Rund um Garantien bei Photovoltaikanlagen

Bringt die Photovoltaikanlage nicht (mehr) die gewünschte Leistung oder liegen Mängel vor, ist das ärgerlich für den Besitzer, denn es ist mit finanziellen Einbußen verbunden. Was Photovoltaikanlagen-Käufer über Herstellergarantien und gesetzliche Gewährleistungsansprüche wissen sollten, erfahren sie hier.
Inhaltsverzeichnis
    Garantien bei Photovoltaikanlagen
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    Garantie und Gewährleistung bei einer Photovoltaikanlage

    Wer eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) kauft, geht davon aus, dass er sie bei Mängeln oder Installationsfehlern problemlos reklamieren kann. Mit dem Produkt hat er schließlich auch Gewährleistungs- und Garantieansprüche erworben. Doch Gewährleistung und Garantie sind an verschiedene Bedingungen geknüpft, die man kennen sollte.

    Begriffsklärung: Gewährleistung und Garantie

    Oft werden die Begriffe „Garantie“ und „Gewährleistung“ synonym verwendet. Dabei unterscheiden sich beide Dinge deutlich voneinander.

    Merkmale einer Garantie

    • freiwillige Leistung
    • zumeist seitens des Herstellers des Produkts
    • Bedingungen der Inanspruchnahme und Umfang der Leistungen liegen im Ermessen des Garantiegebers
    • Gesetzgeber gibt lediglich Mindestanforderungen oder Klarstellungen vor
    • Dokument muss leicht verständlich sein und darf keine Widersprüche enthalten
    • Bedeutung der Garantie hängt vom Sitz des Garantiegebers und seiner Liquidität ab

    Käufer sollten unbedingt darauf bestehen, dass ihnen für alle Komponenten der Photovoltaikanlage eine schriftliche Urkunde mit den exakten Garantiebedingungen und Angaben zum Garantiegeber ausgehändigt wird. 

     

    Garantiebedingungen für PV-Anlage prüfen
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    Merkmale einer Gewährleistung

    • im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert
    • Verjährung von Ansprüchen je nach Produktart nach zwei bis fünf Jahren
    • setzt ein Vertragsverhältnis voraus
    • weder zeitlich noch hinsichtlich Umfang zu Lasten des Kunden änderbar
    • Ansprüche richten sich ausschließlich gegen den Vertragspartner (in der Regel der Installationsbetrieb)
    • es besteht ein Recht auf Mängelbeseitigung
    • werden Fristen nicht eingehalten, besteht ein Recht auf Rückabwicklung des Vertrags

    Die Verjährungsfrist der Gewährleistung endet in der Regel zwei Jahre ab Kauf und Installation der Photovoltaikanlage; meist umfasst der Kaufvertrag auch die Montage. Eine fünfjährige Frist gibt es nur in Ausnahmefällen, etwa wenn ein separater Werkvertrag über die Planung und Montage abgeschlossen wird.

    Welche Garantien gibt es für die PV-Anlage?

    Die Hersteller geben meist zwei unterschiedliche Garantien gleichzeitig auf Solaranlagen: eine Produkt- bzw. Haltbarkeitsgarantie und eine Leistungsgarantie. 

    Produkt- bzw. Haltbarkeitsgarantie

    Mit einer Produktgarantie wird dem Kunden zugesichert, dass das Produkt für einen bestimmten Zeitraum mängelfrei ist oder aber repariert bzw. gegen ein einwandfreies Produkt ersetzt wird. Der Zeitraum kann für die einzelnen Komponenten einer Photovoltaikanlage vom Hersteller unterschiedlich bestimmt werden. 

    Hersteller von Solarmodulen bieten in der Regel Produktgarantien zwischen fünf und zehn Jahren an. Für Wechselrichter von Photovoltaikanlagen gibt es oft einen Garantiezeitraum von zwei bis fünf Jahren. 

    Bei vielen Herstellern ist es gegen Aufpreis möglich, eine verlängerte Herstellergarantie zu erhalten. In jedem Fall ist es ratsam, das Kleingedruckte genau durchzulesen, denn wann und in welcher Weise bzw. welchem Umfang eine Garantie greift, definiert der Hersteller ganz allein. 

