Versicherungen für Photovoltaikanlagen
Die Solaranlage mit einer Photovoltaikversicherung schützen
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) befinden sich durchgängig unter freiem Himmel und sind dementsprechend verschiedenen Risiken ausgesetzt. Schäden können nicht nur durch Witterungs- und Umwelteinflüsse – etwa durch Sturm, Blitzeinschlag oder hohe Schneelast – verursacht werden, sondern auch infolge von Tierbiss, Diebstahl oder Vandalismus eintreten. Zu den Reparaturkosten kommt auch der Ertragsausfall hinzu.
Es ist daher durchaus empfehlenswert, eine Solaranlage per Versicherung gegen diese und ähnliche Risiken abzusichern. Zum einen kann sie über einen Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung geschützt werden, zum anderen über eine eigenständige Photovoltaikversicherung.
Leistungserweiterung in der Wohngebäudeversicherung
In einigen Wohngebäudeversicherungen sind Schäden an einer ggf. vorhandenen Photovoltaikanlage bereits integriert. Wo das nicht der Fall ist, lässt sich die Solaranlage meist über einen Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung absichern. Hier gilt es jedoch, genau hinzuschauen: Die Wohngebäudeversicherung bietet oft nur einen Basisschutz, der Anlagen nur bis zu einem gewissen Wert abdeckt.
Abgesichert sind dabei solche Risiken, bei denen die Gebäudeversicherung auch im Allgemeinen greift, beispielsweise Feuer, Sturm, Hagel, Leitungslecks und eventuell Naturgefahren. Tierbiss, Diebstahl, Schneedruck und Kurzschluss gehören dagegen häufig nicht dazu. Auch der Ertragsausfall infolge einer beschädigten Anlage ist oft nicht berücksichtigt.
Der Vorteil einer Absicherung über die Wohngebäudeversicherung besteht unter anderem darin, dass die Schadensregulierung aus einer Hand erfolgt. Richtet etwa ein Brand Schäden an Haus und Solaranlage an, fallen Begutachtung und Schadensregulierung nur einmal an.
Unabhängig davon, ob sich Anlagenbetreiber für einen Zusatzbaustein in ihrer Wohngebäudeversicherung oder eine eigene Versicherung entscheiden: Die Photovoltaikanlage muss dem Gebäudeversicherer in jedem Fall gemeldet werden. Sie steigert einerseits den Wert des Hauses, andererseits kann sie als Gefahrenerhöhung angesehen werden, was ggf. den Versicherungsbeitrag beeinflusst.
Wird der Versicherer nicht informiert, könnte er im Schadensfall schlimmstenfalls die Leistung gänzlich verweigern. Einige Gebäudeversicherer gewähren auch einen Prämienrabatt, wenn durch eine separate Versicherung für die PV-Anlage bereits einschlägige Risiken abgedeckt sind.
Eine eigenständige Photovoltaikversicherung
Eine Photovoltaikanlage kann auch im Rahmen einer separaten Photovoltaikversicherung abgesichert werden. Diese umfasst in der Regel ein größeres Leistungsspektrum als die Wohngebäudeversicherung. Man unterscheidet zwischen einer Elektronikversicherung und einer Allgefahrenversicherung. Die Deckungssummen unterscheiden sich von Police zu Police.
Bei beiden Varianten sollte sich der Versicherungsschutz auf sämtliche Bauteile der Photovoltaikanlage beziehen, die zum Betrieb notwendig sind. Dazu gehören:
- die Solarmodule
- das Montagesystem inklusive Anschlüssen und Verbindungsstücken
- die Verkabelung
- der Wechselrichter der PV-Anlage
- der Stromzähler
Einige Versicherer schließen auch Überspannungsschutzvorrichtungen, Blitzschutzeinrichtungen, Trafos und Akkus, Überwachungsanlagen, Datenlogger und das mit der PV-Anlage verbundene Stromspeichersystem ein. Letzteres kann alternativ über eine eigenständige Elektronikversicherung abgesichert werden, die dann auch eine mit der PV-Anlage verbundene Wärmepumpe und ggf. Unterhaltungselektronik abdecken kann.
