Programm Erneuerbare Energie - Standard (270). Darüber lassen sich der Anlagenkauf, die Installationskosten und die Erweiterung von bestehenden Anlagen fördern. Das Programm ist anwendbar für Neu- und Bestandsanlagen auf Dächern, an Fassaden und auf Freiflächen.
Das speziell für Photovoltaikanlagen aufgelegte Programm KfW 274 („Erneuerbare Energien – Standard – Photovoltaik“) existiert nicht mehr als eigene Fördermöglichkeit und wurde inzwischen in das Förderprogramm KfW 270 integriert. Ähnlich verhält es sich mit dem Programm KfW 275, das der Förderung von Batteriespeichern für PV-Anlagen diente. Das Programm wurde zum 31.12.2018 eingestellt, alternativ ist jedoch eine Förderung aus dem Programm KfW 270 oder über die Förderprogramme einzelner Bundesländer möglich.
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Wer kann die KfW-Förderung beantragen?
Die KfW-Programm 270 richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen. Mit der Bank können Laufzeiten von 5, 10, 15 oder 20 Jahren sowie tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden. Die genauen Konditionen orientieren sich an Bonität und Sicherheiten der Antragsteller, für deren Ermittlung die Hausbank zuständig ist. Mit dieser wird der Kredit-Vertrag abgeschlossen.
Finanzierungen der Photovoltaikanlage zu attraktiven Konditionen werden auch von anderen Kreditinstitutionen wie der Umweltbank angeboten. Die Konditionen für den Solarkredit sollten jedoch im Detail mit denen des KfW-Kredits verglichen werden!
Veränderte Wirkleistungsbegrenzung
Laut EEG dürfen PV-Anlagen nur 70 Prozent ihrer Nennleistung in das Netz einspeisen (die sogenannte „Wirkleistungsbegrenzung“)*. Bei Inanspruchnahme der KfW-Förderung dürfen nur noch 50 Prozent der Nennleistung eingespeist werden. Hier lohnt es sich besonders, über die Erhöhung des Eigenverbrauchs zum Beispiel durch Anschaffung eines Stromspeichers nachzudenken.
* Im September 2022 wurde diese Regelung für Neuanlagen bis 25 kWp aufgehoben.
Photovoltaik-Förderung der Bundesländer
Neben der bundesweiten Förderung von Photovoltaikanlagen über die KfW-Bank bieten auch einige Bundesländer Förderprogramme an, die sich teilweise stark voneinander unterscheiden. Der Schwerpunkt der Programme verschiebt sich immer mehr von der Photovoltaikanlage selbst hin zur „Peripherie“. Das heißt, es werden insbesondere Einrichtungen zur effizienteren Nutzung des Solarstroms gefördert, wie Batteriespeicher oder Ladesäulen für die Elektromobilität. Auch das ressourcenschonende und CO₂-neutrale Heizen oder das Thema Mieterstrom spielen zunehmend eine Rolle. Nicht zuletzt gibt es in einigen Bundesländern jetzt auch schon Förderungen für Balkon-Solaranlagen.
Das Programm zur Förderung netzdienlicher Speicher ist ausgelaufen. Förderung bietet aber noch das Programm "Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik". Für die Errichtung der Photovoltaik-Anlage und den Einbau eines Speichers gibt es ein zinsgünstiges Darlehen von der landeseigenen L-Bank.
Baden-Württemberg fördert über den BW-e-Solar-Gutschein E-Fahrzeuge und die zugehörige Wallbox.
Mit dem Stromspeicher-Förderprogramm Berlin (SolarPLUS) wird der Kauf eines Stromspeichers unterstützt, der zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert wird. Die Förderung beträgt 300 € je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität des Stromspeichers. Maximal werden 15.000 € pro Stromspeichersystem gewährt. Verfügt der Speicher bzw. das Energiemanagementsystem über eine prognosebasierte Betriebsstrategie, kommt ein Bonus von 300 € hinzu.
