Private Windkraftanlagen: Gesetz und Genehmigung
Private Windkraftanlagen: Welche Genehmigungen sind notwendig?
Ob und wenn ja, welche Genehmigungen für private Windkraftanlagen einzuholen sind, ist nicht bundeseinheitlich festgelegt. Vielmehr sind die jeweiligen Landesbauordnungen maßgeblich, die je nach Standort und Eigenschaften der Anlage festlegen, ob eine Baugenehmigung für die Windkraftanlage notwendig ist. In vielen Fällen ist das jedoch der Fall, da Windkraftanlagen im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen sowohl Geräuschemissionen als auch Schatten erzeugen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Regeln.
Relevante Gesetze und Genehmigungen für private Windkraftanlagen
Welche gesetzlichen Bestimmungen für Windkraftanlagen gelten, ist unter anderem abhängig von
- dem Bundesland, in dem die Anlage errichtet werden soll,
- der Höhe der Anlage,
- dem Standort der Anlage und
- den sogenannten „öffentlichen Belangen“.
Jedes Bundesland folgt einer eigenen Landesbauordnung. In dieser sind jeweils die Regeln festgelegt, die für die Genehmigungen privater Windkraftanlagen relevant sind. Dabei spielt die Höhe der Anlage eine entscheidende Rolle. Sie wird am Punkt der höchsten Flügelspitze gemessen oder ermitteln, indem man von der Nabe in der Mitte des Rotors noch eine Flügellänge hinzurechnet. Der Großteil der privaten Kleinwindkraftanlagen erreicht eine Höhe von unter 10 Metern und ist damit in den meisten Bundesländern nicht genehmigungspflichtig oder recht unkompliziert zu genehmigen.
Spätestens ab einer Höhe von 50 Metern zählt eine Windkraftanlage nicht mehr als Kleinwindkraftanlage, sondern als Großwindkraftanlage und unterliegt damit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Solche Anlagen dürfen nur zentral auf dafür ausgewiesenen Flächen errichtet werden und dienen der Stromversorgung größerer Gebiete. Im Gegensatz dazu können Kleinwindkraftanlagen – je nach Landesbauordnung – nah am Wohnhaus des Betreibers erbaut werden, sodass dieser den Strom direkt selbst nutzen kann.
Der Standort der Anlage ist außerdem eng verknüpft mit den sogenannten „öffentlichen Belangen“. Mögliche Störungen durch die Schatten und Geräusche, die die Anlage verursacht, müssen beispielsweise auf ein Minimum reduziert werden. So können neben der Baugenehmigung für eine Windkraftanlage auch weitere gesetzliche Bestimmungen greifen, darunter etwa Regelungen zum Natur- und Landschaftsschutz sowie zum Denkmalschutz. Auskunft gibt die zuständige Baubehörde.
Auch bautechnische Normen können relevant sein. Denn im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen sind Anlagen, die Strom aus Windkraft gewinnen, hohen Belastungen ausgesetzt – je stärker der Wind, desto höher die Leistung der Anlage. Um Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu gewährleisten, müssen Windkraftanlagen daher sicher verbaut sein.
Überblick: Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten für Windkraftanlagen
Im Hinblick auf die Genehmigungen gilt je nach Bundesland für private Windkraftanlagen mit einer Höhe von bis zu 10 Metern eine von drei unterschiedlichen Regelungen:
- Die Genehmigungspflicht: Die Baubehörde muss für die Windkraftanlage eine Baugenehmigung erteilen.
- Die Genehmigungsfreistellung: Eine Genehmigung ist nicht notwendig, aber die Baubehörde muss über die Errichtung der Windkraftanlage informiert werden.
- Die Verfahrensfreistellung: Es ist weder eine Genehmigung noch eine Information an die Baubehörde notwendig.
Wichtiger Hinweis: Für private Windkraftanlagen mit einer Höhe von über 10 Metern muss eine Genehmigung zwingend eingeholt werden – das gilt für alle Bundesländer. Anlagen ab 30 Metern Höhe gelten in einigen Bundesländern als sogenannte Sonderbauten, für die wiederum weitere Genehmigungen vorliegen müssen. In aller Regel sind privat eingesetzte Windkraftanlagen jedoch keine 30 Meter hoch.
Die folgende Tabelle bietet Ihnen einen Überblick über die Regeln, die für Ihr Bundesland gelten. Beachten Sie jedoch, dass die Regeln sich jederzeit ändern können. Fragen Sie im Zweifel immer bei der zuständigen Baubehörde nach. Tipp: Prüfen Sie außerdem, ob die geplante Anlage eventuell als „Nebenanlage“ zum Hauptgebäude eingeordnet und damit auf eine Genehmigung verzichtet werden kann.
Genehmigungen für private Windkraftanlagen nach Bundesland
Bundesland | Genehmigung notwendig? | Besonderheiten | Weitere Informationen |
Baden-Württemberg | Verfahrensfreistellung | Landesbauordnung für Baden-Württemberg | |
Bayern | Verfahrensfreistellung | Bayerische Bauordnung | |
Berlin | Verfahrensfreistellung |
| Bauordnung für Berlin |
Brandenburg | Genehmigungsfreistellung |
| Brandenburgische Bauordnung |
Bremen | keine Freistellung | Bremische Landesbauordnung | |
Hamburg | Verfahrensfreistellung |
| Hamburgische Bauordnung |
Hessen | Genehmigungsfreistellung |
| Hessische Bauordnung |
Mecklenburg-Vorpommern | Verfahrensfreistellung |
| Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern |
Niedersachsen | Verfahrensfreistellung |
| Niedersächsische Bauordnung |
Nordrhein-Westfalen | Genehmigungsfreistellung |
| Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen |
Rheinland-Pfalz | Genehmigungsfreistellung |
| Landesbauordnung Rheinland-Pfalz |
Saarland | Verfahrensfreistellung |
| Landesbauordnung des Saarlands |
Sachsen | Verfahrensfreistellung |
| Sächsische Bauordnung |
Sachsen-Anhalt | Verfahrensfreistellung |
| Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt |
Schleswig-Holstein | Verfahrensfreistellung |
| Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein |
Thüringen | Verfahrensfreistellung |
| Thüringer Bauordnung |
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Tipp: Auch wenn für die geplante private Windkraftanlage keine Genehmigung eingeholt werden muss, kann es sich lohnen, diese dennoch bei der Baubehörde zu beantragen. So lässt sich rechtssicher vermeiden, dass etwa ein Rückbau der Anlage verlangt wird, weil Nachbarn sich durch Geräusche oder Verschattungen gestört fühlen. Andererseits spart der Verzicht auf eine Genehmigung Zeit und Geld, sodass die Umstände individuell abgewogen werden müssen.