Die Beiträge für die Photovoltaikversicherung richten sich vor allem nach der Größe und dem Wert der Anlage sowie dem Leistungsumfang der Police. Aber auch der Standort und die Nutzung des Gebäudes, auf dem die Solaranlage installiert ist, spielen eine Rolle.
Eine Elektronikversicherung für die Photovoltaikanlage
Die Elektronikversicherung umfasst die gesamte Photovoltaikanlage und kommt für unvorhersehbare Sachschäden auf. Sie sollte auf den „Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung“ (ABE) beruhen, die durch speziell auf die Photovoltaikanlage zugeschnittene Bedingungen und Vereinbarungen ergänzt werden. Versichert sind in der Regel Risiken wie Brand, Blitzeinschlag, Sturm, Hagel, Hochwasser und Schneedruck.
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Die PV-Anlage mit einer Allgefahrenversicherung schützen
Eine Allgefahrenversicherung ist meist teurer als eine reine Elektronikversicherung. Das Besondere an dieser Versicherungsform: Es sind alle Gefahren versichert, die in den Leistungsvereinbarungen nicht explizit ausgeschlossen werden. Dazu gehören beispielsweise auch Tierbiss, Diebstahl, Vandalismus und Folgeschäden. Bei manchen Versicherern sind sogar Bedienungsfehler oder Schäden durch eigenes Verschulden inbegriffen.
Mindestanforderungen an eine PV-Anlagen-Versicherung
Eine Versicherung für die PV-Anlage sollte folgende Risiken absichern:
Brände sind zwar selten, ziehen aber sehr hohe Kosten nach sich. Das Brandrisiko kann durch einen korrekten Blitzschutz und einen Wechselrichter mit Lichtbogenerkennung deutlich gesenkt werden.
Versichert ist der direkte Einschlag in die PV-Anlage.
Es sollten nicht nur Schäden durch Marderbiss, sondern auch gegen den Biss anderer Tiere abgedeckt sein. Die Kosten für die Behebung solcher Schäden sind zwar meist gering, aber die Suche nach der Ursache dauert meist lange. Im Extremfall muss die gesamte Anlage erst einmal abgebaut werden.
Infolge des Klimawandels wird der Schutz gegen Sturmschäden immer wichtiger.
Geschützt ist die Solaranlage auch dann, wenn ein Blitz eine Überlandleitung trifft und infolge dessen die Solaranlage, insbesondere deren Wechselrichter, beschädigt wird. Überspannung und Kurzschluss gehören übrigens zu den häufigsten Schadensursachen bei Photovoltaikanlagen.
Eine Diebstahlsicherung lohnt sich vor allem für Anlagen, die in abgelegenen Gegenden errichtet werden. Meist handelt es sich bei den Kriminellen um Mitglieder bestens organisierten Banden. Die Module werden rasch entwendet und mit Kleintransportern weggefahren.
Wenn auf Solarmodulen liegender Schnee bei Regen nass wird, verdichtet er sich, wodurch sein Gewicht steigt. Das kann Schäden an den Modulen und an der Unterkonstruktion hervorrufen.
Photovoltaikversicherung: sinnvolle Ergänzungen
Nicht nur für all jene Anlagenbetreiber, die einen Großteil des Sonnenstroms in das öffentliche Netz einspeisen und von der Einspeisevergütung profitieren, kann sich die Absicherung gegen einen Ertragsausfall lohnen. Auch für Hausbesitzer, die einen möglichst hohen Eigenverbrauch von Solarstrom anstreben, ist der Zusatz mitunter sinnvoll.
Je nach Schaden kann eine Reparatur sehr lange dauern, etwa wenn nach einem Brand das gesamte Dach erneuert werden muss. Entsprechend hoch sind dann die finanziellen Verluste bzw. der Bedarf an Netzstrom. Bei einer Absicherung gegen Ertragsausfall zahlt die Versicherung dem Anlagenbetreiber die entgangene Einspeisevergütung und/oder kommt für Mehrkosten durch den Strombezug aus dem Netz auf.