    Bei der Garantie für den Stromspeicher sollte der Käufer darauf achten, ob bei einem Defekt der volle Kaufpreis oder nur der Zeitwert vom Produzenten bzw. Verkäufer erstattet wird. Auch eine Aufklärung über die Sammlung und Verwertung personenbezogener Daten ist für viele Verbraucher heutzutage ein bedeutendes Thema.

    Leistungsgarantie

    Die Alterung von Solarmodulen geht mit Leistungseinbußen einher. Mit der Leistungsgarantie sichern die Hersteller zu, dass ihre Module nach einer bestimmten Zeit noch einen bestimmten Prozentsatz an Leistung aufweisen. Inzwischen werden Garantien von bis zu 30 Jahren gegeben. Die Angaben der Hersteller von PV-Anlagen beziehen sich dabei stets auf die sogenannte Nennleistung. Sie stellt die im Dauerbetrieb maximal erreichbare Leistung unter idealen Bedingungen (z. B. optimale Temperatur, Strahlungsintensität usw.) dar.

    Auch für Stromspeicher gibt es meist eine Leistungsgarantie, die sich auf die dauerhaft zur Verfügung stehende Kapazität bezieht.

    Wie lassen sich Ansprüche durchsetzen? 

    Treten vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel an der Photovoltaikanlage auf, ist der Anlagenbesitzer auf der sicheren Seite. Er hat dann ein Recht darauf, dass die Mängel durch den Vertragspartner, also in der Regel durch den Solarteur beseitigt werden. 

    Der Vertragspartner trägt sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien. Für die Behebung der Mängel kann der Anlagenbesitzer seinem Vertragspartner ggf. eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Wird diese nicht eingehalten, kann er eine Rückabwicklung des Vertrags verlangen.

    Es ist empfehlenswert, sich schon bei Kauf der Photovoltaikanlage im Kalender zu vermerken, wann die gesetzliche Gewährleistung abläuft. Kurz vor diesem Zeitpunkt kann überprüft werden, ob die Anlage fehlerfrei arbeitet und die versprochene Leistung bringt.

    Nach Ablauf der Frist der gesetzlichen Gewährleistung kann man seine Garantieansprüche beim Hersteller geltend machen. Die Abwicklung ist über die Garantiebedingungen aus dem Kaufvertrag geregelt. Reklamiert der Garantienehmer einen Mangel, ist der Hersteller in der Beweispflicht: Er muss also widerlegen, dass es sich um einen Garantiefall handelt. Gelingt ihm dies, sind bereits angefallene Kosten für Transport und Begutachtung durch den Garantienehmer zu tragen. 

    Regelmäßige Wartung sichert die Garantie der PV-Anlage

    Fazit: Garantiebedingungen am besten sorgfältig prüfen

    Die längste Garantiezeit bringt nichts, wenn der Hersteller noch vor Inanspruchnahme Insolvenz anmelden musste. Ansprüche können dann nicht mehr geltend gemacht werden. Außerdem ist zu bedenken, dass, wenn der Gerichtsstand eines Unternehmens China, Korea, Madrid oder New York lautet, es fast unmöglich für den privaten Verbraucher ist, sein Recht durchzusetzen. Deshalb nimmt man vor dem Kauf nicht nur die Garantiebedingungen, sondern auch das Unternehmen am besten genau unter die Lupe: 

    • Wie lange gibt es das Unternehmen bereits?
    • Gibt es Erfahrungsberichte über den Hersteller und seine Produkte?
    • Wo befindet sich der Sitz des Unternehmens? Gibt es eine deutsche Niederlassung, sodass Garantieansprüche hierzulande geltend gemacht werden können?
    • Gibt es hohe Hürden im Kleingedruckten, welche die Durchsetzung von Garantieansprüchen erschweren?
    • Welche Kosten sind im Garantiefall vom Garantienehmer selbst zu tragen (z. B. für Abbau und Transport)?

    Wer auf Nummer sicher gehen möchte, schließt einen passenden Versicherungsschutz für die Photovoltaikanlage ab.

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