Im Februar 2023 wurde das Programm um das Fördermodul E – Steckersolargeräte erweitert. Anfangs konnten nur Mieter einen Zuschuss von bis zu 500 € beantragen, seit Oktober 2023 auch Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum und Pächter von Kleingärten.
Die Hansestadt fördert keine Photovoltaik. Im Rahmen der Begrünung von Dächern auf Wohn- und Nichtwohngebäuden gibt es jedoch besondere Zuschläge für Dachbegrünungen, wenn sie in Verbindung mit dem Aufbau von solarer Energiegewinnung auf Dächern stehen.
Hessen bietet verbilligte Kredite für die Installation einer Photovoltaikanlage auf selbst genutztem Eigenheim. Über das Programm beteiligt sich das Land an Darlehen bis zu 50.000 Euro mit einem Zinszuschuss von 1 %. Anträge für die Förderung sind bei der landeseigenen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu stellen.
Das Bundesland fördert Stromspeicher für Strom aus erneuerbaren Energien mit bis zu 20.000€. Zuwendungsempfänger sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Genossenschaften und Contracting-Unternehmen.
Darüber hinaus werden Balkonkraftwerke gefördert.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes hat seine Förderung Erneuerbarer Energien unter „progres.nrw“ gebündelt.
Gefördert werden u.a.
- Carport-Photovoltaikdachanlagen
- Fassaden-Photovoltaikanlagen
- Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
- Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden
sowie Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau. Im Rahmen des Programms „Emissionsfreie Mobilität“ wird die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität gefördert.
Zudem gewährt das Bundesland den Zuschuss Mieterstrom NRW 2023, mit dem die Installation und vorbereitende Dacharbeiten für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum unterstützt werden.
Für Investitionen in die Anschaffung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 30 kW Bruttoleistung an oder auf Gebäuden und offenen Parkplätzen sowie Stromspeicher, Wärmepumpen und Wärme-/Kältespeicher hat das Bundesland einen "Sachsenkredit Energie und Speicher" eingeführt. Für Investitionen von mindestens 35.000 €, können Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von grundsätzlich 10 Prozent und bis zu 20 Prozent für den Stromspeicher gewährt werden. Die Förderung, die bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt werden kann, richtet sich an natürliche Personen, Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, Unternehmen, Freiberufler, Kommunen sowie andere juristischen Personen des öffentlichen oder des Privatrechts.
In Sachsen wird aktuell auch die Anschaffung von Balkonkraftwerken gefördert.
Das Bundesland hat bereits Förderrichtlinien beschlossen für
- steckerfertige PV-Balkonanlagen
- stationäre und nicht öffentlich zugängliche Ladestationen und
- Batteriespeicher
Eine Antragstellung ist derzeit nur für Balkonkraftwerke über das Service-Portal des Landes möglich.
Ausgelaufen sind die Länderprogramme zur Photovoltaik-Förderung bereits in Brandenburg (Eintausend Speicher), Sachsen (Stromspeicher mit und ohne Ladestation), Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und im Saarland. Allerdings werden Förderprogramme, insbesondere zum Jahreswechsel, wenn ein neues Budget zur Verfügung steht, häufig wieder neu aufgelegt. Es lohnt sich also dranzubleiben und die Förderungen im Auge zu behalten. Als indirekte Photovoltaik-Förderung lässt sich zudem die kostenlose Beratung verstehen, die in vielen Bundesländern angeboten wird.
Für Investoren interessant ist zudem die Förderung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in "landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten". Die Bundesländer müssen dazu eine sogenannte Länderöffnungsklausel beschließen, die die Förderung der Freiflächen-PV nach EEG erlaubt. Unter anderem Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, das Saarland und Rheinland-Pfalz haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht.
Regionale Förderprogramme
Betreiber privater Solaranlagen können zudem von regionalen Förderprogrammen profitieren. Da bei Programmen zur Photovoltaik-Förderung eine große Fluktuation herrscht, empfiehlt sich für Interessenten vor der Anschaffung einer Anlage immer ein Blick in die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Hier finden sich auch die regionalen Förderprogramme für Balkonkraftwerke. Zudem kann sich die Konsultation bei einem Energieberater oder die Nachfrage bei der Gemeinde lohnen.
