Gas- bzw. Ölheizung austauschen: Welche Alternativen gibt es?
Das GEG: Ist es Pflicht, Gas- und Ölheizungen austauschen?
Noch immer wird der Wärmebedarf im Gebäudebereich in Deutschland zu über 80 % mithilfe fossiler Brennstoffe gedeckt. Der größte Teil davon entfällt auf Erdgas und Heizöl. Die Umstellung auf saubere Alternativen ist also noch nicht weit fortgeschritten: Wärmepumpen z.B., haben derzeit nur einen Anteil von knapp 3 Prozent an der Deckung des Wärmebedarfs.
Das Gebäudeenergiegesetz enthält bereits in seiner ursprünglichen Fassung Vorschriften dazu, wann Ölheizungen und Gasheizungen auszutauschen sind. Mit der zweiten Novelle vom 19. April 2023 werden nun weitere Regelungen und Anreize geschaffen.
Die Novelle des GEG verfolgt drei Ziele:
- Beitrag zum Klimaschutz
- Stärkung der deutschen Wärmeversorgung, insbesondere vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.
- Schaffung von Anreizen für Investition und Modernisierung im Gebäudesektor
Neben der Pflicht, sehr alte Ölheizungen bzw. Gasheizungen zu ersetzen, greift das Gebäudeenergiegesetz mit der Novelle vor allem den folgenden wichtigen Punkt auf: Ab 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das gilt für Neubauten ebenso wie für Bestandsgebäude und sowohl in Wohn- als auch in Nichtwohngebäuden.
Im Detail sehen die Regeln so aus:
- Es besteht keine Pflicht, eine Heizung zu tauschen, solange diese funktioniert. Auch Reparaturen dürfen vorgenommen werden.
- Wenn Reparaturen nicht ausreichen und es nötig ist, die Heizung zu wechseln, muss die neue Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien arbeiten.
- Weiterhin besteht die Pflicht, ineffiziente Heizungen zu ersetzen, sobald diese 30 Jahre alt sind. Ausnahmen gibt es für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für selbst nutzende Eigentümer, die schon seit mindestens 1. Februar 2002 im Eigentum wohnen.
- Ab 1. Januar 2045 sollen schließlich keinerlei fossile Brennstoffe in Heizungen mehr genutzt werden.
Da ein Austausch der Öl- oder Gasheizung oft mit hohen Kosten verbunden ist, sieht die Novelle einige Ausnahmen, Übergangsfristen und Härtefallregelungen vor:
- Kann eine Heizung nicht mehr repariert werden (Stichwort: Heizungshavarie), darf der Besitzer sie während einer Übergangsfrist von mindestens drei Jahren durch eine Gas- oder Ölheizung tauschen. Nach Ablauf der Frist muss aber ein modernes Heizsystem installiert werden.
- Wenn der Anschluss an ein Wärmenetz in der Zukunft absehbar und geplant ist, gilt eine Übergangsfrist von 10 Jahren, bevor es zwingend nötig ist, die Öl- bzw. Gasheizung auszutauschen.
- Härtefallregelungen können etwa im ländlichen Bereich gelten. Hier würde es bisweilen zu hohe Kosten verursachen, Alternativen zur Gas- oder Ölheizung zu installieren.
Umweltschonende Alternativen zur Öl- bzw. Gasheizung
Die GEG-Novelle sieht mehrere Möglichkeiten vor, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen:
- Anschluss an ein Wärmenetz: Der Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist eine kostengünstige Alternative zur Heizung mit Öl oder Gas. Allerdings muss sich dazu ein entsprechendes Heiz- oder Kleinkraftwerk in der Nähe befinden. Diese Option steht daher nicht an allen Standorten zur Verfügung.
- Einbau einer Wärmepumpe: Wärmepumpen werden mit Strom betrieben und arbeiten mit sehr hohen Wirkungsgraden von 300 bis 500 %. Sie sind daher besonders umweltfreundliche Alternativen zu Öl- und Gasheizungen.
- Stromdirektheizung: Stromdirektheizungen erzeugen Wärme mithilfe elektrischer Energie. Werden sie mit Ökostrom gespeist, arbeiten sie äußerst klimafreundlich. Allerdings erzeugen Stromdirektheizungen in der Regel nicht ausreichend Wärme, um ein Gebäude zuverlässig zu beheizen. Sie können aber Teil eines Hybridsystems sein.
