Einspeisezähler in PV-Anlagen
Einspeisezähler in der PV-Anlage: Funktion und Voraussetzungen
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, benötigt neben dem in einem Privathaushalt üblichen Stromzähler noch weitere Zähler – darunter auch den Einspeisezähler. Der Einspeisezähler einer PV-Anlage ermittelt, wie viel Strom ins Stromnetz eingespeist wird, und ist daher eine Voraussetzung für den Bezug der Einspeisevergütung. Darüber hinaus ist die Installation des Zählers laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auch eine Pflicht. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Möglichkeiten, einen Stromzähler für die Einspeisung zu nutzen.
Warum der Einspeisezähler für Besitzer von PV-Anlagen Pflicht ist
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist für den Betrieb von Photovoltaikanlagen unter anderem eine Einspeisevergütung verankert. Wer eine PV-Anlage betreibt, kann selbst entscheiden, ob der gewonnene Solarstrom ins öffentliche Stromnetz eingespeist oder für den Eigenverbrauch genutzt werden soll. Während es beim Betrieb einer privaten PV-Anlage durchaus sinnvoll ist, einen möglichst hohen Eigenverbrauch anzustreben, wird sich das gelegentliche Einspeisen ins Stromnetz in der Praxis dennoch selten zu 100 % vermeiden lassen.
Somit besteht die Pflicht, die PV-Anlage mit einem Einspeisezähler zu versehen. Ausnahme bilden sogenannte Inselanlagen, die vollkommen autark arbeiten und nicht ans Stromnetz angeschlossen sind. Diese benötigen keinen Stromzähler für die Einspeisung des Solarstroms.
Für alle anderen PV-Anlagen ermittelt der Einspeisezähler, wie viel vom gewonnenen Solarstrom ins öffentliche Stromnetz abgegeben wurde. Auf dieser Grundlage wird dann auch die Einspeisevergütung berechnet. Die Höhe der gezahlten Vergütung entspricht einem fester Betrag pro Kilowattstunde, der entsprechend dem Monat und Jahr der Inbetriebnahme der Anlage festgesetzt wird.
Photovoltaik-Einspeisezähler zum Kauf oder zur Miete
Betreiber von Photovoltaikanlagen haben die Möglichkeit, einen PV-Einspeisezähler zu mieten oder zu kaufen. Die Miete ist eine gängige Variante: Der Betreiber erhält den PV-Einspeisezähler häufig vom Netzbetreiber gegen eine Gebühr. Der Vorteil: In dieser Gebühr sind bereits die Kosten für Wartung und die (vorgeschriebene) regelmäßige Eichung enthalten.
Seit einigen Jahren können die Kunden aber nicht nur ihren Stromlieferanten frei wählen, sondern auch ihren Messstellenbetreiber (s. auch Artikel zum Messstellenbetrieb). Es gibt also keinen Grund mehr, auf den oftmals langwierigen Zähleraustausch durch Netzbetreiber zu warten.
Hinweis: Der zuständige lokale Verteilnetznetzbetreiber, in dessen Gebiet der Netzanschluss fällt, ist der sogenannte "grundzuständige Messstellenbetreiber" (gMSB). Wer einen neuen Netzanschluss anmeldet, bekommt von diesem in der Regel den Zähler gesetzt. Kunden haben aber die Wahl und können sich für einen anderen Messtellenbetreiber entscheiden.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Einspeisezähler für die PV-Anlage selbst zu kaufen. Das ist trotz des höheren Anschaffungspreises auf Dauer die günstigere Variante – schließlich wird die Mietgebühr jedes Jahr aufs Neue fällig. Allerdings muss der Betreiber der PV-Anlage dann auch die Kosten für Wartung und Eichung selbst tragen. Ein weiteres Risiko: Sollte der Photovoltaik-Einspeisezähler falsch messen, etwa weil Wartung oder Eichung vernachlässigt wurden, entfällt der Anspruch auf die Einspeisevergütung. Die Haftung liegt in diesem Fall beim Betreiber der Anlage.
Wichtig: In beiden Fällen müssen für die Installation des PV-Einspeisezählers die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz erfüllt sein. Im Zweifel sollten Sie eine Fachperson zurate ziehen. Am besten, Sie überlassen die Montage einem Elektriker.
Der Zweirichtungszähler: Alternative zum PV-Einspeisezähler
Der Einspeisezähler für die PV-Anlage hat den Nachteil, dass er in aller Regel im Stromkasten installiert wird, in dem ohnehin schon nicht viel Platz ist – bisweilen lässt sich ein zusätzlicher Zähler dort gar nicht unterbringen. Im Stromkasten befindet sich bereits der Bezugszähler, der in jedem Haushalt vorhanden ist: Er misst, wie viel Strom aus dem Versorgungsnetz verbraucht wird. Der ermittelte Wert bildet die Grundlage für die jährliche Stromabrechnung.
Alternativ zum PV-Einspeisezähler kann auch ein Zweirichtungszähler, auch „2-Wege-Zähler“, verwendet werden. Dieser kombiniert den Bezugszähler und den Einspeisezähler der PV-Anlage in einem Gerät und ist somit platzsparend. Er ermittelt beide Werte – für bezogenen und für eingespeisten Strom – und zeigt diese zum Ablesen an.
Auch ein Zweirichtungszähler kann gegen eine Gebühr vom Netzbetreiber gemietet oder selbst angeschafft werden. Die Gebühren für die Miete belaufen sich derzeit auf etwa 40 € jährlich, auch hier sind die Kosten für Wartung und Eichung enthalten. Ein Nachteil allerdings: Bei einem Stromanbieterwechsel müsste der Zähler ausgetauscht werden – er gehört schließlich dem alten Anbieter. Einen gekauften Zweirichtungszähler können Sie hingegen auch bei einem Stromanbieterwechsel behalten.
Wichtig: Wenn Sie statt eines Einspeisezählers für die Photovoltaikanlage einen 2-Wege-Zähler nutzen, achten Sie darauf, dass es sich um einen sogenannten „saldierenden“ Zähler handelt. Das ist wichtig, damit der Solarstrom auch ökonomisch den höchsten Nutzen bringt. Denn eine PV-Anlage produziert nämlich ausschließlich einphasigen Strom, während die Verbraucher dreiphasigen Strom aus dem Netz nutzen. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass auf einer Phase Solarstrom für eine geringe Vergütung ins Netz eingespeist wird, während auf einer anderen Phase teurer Strom aus dem Netz bezogen wird. Ein saldierender Zähler verrechnet alle Stromflüsse unabhängig von der Phase miteinander, wodurch auch rechnerisch nur dann Strom aus dem Netz bezogen wird, wenn nicht genügend Solarstrom zur Verfügung steht.
Nicht zuletzt ist es möglich, neben dem Einspeisezähler einer PV-Anlage auch noch einen Ertragszähler zu installieren. Während der Einspeisezähler nur den ins Stromnetz eingespeisten Strom zählt, ermittelt der Ertragszähler den insgesamt durch die Anlage erzeugten Strom. Eine Pflicht für einen solchen Zähler besteht allerdings nicht, und moderne Wechselrichter übernehmen meist bereits die Funktion eines Ertragszählers.