Indirekte Förderung durch steuerliche Abschreibung
Lange galt: Mit der Einspeisung des Solarstromes ins öffentliche Netz werden Betreiber von Photovoltaikanlagen zu gewerblichen Stromproduzenten und müssen auf Einspeisevergütung und Eigenbedarf bzw. Eigenverbrauch Umsatzsteuer zahlen. Bei der sogenannten Regelbesteuerung konnten Betreiber privater Photovoltaikanlagen die Kosten für Anschaffung, Wartung und Reparatur von PV-Anlagen, Kosten, die sich aus der Installation ergeben (z.B. notwendige Dachumbauten) sowie Betriebskosten steuerlich geltend machen. Auch erhielten sie die gezahlte Umsatzsteuer auf Wartung und Reparatur zurück. Diese Pflicht konnte im Rahmen der sogenannten Kleinunternehmerregelung umgangen werden, vorausgesetzt die jährlichen Einnahmen (Umsatz) übersteigen nicht einen Betrag von 22.000 Euro (seit 2020).
Mit der Einführung des Nullsteuersatzes auf Kauf und Installation einer PV-Anlage lohnt sich die Option für die Regelbesteuerung für private Anlagenbesitzer nicht mehr, da für Anlagen bis 30 kWp keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden muss und demzufolge auch nicht erstattet werden kann.
Auch früher verzichteten Anlagenbetreiber auf die aus der Regelbesteuerung resultierende Geltendmachung ihrer Kosten, denn die steuerliche Optimierung war und ist immer mit einigem Aufwand verbunden: Unter anderem verlangt das Finanzamt verlangt regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen. Zudem müssen Betreiber einer Photovoltaikanlage dem Netzbetreiber die Umsatzsteuer für die Einspeisevergütung in Rechnung stellen und die entsprechenden Beträge an das Finanzamt weiterleiten. Auch ist für den Betrieb der Photovoltaikanlage eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen; Gewinne müssen versteuert werden (Einkommenssteuer), Verluste wirken steuermindernd. Mit der Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung entfallen alle diese Verpflichtungen.
Alternative zur direkten Photovoltaik-Förderung
Im Falle eines Hausneubaus aber auch bei Sanierungen besteht die Möglichkeit, Maßnahmen umzusetzen, die den Energiebedarf des Hauses senken. Maßstab ist hier der KfW-Effizienzhaus-Standard, der einen niedrigen Primärenergiebedarf mit einer guten Wärmedämmung (niedriger Transmissionswärmeverlust) verbindet. Werden die Energiespar-Standards eingehalten, bietet die KfW einen attraktiven Kredit für die Baumaßnahmen.
Die Photovoltaik selbst ist im Rahmen des KfW-Effizienzhauses nicht förderfähig, allerdings trägt sie zu einem niedrigen Primärenergiebedarf bei. Die Photovoltaikanlage auf dem Dach hat also einen Anteil daran, dass die KfW-Anforderungen erfüllt werden. Der Anteil ist umso höher, je mehr Strom auch in die Gebäudetechnik fließt, also für Lüftung, Heizung und Kühlung genutzt wird. Momentan ist es jedoch so, dass in Zusammenhang mit KfW-Effizienzhäusern bevorzugt Solarthermieanlagen installiert werden, weil diese einen Beitrag zur durch die Förderung bevorzugte Wärmegewinnung leisten. Im Zuge der Sektorenkopplung könnte sich das aber ändern.
Eine Kombination der Förderung für Energiesparhäuser mit dem Programm 270 zur Photovoltaikförderung ist möglich.
Bafa Solarförderung für Solarthermie
Bis Ende 2020 förderte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) das „Heizen mit Erneuerbaren Energien“. Bei Neubauten wurden vom Bafa Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten unterstützt, bei bestehenden Gebäuden die Errichtung oder Erweiterung von Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung, Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz dienen. Seit 2021 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Einbau von Erneuerbaren Heizungen als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Im Gesetz genannt werden unter anderem „Anlagen zur Heizungsunterstützung“. Hierfür eignen sich auch PV-betriebene Wärmepumpen.