Fast immer wird beim Ertragsausfall eine Karenzzeit von ein bis zwei Tagen angesetzt. Der Ertragsausfall wird meist bis zu einem Jahr geleistet. Die Höhe der Zahlungen richtet sich in der Regel nach der Jahreszeit und der Leistung der versicherten Photovoltaikanlage in kWp.
Auf Wunsch lässt sich der Versicherungsschutz auch auf Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler ausweiten. Laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE und des TÜV Rheinland sind gerade solche Mängel häufig Ursache für Brände an Photovoltaikanlagen.
Nicht versicherungsfähig sind Schäden durch betriebsbedingte normale oder vorzeitige Alterung bzw. Abnutzung sowie Mängel, die bereits vor Vertragsabschluss bekannt waren. Auch Vorsatz des Versicherungsnehmers, Erdbeben und Garantieschäden sind vom Versicherungsschutz für die Photovoltaikanlage ausgenommen.
Welche Leistungen umfasst eine Photovoltaikversicherung?
Wird eine Photovoltaikversicherung in Anspruch genommen, ist zunächst zu klären, ob ein Teil- oder ein Totalschaden vorliegt. Nach einem Teilschaden werden alle Kosten übernommen, die für die Wiederinstandsetzung der Anlage anfallen. Das betrifft etwa Kosten für:
- Ersatzteile
- Fracht
- Gutachten
- Aufräumarbeiten, Bergung und Entsorgung
- Reparaturarbeiten
- Baugerüste
- Maurer- und Stemmarbeiten
- Erdaustausch und Dekontamination
- Demontage der alten Teile und Montage der neuen Komponenten
- Wiederherstellung des Betriebssystems
Kommt es zu einem Totalschaden, wird zumeist der Neuwert der Anlage abzüglich des Werts des Altmaterials ersetzt. Entscheidet sich der Anlagenbesitzer gegen eine Neuinstallation, wird häufig der Zeitwert der PV-Anlage ersetzt, also der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Wertverlusts durch Abnutzung und Alterung.
Im Schadensfall kann je nach Police eine Selbstbeteiligung fällig werden. Die Höhe richtet sich nach der Versicherungssumme. Für kleinere Anlagen empfehlen sich Policen mit einem geringen Mindestbeitrag und einer niedrigen Selbstbeteiligung.
Achtung: Einige Versicherungsgesellschaften kürzen die Leistungen bei grober Fahrlässigkeit. Ein Beispiel: Der Versicherte lagert in der Nähe des Wechselrichters Kartons. Durch die hohen Betriebstemperaturen von bis zu 100 °C kommt es zu einem Brand. Bewertet der Versicherer dieses Verhalten als grob fahrlässig, fallen seine Zahlungen geringer aus.
Welche Pflichten hat der Versicherte?
Ob im Rahmen einer Wohngebäude- oder einer eigenständigen Photovoltaikversicherung: Der Versicherungsschutz ist meist an bestimmte Pflichten des Versicherungsnehmers geknüpft. Dazu gehört es beispielsweise, dass er seine Anlage regelmäßig warten lässt. Die Wartung der Photovoltaikanlage muss dabei von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
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Zudem sollten Betreiber sämtliche Unterlagen sowie Software-Anwendungen des Anlagenherstellers archivieren und die Abrechnungen für Stromlieferungen sowie Solarstromeinspeisungen der letzten Jahre vorweisen können. Letzteres ist beispielsweise für die Ermittlung des Ertragsausfalls von Bedeutung.
Einige Versicherer setzen das Vorhandensein eines Anlagenpasses voraus. Oder sie gewähren günstigere Prämien, wenn das mehrseitige Formular vorhanden ist. Ähnlich wie das Servicecheckheft eines Autos enthält der Anlagenpass alle technischen Details der Anlage, die Dokumentation der Installation und das Protokoll der Inbetriebnahme. Ausgestellt wird er vom Solarteur.
