Prosumer und ihre Rolle in der Energiewende

Immer mehr Menschen decken einen Teil ihres Strombedarfs mit der eigenen Photovoltaikanlage. Diese bezeichnet man als Prosumer, das heißt, sie sind Produzent und Konsument in einer Person. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende, der wirtschaftlich attraktiv ist und rechtlich unterstützt wird.
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Viele Menschen sind heute nicht mehr nur Stromverbraucher. Mit einer eigenen Photovoltaikanlage zum Beispiel sind sie auch Stromerzeuger. Als sogenannten “Prosumer” leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Wir zeigen, wer oder was “Prosumer” sind, ihre wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung sowie die Folgen für die Energieversorgung.

Was oder wer sind Prosumer?

Verbraucher, die ihr Gemüse selbst züchten, sind ein Beispiel von vielen für das, was mit der Bezeichnung “Prosumer” gemeint ist. Wir finden sie in unterschiedlichen Bereichen des Lebens und der Wirtschaft. Prosumer sind Konsumenten, die gleichzeitig als Produzenten agieren. Oder sie sind Produzenten, die sich auf dem Markt gleichzeitig als Konsumenten bewegen.

Der Begriff Prosumer hat sich als Verbindung der englischen Worte für Produzent “producer” und Konsument “consumer” entwickelt. 

Im Rahmen der Energiewende bezeichnet dieser Begriff Energieverbraucher, also Konsumenten, die gleichzeitig Energie produzieren und sich damit zumindest zu einem Teil selbst versorgen. Gemeint sind in der Regel Besitzer von privaten Photovoltaikanlagen aber auch Betreiber von Blockheizkraftwerken oder Brennstoffzellen.

Mit der zunehmenden Attraktivität einer eigenen Stromerzeugung, z. B. durch Photovoltaikanlagen, ist es heute möglich, dass Privatpersonen und kleine Gewerbeunternehmen einen Teil ihres Stroms selbst produzieren. 

Wenn diese Prosumer einen Energiespeicher einsetzen, um einen größeren Anteil des Stroms selbst verbrauchen zu können, kommt die Bezeichnung “storage” hinzu und man kann von “prosumage” sprechen. Diese Wortschöpfung aus “produce”, “consume” und “storage” wird jedoch (noch) wenig genutzt.

Rechtliche Situation der Prosumer

Die (Selbst-)Versorgung mit elektrischer Energie ist ein wesentlicher Bestandteil der Infrastruktur unserer modernen Gesellschaft. Daher hat sie immer auch eine rechtliche Dimension und unterliegt einer strikten Regulierung. Ihr Ziel ist, eine Balance zwischen der Bezahlbarkeit, der Versorgungssicherheit und der Nachhaltigkeit zu finden.

Eigenversorger in der Erneuerbare-Energien Richtlinie der EU  

In Europa hat die Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien mittlerweile Einzug in die rechtlichen Leitlinien der Politik gefunden. Die Erneuerbare Energien Richtlinie (EU) 2018/2001 schreibt in Artikel 21 fest, dass Verbraucher in den Mitgliedsstaaten einen Anspruch darauf haben, Eigenversorger mit Strom aus erneuerbaren Energien zu werden. Als Eigenversorger sollen sie erneuerbare Energie für den eigenen Verbrauch produzieren, sowie Überschüsse speichern und vertraglich vereinbart an Versorger und andere Verbraucher diskriminierungsfrei verkaufen dürfen. 

