Solaranlage für die Mietwohnung

Auch wenn Sie in einer Mietwohnung leben, müssen Sie auf die Nutzung von eigenem Solarstrom nicht verzichten. Vom dabei erzeugten Mieterstrom profitieren Mieter und Vermieter gleichermaßen – sofern die Voraussetzungen stimmen. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
    Solaranlage für die Mietwohnung
    Mehr Unabhängigkeit durch Solarstrom

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    Solaranlage für die Mietwohnung

    Um ökologischen Solarstrom zu selbst zu produzieren und zu beziehen, müssen Sie nicht unbedingt ein Haus besitzen. Auch wer in einer Mietwohnung lebt, kann von einer Photovoltaikanlage profitieren – vorausgesetzt neben dem Vermieter spielen auch die Voraussetzungen mit.

    Wie funktioniert das Mieterstrom-Modell?

    Wer sich als Mieter eine eigene Solaranlage wünscht, hat in der Regel beschränkte Möglichkeiten. Nur mit Einwilligung des Vermieters können Mieter in solchen Fällen Solarstrom beziehen, denn Hauseigentümer müssen die Installation einer Solaranlage genehmigen. Vermieter können eine Photovoltaikanlage auch einfach selbst in Betrieb nehmen und den erzeugten Solarstrom an die Mieter verkaufen. In dem Fall handelt es sich um sogenannten Mieterstrom – also um Strom, der mittels einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mietobjektes erzeugt wird und den Mietern unmittelbar zur Verfügung steht.

    Wer profitiert von Solaranlagen für Mietwohnungen?

    Mieterstrom kann für beide Seiten von Vorteil sein: Während der Vermieter unter anderem von regelmäßigen Einnahmen profitiert, kommen Mieter in den Genuss günstigen und nachhaltigen Solarstroms. Denn Vermieter dürfen Strom aus Solaranlagen nur an die Mieter der Wohnungen verkaufen, wenn dieser günstiger ist als der vom örtlichen Versorger. So sieht es das Mieterstromgesetz vor, das im Jahr 2017 verabschiedet wurde. Demnach basiert das Modell auf einem Zusammenspiel zwischen Mieter und Vermieter sowie dem jeweiligen Stromanbieter.

    Vorteile für Vermieter

    Vermieter von Mehrfamilienhäusern können mit Solaranlagen auf dem Dach attraktive Renditen erzielen, die üblicherweise über den Erlösen für das Einspeisen des gesamten Stroms liegen. Vor allem wenn große Flächen für Solarmodule zur Verfügung stehen, kann sich das Modell für Vermieter lohnen. Denn je größer die Fläche ist, desto höher ist auch der Ertrag und damit der finanzielle Gewinn. Darüber hinaus tragen Solaranlagen zur Aufwertung der gesamten Immobilie bei und erhöhen deren Marktwert.

    Vermieter dürfen allerdings die Nutzung des Solarstroms nicht vorschreiben. Mieter dürfen ihren Stromanbieter grundsätzlich frei wählen. Eine Verpflichtung zum Bezug des Mieterstroms darf deshalb auch nicht im Mietvertrag festgehalten werden.

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    Vorteile für Mieter

    Von Solaranlagen für Mietwohnungen sollen auch die Bewohner profitieren: Auf diese Weise erhalten Mieter einen günstigen Stromtarif, der den Grundversorgertarif des örtlichen Stromversorgers unterbietet. Grund dafür sind vor allem die neuen gesetzlichen Regelungen, die den Mieterstrom subventionieren. Demnach erhalten Vermieter, die Solarstrom vom Dach an Mieter verkaufen, einen Zuschlag. Außerdem entfallen auf Mieterstrom keine Umlagen und Steuern wie Netzentgelte oder Konzessionsabgaben, wodurch die Stromkosten für Mieter weiter sinken.

    Solaranlage für die Mietwohnung: Konditionen des Mieterstroms

    Der Zuschlag wird grundsätzlich für alle Anlagen gewährt, die nach Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes in Betrieb genommen und entsprechend registriert wurden. Dennoch ist die Förderung von Mieterstrom an bestimmte Konditionen geknüpft. Wer als Vermieter davon profitieren möchte, darf für den Verkauf des Stroms beispielsweise höchstens 90 Prozent des Preises des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs verlangen. Darüber hinaus gelten nur Anlagen mit einer Leistung von maximal 100 Kilowatt als förderfähig.

