Wärmepumpen: Welche Förderungen gibt es?
Die BEG-Förderungen für Wärmepumpen
Um die Klimaziele für das Jahr 2030 zu erreichen, möchte der Gesetzgeber Anreize für den Einbau von Wärmepumpen schaffen. Umgesetzt wird das mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Die BEG unterstützt Hauseigentümer mit zwei Maßnahmen bei der Finanzierung einer Wärmepumpe:
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) läuft über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zuschüsse von bis zu 40 % sind möglich.
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BEG EM) wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Hier werden günstige Kredite mit hohen Tilgungszuschüssen von bis zu 45 % vergeben.
Es gibt außerdem eine dritte Komponente der BEG-Förderung für Wärmepumpen, die BEG NWG. Sie bezieht sich jedoch auf Nichtwohngebäude und ist daher für die Installation von Wärmepumpen im privaten Bereich nicht relevant.
Voraussetzungen für die Förderung einer Wärmepumpe
Die genannten Förderungen sind für Luftwärmepumpen (sowohl Luft-Wasser- als auch Luft-Luft-Wärmepumpen), Wasser-Wasser-Wärmepumpen und Sole-Wasser-Wärmepumpen (auch Erdwärmepumpen genannt) erhältlich.
Voraussetzung ist die Installation unter solchen Bedingungen, dass die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7 erreicht. Zudem müssen mindestens 65 % der aufgwendeten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. In diesem Zusammenhang sind auch Hybridsysteme (zum Beispiel die Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung) zulässig.
Außerdem hat die Bundesregierung weitere Voraussetzungen im Hinblick auf die Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige sowie zur Netzdienlichkeit aufgestellt. Da sie für Laien nur schwer nachzuvollziehen sind, hat das BAFA eine Liste aller förderfähigen Wärmepumpen veröffentlicht.
Die BAFA-Förderung für Wärmepumpen: Nutzung, Höhe und Antrag
Im Rahmen der BAFA-Förderung für Wärmepumpen werden bis zu 40 % der förderfähigen Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe erstattet. Förderfähig sind unter anderem
- die Anschaffungskosten für die Wärmepumpe,
- Kosten für die Installation,
- Kosten für die Erschließung der Wärmequelle (z. B. Brunnen bei einer Wasserwärmepumpe oder Erdsonden bzw. -kollektoren bei einer Erdwärmepumpe),
- Anschaffungskosten für einen Pufferspeicher,
- Kosten für einen hydraulischen Abgleich sowie
- Kosten für einen intelligenten Energiemanager.
In einem Infoblatt zur BEG-Förderung von Wärmepumpen hat das BAFA die Details übersichtlich zusammengestellt.
Wie setzt sich die BAFA-Förderung zusammen?
Die BAFA-Förderung ist nicht nur für Wärmepumpen, sondern auch für andere Heizsysteme erhältlich. Je nach System gibt es eine Grundförderung, die bei korrektem Vorgehen auf jeden Fall ausgeschüttet wird. Für Wärmepumpen beträgt sie 25 % der förderfähigen Kosten. Zu beachten ist, dass die förderfähigen Kosten auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt sind – maximal können also 15.000 € ausgezahlt werden.
Hinzukommen je nach Situation weitere Boni:
- der Heizungs-Tausch-Bonus
- der Bonus für Wasser oder Erde als Quelle oder ein natürliches Kältemittel
Der Heizungs-Tausch-Bonus wird ausgeschüttet, wenn eine ineffiziente (aber noch im Betrieb befindliche) Heizung durch die Wärmepumpe ausgetauscht wird. Als ineffizient gelten Heizungen mit den Brennstoffen Kohle und Öl, Nachtspeicherheizungen sowie Gasetagen- und Gaszentralheizungen (letztere müssen dafür mindestens 20 Jahre alt sein). Der Heizungs-Tausch-Bonus beträgt 10 %, also bis zu 6.000 €.
Der Wärmepumpenbonus wird ausgezahlt für Wärmepumpen, die als Quelle für die erneuerbare Wärme Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen kann die Förderung ebenfalls gewährt werden, sofern sie mit einem natürlichen Kältemittel arbeiten. Diese Einschränkung dient dem Umweltschutz. Beachten Sie, dass die Boni für Wärmequelle und Kältemittel nicht kumulierbar sind. Zulässig als Kältemittel sind für die Förderung von Luftwärmepumpen Wasser und Kohlendioxid sowie Propan, Isobutan, Propen und Ammoniak. Der Wärmepumpenbonus beträgt 5 % und damit bis zu 3.000 €.