- Hybridheizungen: Hybridheizsysteme bestehen meist aus einer Heizung, die mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, und einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. Voraussetzung ist auch hier, dass der Anteil an erneuerbaren Energien mindestens 65 % ausmacht.
- Solarthermie: Mithilfe von Solarkollektoren wird Sonnenenergie in Wärme umgewandelt. Üblicherweise wird Solarthermie vor allem zur Warmwasserbereitung eingesetzt, als Teil eines Hybridsystems kann eine Solarthermieanlage aber auch Heizwärme liefern.
- „H2-ready“-Systeme: Diese können in der Zukunft so umgerüstet werden, dass sie zu 100 % mit Wasserstoff betrieben werden. Damit die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, müssen aber mehrere Voraussetzungen gegeben sein – zum Beispiel der Betrieb mit mindestens 50 % Ökogas ab 2030 und mit mindestens 65 % Wasserstoff ab 2035.
Weitere Möglichkeiten gibt es für Bestandsgebäude. Hier ist unter anderem auch eine Biomasseheizung erlaubt. Biomasseheizungen werden mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben, etwa mit Holzscheiten, Pellets, Hackschnitzeln, aber auch bestimmten Getreidearten, Gräsern oder Stroh. Sie sind eine umweltschonendere Alternative zur Gas- oder Ölheizung, aufgrund von Feinstaubemissionen aber nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Sie müssen etwa mit Staubfiltern ausgestattet und mit einer Solarthermieanlage für die Warmwasserbereitung gekoppelt sein.
In Bestandsgebäuden dürfen außerdem Gasheizungen verbaut werden, die zu mindestens 65 % mit Ökogas (etwa Biomethan, zulässig ist aber auch Wasserstoff) befüllt werden.
Nicht zuletzt sind auch individuelle Lösungen möglich. Beispielsweise kommen auch Blockheizkraftwerke oder Brennstoffzellenheizungen infrage. Beide erzeugen sowohl Strom als auch Wärme und arbeiten effizient, auch wenn sie teuer in der Anschaffung sind. Bei individuellen Lösungen müssen Gebäude- bzw. Wohnungseigentümer lediglich den 65%igen Anteil an erneuerbaren Energien nachweisen.
Öl- oder Gasheizung durch Wärmepumpe ersetzen
Wärmepumpen stehen derzeit im Fokus sowohl der medialen Aufmerksamkeit als auch der staatlichen Förderungen beim Ersetzen von Öl- oder Gasheizungen. Wärmepumpen nutzen Wärmeenergie aus der Umgebungsluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser, um Wärme für Warmwasser und Heizung zu erzeugen. Beliebt sind sie vor allem wegen ihrer herausragenden Effizienz: Sie arbeiten je nach Typ mit Wirkungsgraden (genauer: Jahresarbeitszahl) von 300 bis 500 %.
Eine Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen, ist je nach Modell zunächst mit recht hohen Anschaffungskosten verbunden. Jedoch fallen während der Nutzung über die Jahre vergleichsweise geringe Betriebskosten an. So amortisieren sich die Investitionen in der Regel. Vorteilhaft sind Wärmepumpen auch deshalb, weil sie in fast allen Gebäudearten eingesetzt werden können – bei guter Dämmung sogar in Altbauten.
Aufgrund ihrer hohen Effizienz sind Wärmepumpen generell eine umweltfreundliche Alternative zu Gasheizungen oder Ölheizungen. Da sie jedoch Strom benötigen, um zu arbeiten, hängt ihre Ökobilanz entscheidend davon ab, wie sauber der genutzte Strom ist. Bei einem Betrieb mit Ökostrom arbeiten Wärmepumpen nahezu klimaneutral. Gleiches gilt, wenn der Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage gewonnen wird.
Erneuerbare anstelle von fossilen Energien: die Vorteile
In aller Regel lohnt es sich, beim Tausch einer Öl- oder Gasheizung auf erneuerbare Energien zu setzen. Es ergeben sich zahlreiche Vorteile:
- Kosten senken: Die Preise für fossile Brennstoffe schwanken seit einiger Zeit und lassen sich auch für die Zukunft nicht seriös prognostizieren. Aufgrund der Besteuerung der CO2-Emissionen ist aber mit einem Preisanstieg zu rechnen. Erneuerbare Energien stehen hingegen nahezu unbegrenzt, günstig und preisstabil zur Verfügung.
- Autarkie gewinnen: Mit stromerzeugenden Heizsystemen wie etwa Blockheizkraftwerken oder Brennstoffzellenheizungen machen Sie sich unabhängiger von der öffentlichen Energieversorgung.