    Auch wenn Photovoltaikanlagen als zuverlässige Stromquelle dienen, kann eine Vollversorgung der Mietwohnungen mit Solarstrom nicht garantiert werden. Um eine Vollversorgung sicherzustellen, muss daher ein Versorgungsvertrag mit dem örtlichen Stromanbieter geschlossen werden. Mieter können den zusätzlich benötigten Strom, der von der Leistung der Solaranlage nicht gedeckt wird, einfach dem öffentlichen Stromnetz entnehmen. Der Strombezug über die öffentliche Stelle wird auf einem separaten Zähler registriert. Im umgekehrten Fall kann der Vermieter überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen und dafür die reguläre Einspeisevergütung erhalten.

    Pflichten des Vermieters

    Wer als Vermieter Solaranlagen auf dem Mietobjekt installieren und anschließend Strom an die Mietparteien verkaufen möchte, muss einige Regeln befolgen:

    • Der Vermieter muss ein Gewerbe als kleiner Energieversorger anmelden.
    • Der Mieterstrom darf nicht als verpflichtender Bestandteil im Mietvertrag aufgenommen werden.
    • Es muss ein Versorgungsvertrag mit dem Mieter unter Berücksichtigung aller Aspekte (Eigenverbrauch, externe Strombedarfsdeckung, Einnahmen und Kosten) geschlossen werden.
    • Der Vermieter muss die Vollversorgung seiner Mieter mit Strom garantieren. Um das zu gewährleisten, ist ein Versorgungsvertrag mit einem Stromanbieter zu schließen.
    • Ein Stromzähler für die Dokumentierung des Verbrauchs und für die interne Abrechnung sollte installiert werden.
    • Vermieter dürfen maximal 90 Prozent des Preises des Grundversorgungstarifs veranschlagen.

    Anforderungen an Solaranlagen

    Neben den allgemeinen Voraussetzungen muss auch die Solaranlage bestimmte Anforderungen erfüllen:

    • erst seit Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes am 25. Juli 2017 in Betrieb
    • Leistung der Solaranlage liegt bei maximal 100 Kilowatt

    Tipp: Auch auf Mehrfamilienhäusern mit Flachdächern können Photovoltaikanlagen installiert werden. Ein geeigneter Wirkungsgrad kann in solchen Fällen mithilfe einer Aufständerung erreicht werden.

    Solarstrom für die Mietwohnung: Alternativen für Mieter

    Auch externe Stromversorger und sogar die Mieter selbst können eine Solaranlage auf einem Mietobjekt betreiben –   vorausgesetzt, der Vermieter stimmt zu. Das Mieterstromgesetz greift dann ebenfalls. Insbesondere wenn der Vermieter nicht als Stromversorger in Erscheinung treten will, kann das Modell durchaus eine Option für interessierte Mieter sein.

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    Wer auch auf diesem Weg nicht an Mieterstrom gelangt und trotzdem eine Solaranlage betreiben und nutzen möchte, kann eine kleine Photovoltaikanlage auf dem Balkon der Mietwohnung betreiben. Die speziellen Solarmodule erzeugen dabei Strom für den kleinen Bedarf. Eine solche Anlage kann beispielsweise den Kühlschrank mit ausreichend Strom versorgen – bei kräftiger Sonneneinstrahlung auch zusätzlich andere Haushaltsgeräte. Vor der Installation einer Mini-Solaranlage auf dem Balkon einer Mietwohnung sollten Mieter trotzdem unbedingt den Vermieter informieren. Erfolgt im Zuge der Inbetriebnahme eine bauliche oder optische Veränderung am Haus, kann der Vermieter sein Veto einlegen.

    Die Aktualisierung des EEGs im Jahr 2021 hat einige Verbesserungen für das Mieterstrom-Modell gebracht. So darf jetzt auch ein vom Vermieter beauftragter Energiedienstleister den Strom liefern, bisher bestand hier rechtliche Unsicherheit.  Auch können jetzt gemeinschaftliche Solaranlagen von der Nachbarschaft mitgenutzt werden (Quartierslösung).

    Fazit: Interesse von Mieter und Vermieter entscheidend

    Vermieter können mit einer Solaranlage eine attraktive Rendite erzielen, im Gegenzug erhalten Mieter günstigen Strom. Wie gut ein Mietobjekt aber letztlich für ein Mieterstrom-Modell geeignet ist, hängt vor allem von den örtlichen Voraussetzungen und dem Interesse der Mieter ab.