Insgesamt erreicht die BAFA-Förderung für Wärmepumpen also eine Höhe von maximal 15.000 + 6.000 + 3.000 = 24.000 €. Das entspricht 40 % der förderfähigen Kosten. Eine Ausnahme bilden die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung: Hier können zusätzlich weitere 50 % der Kosten abgerechnet werden.
So beantragen Sie die BAFA-Förderung für Wärmepumpen
Der Antrag für die BAFA-Förderung muss zwingend gestellt werden, bevor die Maßnahme umgesetzt wird – der Anspruch auf Förderung kann sonst insgesamt entfallen. Holen Sie daher zunächst ein unverbindliches Angebot ein und stellen Sie dann den Antrag. Erst nach Gewährung der Förderung schließen Sie mit dem Anbieter einen Vertrag und können nun mit der Umsetzung beginnen.
Sobald die Wärmepumpe installiert und in Betrieb genommen wurde, müssen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen sogenannten Verwendungsnachweis (ggf. auch weitere Nachweise) vorlegen. Daraufhin wird der Zuschuss ausgeschüttet. Beachten Sie auch die Informationen zur Antragstellung des BAFA.
Die BEG-Förderung für Wärmepumpen als Kredit der KfW
Die Fördermaßnahme BEG WG wird über das KfW-Programm 261 „Wohngebäude – Kredit“ abgedeckt. Das Programm soll die Energiewende durch die Sanierung von Gebäuden bzw. den Kauf neu sanierter Effizienzhäuser unterstützen. Voraussetzung ist, dass die energetische Maßnahme mindestens zur Erreichung der Effizienzhaus-Stufe 85 beiträgt. Es handelt sich also nicht um eine gezielte Förderung für Wärmepumpen, sondern um ein ganzheitliches Programm.
Wichtig: Die Förderung von Wärmepumpen im Neubau ist in diesem Rahmen nicht vorgesehen. Relevant ist in diesem Fall das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“. Mehr darüber erfahren Sie im Abschnitt „Förderungen für Wärmepumpen im Altbau und Neubau“.
Über das Programm 261 vergibt die KfW zinsgünstige Kredite und hohe Tilgungszuschüsse. Die Kreditsumme ist abhängig von der Effizienzhaus-Stufe, die erreicht wird, und kann bis zu 150.000 € für die Stufe Effizienzhaus Erneuerbare-Energien-Klasse betragen. Die Erneuerbare-Energien-Klasse wird erreicht, wenn eine Heizungsanlage eingebaut wird, 65 Prozent des Wärme- und Kälteenergiebedarfs mit erneuerbaren Energien deckt – somit kommt diese Förderung für Wärmepumpen infrage.
Auch der Tilgungszuschuss fällt unterschiedlich hoch aus und richtet sich nach der Effizienzhaus-Stufe. 6.000 € können für die Stufe Effizienzhaus 85 gewährt werden (5 % von 120.000 €), ganze 37.500 € für die Stufe Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse (25 % von 150.000 €). Hinzukommen diverse Boni, zum Beispiel für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (eines besonders ineffizienten Gebäudes) oder bei einer seriellen Sanierung. Insgesamt ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 45 % möglich. Das entspricht bei einer Kreditsumme von 150.000 € einem Zuschuss von 67.500 €. Auf der Website der KfW können Sie die genauen Konditionen und Voraussetzungen nachlesen.
Tipp: Baubegleitung und Fachplanung können auch von der KfW mit bis zu 50 % der Kosten gefördert werden.
So beantragen Sie die KfW-Förderung für Wärmepumpen
Das Vorgehen bei der Beantragung ist ähnlich wie bei der BEG-Förderung: Sie müssen in jedem Fall den Antrag stellen, bevor die Umsetzung beginnt. Beauftragen Sie zunächst einen Energieeffizienz-Experten, der Sie bei der Antragstellung unterstützt. Nach der Zusage erfolgt die Umsetzung, und anschließend müssen sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) bei der KfW einreichen. Schließlich wird der Tilgungszuschuss ausgezahlt.
Förderungen für Wärmepumpen im Altbau und Neubau
Die oben dargelegten Förderungen gelten für Wärmepumpen im Altbau bzw. in Bestandsgebäuden. Mit einer Ersparnis von bis zu 40 bzw. 45 % sind die Förderungen hier durchaus attraktiv.