Weitere Rechte die sich aus diesem Artikel für die Prosumer ergeben:

  • Stromspeichersysteme installieren und betreiben, ohne doppelte Umlagen und Abgaben für den Strom, der vor Ort verbraucht wird, zu bezahlen
  • Rechte und Pflichten als Endverbraucher behalten
  • Vergütung für ins Netz eingespeisten Strom bekommen, die dem Marktwert entspricht
  • Umlagen, Abgaben und Gebühren werden für eigenerzeugten Strom nur erhoben, wenn die installierte Leistung über 30 kW liegt.
  • Eigenversorger in Mehrfamilienhäusern haben das Recht, gemeinsam tätig zu werden und den Austausch der vor Ort erzeugten Energie zu vereinbaren.
  • Anlagen von Selbstversorgern dürfen von Dritten, also Dienstleistern, installiert und betrieben werden, wenn diese den Weisungen des Energieversorgers unterliegen.
  • Ein nationaler Regulierungsrahmen sorgt für den Zugang aller Endkunden zu Strom aus erneuerbaren Energien und beseitigt Markthindernisse

Im Artikel 22 regelt die Richtlinie das Recht von Endkunden, insbesondere Haushalten, sich an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zu beteiligen. Die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, sicherzustellen, dass Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

  • Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, verbrauchen, speichern und verkaufen dürfen,
  • innerhalb ihrer Gemeinschaft den Strom aus eigenen Anlagen gemeinsam nutzen dürfen und
  • diskriminierungsfreien Zugang zu allen Energiemärkten erhalten.

Ein geeigneter Regulierungsrahmen soll Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in den Mitgliedsstaaten unterstützen und voranbringen.

Rechtliche Stellung der Prosumer in Deutschland

Die rechtliche Situation der Eigenversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien regelt in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieses Gesetz hat den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland mit einer Einspeisevergütung möglich gemacht.

Seit dem Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 erhalten Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien eine feste Einspeisevergütung für ihren ins Netz eingespeisten Strom. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Anmeldung sowie der Leistung der installierten Anlage. Im Juli 2022 wurde die Einspeisevergütung deutlich erhöht und die bisher übliche monatliche Degression ausgesetzt. Für die Zukunft ist eine halbjährliche Anpassung der Einspeisesätze vorgesehen. Die einmal festgesetzte Einspeisevergütung wird über einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt. 

Die Netzbetreiber sind mit dem EEG dazu verpflichtet, diese Anlagen vorrangig an das Netz anzuschließen und den Strom bevorzugt abzunehmen.

Vor diesem Hintergrund haben sich viele Eigentümer von Einfamilienhäusern eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren lassen. Der Eigenverbrauch hat sich erst im Laufe der Zeit zu einer interessanten Alternative entwickelt.

  • Wer sich in der Anfangszeit dafür entschieden hat, speist den erzeugten Strom vollständig in das Netz ein.
  • 2009 wurde eine Vergütung für den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom eingeführt, um die Nutzung des Stroms im eigenen Haushalt zu unterstützen.
  • Seit 01.04.2012 existiert diese Eigenverbrauchsvergütung nicht mehr. Das war nicht mehr nötig, denn der Solarstrom war inzwischen günstiger als der Strom aus dem Netz.
  • Ab 2014 mussten Prosumer mit einer PV-Anlage über 10 kWp Leistung 40 Prozent der EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Strom bezahlen.
  • Mit Jahresbeginn 2021 hat sich die Grenze, ab der sie die anteilige EEG-Umlage zahlen müssen, auf 30 kWp erhöht.
  • Im Frühjahr 2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft.

Um Mieter bzw. Bewohner im Mehrfamilienhaus an der Energiewende teilhaben zu lassen, gibt es seit 2017 eine Ergänzung im EEG über den sogenannten Mieterstrom. Diese bildet eine rechtliche Grundlage für den direkten Verkauf des Stroms an die Bewohner. 

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Prosumer: PV-Anlage zur Selbstversorgung

Wirtschaftlicher Hintergrund der Prosumer

Energieverbraucher, die selbst Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, wollen einen Beitrag zur Reduzierung der CO₂-Emissionen leisten. Sie entscheiden sich aber auch aus wirtschaftlichen Gründen dafür.

In den letzten Jahren sind die Kosten für Photovoltaikanlagen gesunken, während die Preise für Strom aus dem Netz gestiegen sind. Damit ist der Eigenverbrauch auch ohne Förderung wirtschaftlich interessant geworden. Jede selbst genutzte Kilowattstunde Solarstrom vermeidet den Bezug von Strom aus dem Netz. 