Wichtige Fragen zur Photovoltaik-Förderung
Ja, allerdings nur noch über das "allgemeine" KfW-Programm 270 (Erneuerbare Energien – Standard). Spezialprogramme für Photovoltaik (KfW 274) und Batteriespeicher (KfW 275) sind inzwischen ausgelaufen.
Mitgefördert werden kann die Photovoltaik aber auch über die KfW-Programme 261 und
Unterschieden wird zwischen Investitionsförderung (Anschaffung der PV-Anlage) und betrieblicher Förderung (Einspeisevergütung). Zur Investitionsförderung zählen das KfW-Programm 270, Solarkredite oder die Zuschüsse von Bundesländern und Kommunen zur Anschaffung der PV-Technik.
Als zusätzliche, indirekte Investitions-Förderung kann die Anwendung des Nullsteuersatzes für Photovoltaik interpretiert werden, die Anfang 2023 in Kraft getreten ist.
Der Antrag muss immer vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Genaue Informationen finden Sie z.B. bei der KfW.
In der Regel werden nur PV-Anlagen gefördert, die auch überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Auf Inselanlagen trifft das nicht zu. Auch Anlagen, die 20 Jahre Einspeisevergütung erhalten haben (sogenannte Post-EEG-Anlagen), können nicht mehr gefördert werden.
Einspeisevergütung erhalten nur Anlagen bis maximal 100 kWp. Größere Anlagen müssen an Ausschreibungen teilnehmen.
Anlagen im Ausland sind ebenfalls förderfähig. Diese Möglichkeit steht allerdings nur Unternehmen mit Sitz in Deutschland offen.
Mit dem EEG 2023 soll das möglich werden, allerdings nur wenn sich Hausdach nicht für eine Solar-Installation eignet. Die maximale Größe der "Ersatz-Anlage" ist auf 20 kWp festgelegt. Beim Errichten der PV-Anlage muss das Baurecht eingehalten werden.
Photovoltaikförderung in Österreich
Die bundesweite OeMAG-Tarifförderung für PV-Anlagen, bestehend aus einem einmaligen Investitionszuschuss und einem Fördertarif analog zur deutschen Einspeisevergütung, ist im Jahr 2022 ausgelaufen. Ersetzt wird sie durch die Investitionsförderung nach Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Das Gesetz vereinfacht den Netzanschluss der Enerneuerbare Energie-Anlagen, die Beantragung der Fördermittel bleibt aber im Wesentlichen gleich. Seit Januar 2024 ist die Beantragung dieser Förderung nur noch PV-für Anlagen ab 35 kWp möglich. Alle kleineren Anlagen – auch Balkonkraftwerke – werden seitdem durch den Wegfall der Umsatzsteuer (Nullsteuersatz) subventioniert.
Wer eine PV-Anlage bis 35 kWp auf einem Gebäude errichtet, muss keine Anträge mehr stellen. Der Nullsteuersatz kann für den gleichzeitigen Kauf und die Installation von PV-Modulen und Speichern angewendet werden, wenn das Haus
- zu Wohnzwecken dient,
- von Körperschaften des öffentlichen Rechts
- oder für gemeinnützige Zwecken genutzt wird.
Für Anlagen, bei denen die Umsatzsteuerbefreiung nicht zur Anwendung, kann weiterhin eine EAG-Förderung beantragt werden.
Förderung für Anlagen über 35 kWp
Wie bisher erfolgt die Förderung über die von der OeMag betriebene Förderabwicklungsstelle für Projekte nach dem (EAG). Ausgeschüttet wird die Förderung zu einem vorgegebenen Zeitpunkt innerhalb sogenannter Fördercalls oder Förderaufrufe. Nur Anträge, die bis dahin gestellt wurden, können berücksichtigt werden, entschieden wird nach dem Eingangsdatum. Privatpersonen müssen den Antrag auf Förderung nicht mehr vor Baubeginn stellen, sondern können dies auch vor Inbetriebnahme der Anlage tun.