- Umwelt schützen: Die Verwendung von erneuerbaren Energien trägt zur Energiewende bei und schont das Klima.
- Gesetzeskonform heizen: Schon jetzt besteht in einigen Fällen die Pflicht, Öl- bzw. Gasheizungen zu tauschen. Weitere gesetzliche Änderungen mit einem Fokus auf erneuerbaren Energien sind wahrscheinlich.
- Platz sparen: Moderne Heizsysteme sind oft platzsparender als große Ölkessel oder Gastanks.
- Förderungen erhalten: Wer seine Gas- oder Ölheizung ersetzen möchte, erhält Förderungen, die einen Teil der Kosten decken.
Die wenigen Nachteile, die erneuerbare Energien mit sich bringen, lassen sich auf zwei wesentliche Punkte herunterbrechen: Kosten und Aufwand. Mithilfe von Förderprogrammen bietet der Staat Anreize, beim Wechseln der Gas- oder Ölheizung dennoch auf nachhaltige Quellen zu setzen.
Kosten für das Ersetzen von Öl- und Gasheizungen
Die Kosten, um eine Öl- bzw. Gasheizung zu ersetzen, liegen je nach Alternative im niedrigen bis mittleren oder sogar hohen fünfstelligen Bereich. Eine neue Gas- oder Ölheizung zu installieren, wäre oft die günstigste Option – alternativ ein Anschluss an das Wärmenetz, der aber nicht an allen Standorten umsetzbar ist. Der folgenden Tabelle können Sie die ungefähren Kosten für unterschiedliche Heizsysteme entnehmen:
Heizsystem | ungefähre Kosten |
Ölheizung | ca. 6.900–12.750 € |
Gasheizung | ca. 6.500–13.800 € |
Wärmepumpe | ca. 14.250–40.000 € |
Holz-/Pelletheizung | ca. 18.300–27.000 € |
Fernwärme | ca. 4.500–7.800 € |
Blockheizkraftwerk | ca. 20.000–42.500 € |
Brennstoffzellenheizung | ca. 30.000–60.000 € |
Solarthermie | ca. 6.200–13.250 € |
Achtung: Die Kosten können je nach Marktlage und Hersteller stark schwanken. Eventuell notwendige Baumaßnahmen oder kompliziertere Installationen können zusätzliche Kosten verursachen. Zu beachten ist vor allem auch, dass nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Betriebskosten eine wichtige Rolle spielen. So sind beispielsweise Wärmepumpen in der Anschaffung teurer, rentieren sich aber aufgrund der niedrigeren Heizkosten.
Tipp: Vergleichen Sie die Angebote mehrerer Fachbetriebe und lassen Sie sich stets sowohl einmalige als auch laufende Kosten genau berechnen.
Förderungen für den Austausch von Öl- und Gasheizungen
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird Ihnen beim Austauschen Ihrer Heizung ein Teil der förderfähigen Kosten erstattet. Förderfähig sind sowohl die Kosten für die Anlage selbst als auch die Kosten für die Installation und die Entsorgung der alten Heizung sowie 50 % der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung.
Es gibt zunächst eine Grundförderung von bis zu 30 %, deren Höhe sich nach dem gewählten Heizsystem richtet. Sie beträgt 25 % für Solarkollektoranlagen, 30 % für den Anschluss ans Wärmenetz und 10 % für Biomasseheizungen. Wenn Sie eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Ölheizung austauschen, erhalten Sie zusätzlich den Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 %. Wer sich für eine Wärmepumpe mit der Energiequelle (Ab-)Wasser oder Erdreich entscheidet bzw. ein natürliches Kältemittel verwendet, profitiert vom 5%igen Wärmepumpen-Bonus. Insgesamt können 40 % der Kosten erstattet werden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt außerdem zinsgünstige Förderkredite mit Tilgungszuschüssen. Der Tilgungszuschuss kann je nach Projekt bis zu 45 % betragen. Auch ein Klimabonus ist erhältlich: Er steht Eigentümern offen, die Sozialleistungen erhalten oder aufgrund von Ausnahmeregelungen nicht zum Heizungstausch verpflichtet gewesen wären.
Wichtig: In jedem Fall sollten Sie den Antrag stellen und genehmigen lassen, bevor Sie die jeweilige Maßnahme umsetzen. Das ist oft Voraussetzung dafür, dass die Förderung tatsächlich gewährt wird.