Die Förderung von Wärmepumpen im Neubau unterliegt strengeren Kriterien. Die vorhandenen Förderungen sind auch nicht speziell auf Wärmepumpen ausgerichtet, sondern zielen darauf ab, Effizienzhäuser zu errichten oder zu kaufen. Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ ermöglicht dazu Kredite in Höhe von bis zu 100.000 € pro Wohnung.
Tipp: Die Summe kann auf 150.000 € erhöht werden, wenn zusätzlich die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt und durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt werden. Dazu beraten Energieeffizienz-Experten.
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Förderungen für Wärmepumpen auf Landesebene
Auch auf Landes- und auf kommunaler Ebene werden bisweilen Förderungen für Wärmepumpen angeboten. Die Angebote verändern sich allerdings schnell und sind häufig begrenzt auf bestimmte Geldbeträge, die irgendwann ausgeschöpft sind. Sie sollten sich daher immer zum Zeitpunkt Ihres Vorhabens an Ihrem Wohnort informieren. Dabei unterstützen beispielsweise die Verbraucherzentralen.
Hier finden Sie einige Beispiele für mögliche Förderungen von Wärmepumpen (Stand: Juli 2023):
Bundesland | Überblick über das Förderprogramm | weitere Informationen |
Baden-Württemberg | derzeit keine Förderprogramme | |
Bayern | derzeit keine Förderprogramme | |
Berlin | Effiziente GebäudePLUS unterstützt energetische Sanierung, unter anderem auch den Austausch von Heizungsanlagen
| Zur Förderung in Berlin |
Brandenburg | Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau geeignet für private Investitionen Tilgungszuschuss über die KfW möglich | Zur Förderung in Brandenburg |
Bremen | Wärmeschutz im Wohngebäudebestand gefördert werden hydraulischer Abgleich, Beratung und Maßnahmen zur Dämmung | Zur Förderung in Bremen |
Hamburg | Zuschuss Erneuerbare Wärme Förderung für Wärmepumpen (inklusive Erschließung der Wärmequellen und Wärmespeicher) | Zur Förderung in Hamburg |
Hessen | Energetische Förderung HEG gefördert wird die Nutzung von erneuerbaren Energien | Zur Förderung in Hessen |
Mecklenburg-Vorpommern | derzeit keine Förderprogramme | |
Niedersachsen | Wärmepumpenquartiere für Privatpersonen, jedoch ausschließlich in festgelegten Wohnquartieren | Zur Förderung in Niedersachsen |
Nordrhein-Westfalen | Förderung von Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage Förderung von Wärmepumpen (mit Erdwärme, Grundwasser oder Abwärme als Wärmequelle) | Zur Förderung in Nordrhein-Westfalen |
Rheinland-Pfalz | derzeit keine Förderprogramme | |
Saarland | Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern der 50er- und 60er-Jahre Förderkredit zu besonderen Konditionen nur für Gebäude in der Besonderen Gebietskulisse | Zur Förderung im Saarland |
Sachsen | derzeit keine Förderprogramme | |
Sachsen-Anhalt | derzeit keine Förderprogramme | |
Schleswig-Holstein | Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger gefördert werden Heizungssysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren, somit auch Wärmepumpen | Zur Förderung in Schleswig-Holstein |
Thüringen | derzeit keine Förderprogramme |
Alternative zur Bundes- oder Landesförderung: Steuererleichterung
Eine alternative Förderung für Wärmepumpen erhalten Hausbesitzer in Form einer Steuererleichterung. Über einen Zeitraum von drei Jahren können bis zu 20 % der Kosten für die Anschaffung und den Einbau einer Wärmepumpe abgesetzt werden. Stichwort: steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen.
Das Vorgehen ist unkompliziert: Die Kosten müssen lediglich in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Eine Antragstellung vorab entfällt. Die Ersparnis ist jedoch geringer, schließlich liegen die BEG-Förderungen für Wärmepumpen mit 40 % bzw. 45 % deutlich über den hier erreichbaren 20 %.
Förderung einer Wärmepumpe mit Photovoltaik
Der Betrieb einer Wärmepumpe in Kombination mit Photovoltaik ist sowohl ökologisch als auch finanziell betrachtet sinnvoll. Auch im Bereich Photovoltaik gibt es Fördermöglichkeiten, die die relativ hohen Anfangskosten deutlich senken. Hier kommt beispielsweise das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ infrage.