Gefördert werden Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern mit folgenden Förderpauschalen (Quelle PVAustria.at):
- 195 Euro/kWp bis 10 kWp (Kategorie A)
- 185 Euro/kWp für 10 bis 20 kWp (Kategorie B)
- 150 Euro/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 20 bis 100 kWp (Kategorie C)
- 140 Euro/kWp für jedes weitere kWp > 100 kWp bis 1.000 kWp (Kategorie D)
- Speicher: 200 Euro pro kWp (maximal 50 kWh)
Innovative Photovoltaikanlagen, zu denen auch die Gebäudeintegrierte Photovoltaik gehört, erhalten einen Zuschlag von 30 Prozent auf die Fördersätze.
Neue Förderung für Speicherinstallation
Seit April 2024 werden über den Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Kleinspeicheranlagen mit einer Nettospeicherkapazität zwischen 4 und 50 kWh gefördert – auch Nachrüstungen. Allerdings ist das Programm auf Projekte beschränkt, bei denen ausschließlich Speicheranlagen errichtet werden, für die also die Umsatzsteuerbefreiung nicht in Anspruch genommen werden kann und die auch nicht für die Förderung nach Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz eingereicht werden können.
Neben den bundesweiten Förderungen bieten einige Bundesländer länderspezifische Programme für Privatpersonen an. Eine Übersicht findet sich auf der Webseite pvaustria.at (Förderkompass).
Photovoltaikförderung in der Schweiz
Wichtigste Photovoltaik-Förderung in der Schweiz ist die Einmalvergütung. Für Photovoltaikanlagen unter 100 kWp (KLEIV) besteht diese aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag. Gefördert werden maximal 30 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen.
Solaranlagen auf Dächern und freistehende Solaranlagen und Indach-Solaranlagen erhalten bei einer Größe zwischen 2 und 5 kWp einen Grundbeitrag pro Anlage von 200 Schweizer Franken (CHF). Der Leistungsbeitrag wird pro kWp ausgezahlt und liegt für Anlagen bis 30 kWp bei 400 bzw. 440 CHF. Anlagen mit 30 bis 100 kWp werden mit 300 bzw. 330 CHF gefördert.
Boni von 100 bzw. 250 CHF gibt es zudem bei besonders spitzen Neigungswinkeln des Daches (> 75°). Freistehenden Anlage, die auf einer Höhe von mehr als 1.500m errichtet werden, erhalten einen weiteren Bonus von 250 CHF pro kWp.
Im Januar 2023 wurde die hohe Einmalvergütung (HEIV) für Photovoltaik-Anlagen ohne Eigenverbrauch eingeführt. Durch die HEIV-Förderung werden dabei bis zu 60 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen erstattet, wenn die Anlagen eine Leistung zwischen 2 bis 150 Kilowatt aufweisen und den gesamten Solarstrom einspeisen. Daneben müssen sie 15 Jahre ohne Eigenverbrauch betrieben werden und nach dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen worden sein.
Die Förderung einer Photovoltaik-Anlage kann nach erfolgter Inbetriebnahme bei der Pronovo AG beantragt werden. Pronovo, eine Tochtergesellschaft der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid, ist zuständig für die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien des Bundes.
Die Förderung nach Einspeisevergütungssystem (EVS), die bis Ende 2022 für 15 Jahre ab Anmeldung der PV-Anlage gezahlt wurde, ist inzwischen eingestellt, lässt sich also für Neuanlagen nicht mehr beantragen. Überschüssiger Solarstrom kann jedoch an einen lokalen Energieversorger geliefert werden. Dafür gibt es einen (anbieterabhängigen) Rückspeisetarif, dessen Höhe aber von Region zu Region teils erheblich variiert.
2024 soll der Grundbeitrag für PV-Anlagen bis fünf Kilowatt Leistung gestrichen und der Leistungsbeitrag für größere Anlagen gesenkt werden. Damit will die Regierung erreichen, dass die Dächer möglichst voll belegt werden.
Photovoltaik-Förderungen werden noch von einigen wenigen Kantonen und Gemeinden gewährt.