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Werden verschiedene Pflichten seitens des Versicherten nicht erfüllt, droht entweder eine Leistungskürzung oder schlimmstenfalls sogar die Leistungsverweigerung durch den Versicherer.
Betreiberhaftpflicht-Versicherungen für PV-Anlagen
Anlagenbesitzer sollten sich ggf. auch gegen Schadensansprüche Dritter absichern. Wenn nämlich – etwa infolge eines Sturms – Teile der Solaranlage vom Dach herunterfallen und andere schädigen, oder wenn ein von der PV-Anlage ausgehendes Feuer auf ein Nachbarhaus übergreift, haftet der Anlagenbetreiber.
Falls diese und ähnliche Haftungsrisiken nicht bereits durch eine bestehende Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, besteht die Möglichkeit, eine separate Betreiberhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Dies empfiehlt sich noch vor der Montage der Photovoltaikanlage, denn schon während des Aufbaus könnten Dritte zu Schaden kommen. Die Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollte ausreichend hoch sein. Zudem sollte die Versicherung auch die Kosten für einen Gutachter und juristische Auseinandersetzungen übernehmen.
Eine Montageversicherung für Solaranlagen
Die Montageversicherung für eine Photovoltaikanlage richtet sich in erster Linie an Solarteure bzw. ausführende Unternehmen. Interessant wird sie aber auch für Anlagenbesitzer dann, wenn die Photovoltaikanlage über einen Kredit finanziert werden soll: Als Bedingung für die Gewährung der Finanzierung fordern viele Banken eine solche Montageversicherung.
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Im Leistungsumfang ähnelt die Montageversicherung einer Allgefahrenversicherung für Photovoltaikanlagen. Versichert sind demnach alle Schäden, die an der zu montierenden Anlage entstehen – und das bereits während des Transports zum Installationsort. Die Kosten hängen von der Größe der Anlage und den konkret gegebenen Risiken ab. Meist wird ein einmaliger Betrag fällig.
Fazit: Besser auf Nummer sicher gehen
Anlagenbetreiber müssen eine Photovoltaikversicherung nicht verpflichtend abschließen. Sinnvoll ist die Versicherung der PV-Anlage aber allemal. Vor allem Sturm, Überspannung und Feuer können Schäden mit hohen Kosten nach sich ziehen, welche die finanzielle Leistungsfähigkeit von Anlagenbesitzern übersteigen.
Soll eine PV-Anlage über einen Kredit finanziert werden, verlangen die meisten Banken ohnehin einen entsprechenden Versicherungsschutz.
Folgende Fragen spielen für die Wahl des angemessenen Versicherungsschutzes eine Rolle:
- Wo ist bzw. wird die Photovoltaikanlage installiert (Freifläche, Dach, Fassade)? Ist das Grundstück gesichert bzw. bewohnt? Wie sieht die umliegende Bebauung aus?
- Welche Risiken sind versichert? Reicht die Gefahrenabdeckung aus? Welche Schadensursachen (bestimmte Naturkatastrophen etc.) lassen sich ausschließen?
- Welche Zahlungen leistet der Versicherer im Schadensfall? Gibt es eine maximale Deckungssumme bei bestimmten Gefahren?
- Sind auch Nebenkosten, etwa für Stemm- und Dacharbeiten oder den Aufbau eines Baugerüsts, abgedeckt?
- Wird bei einem Totalschaden der Zeitwert übernommen oder kann die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage erfolgen?
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadensfall?
- Kann und soll der Versicherungsschutz schon vor der Montage und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage in Kraft treten?
- Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Ertragsausfall?
- Greift die Ertragsausfallversicherung für alle durch die PV-Versicherung abgedeckten Schäden? Gilt sie auch für Garantiefälle?
- Gibt es eine Karenzzeit vor Leistungseintritt? Falls ja, wie lange währt sie?
Beim Vergleich verschiedener Angebote sollten die Feinheiten in den Versicherungsbedingungen Beachtung finden. Wer unsicher ist, kann auch einen unabhängigen Versicherungsmakler ins Boot holen.