Für Strom aus der PV-Anlage müssen die Prosumer 8 bis 11 Cent pro Kilowattstunde zahlen, bei Anlagen mit Batteriespeichern können sich die Stromkosten auf 19 Cent/kWh erhöhen. Strom aus dem Netz kostete sie 2022 hingegen 34 Cent/kWh und mehr. Daher ist es günstiger, möglichst viel Solarstrom selbst zu verbrauchen und den Bezug von teurem Strom aus dem Netz so gering wie möglich zu halten.

Welche Bedeutung haben Prosumer für die Energiewende?

Die Prosumer haben sich in Deutschland zu einem neuen Akteur auf dem Energiemarkt entwickelt. Bis Ende 2023 waren 3,7 Millionen Photovoltaikanlagen am Netz, ein knappes Drittel der installierten Leistung befindet sich im Besitz von Privatpersonen. 

Wie viel Strom die Prosumer selbst verbrauchen, ist nicht bekannt. Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI  geht von einer produzierten Strommenge für den Eigenverbrauch von 2,5 TWh im Jahr 2019 aus. Bis 2023 rechnen die Experten mit einem Anstieg auf 5,5 TWh. Anlagen bis 10 kW Leistung machen in den Abschätzungen einen Anteil von 44 Prozent des Anstiegs aus. 

Eine Studie von Agora Energiewende schätzt das Potential der Eigenversorgung mit Solar-Speichersystemen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Landwirtschaft und Lebensmittelhandel auf 44 TWh pro Jahr bis 2035. Das wirtschaftliche Potential in privaten Haushalten ohne Speichersystemen beziffern sie dagegen auf 14,5 TWh.

Probleme und Lösungen

Die Eigennutzung des Stroms aus der Photovoltaikanlage vom Dach ist aus der persönlichen Sicht nachvollziehbar. Doch von außen betrachtet, stellen Prosumer die Energieversorger vor einige Herausforderungen

Für die Zeiten, in denen ihre Anlage keinen oder nicht ausreichend Strom erzeugen kann, benötigen Prosumer Strom vom Energieversorger. Damit müssen diese die entsprechenden Kapazitäten für Stromerzeugung und -transport aufrechterhalten, auch wenn sie wenig genutzt werden. Die Kosten zur Sicherstellung der Versorgung müssen dann von allen Verbrauchern getragen werden.

Nur Besitzer eines Eigenheims können Prosumer werden. Für den Kauf einer Photovoltaikanlage müssen sie nicht unerhebliche Investitionen tätigen. Wer in einer Mietwohnung lebt, ist davon abhängig, ob der Eigentümer bzw. Vermieter Mieterstrom anbietet. 

Für eine sichere und stabile Stromversorgung unter Einbeziehung der Prosumer bedarf es regulierender Eingriffe in den Markt wie einen Fernzugriff der Energieversoger auf die einzelnen Anlagen, da sowohl die eingespeiste Strommenge als auch der Energiebedarf nicht planbar sind. Mit intelligenten Energiemanagementsystemen im Batteriespeicher können Prosumer jedoch beispielsweise Leistungen erbringen, die der allgemeinen Stromversorgung zugute kommen. Regionale Zusammenschlüsse zu Energiegemeinschaften in Quartieren oder Stadtteilen ermöglichen eine Beteiligung von Nicht-Prosumern und eine optimierte Nutzung des Stroms durch Sektorenkopplung, zum Beispiel für die Wärmeversorgung oder die Elektromobilität.

Fazit:

Insgesamt betrachtet überwiegen die Vorteile des Eigenverbrauchs von Strom:

  • Anlagen der Prosumer zur Erzeugung und Speicherung von Strom lassen sich in die Kommunikation mit dem Netzbetreiber für ein netzdienliches Verhalten einbinden.
  • Die optimierte Nutzung des Stroms von Prosumern ist ein Treiber innovativer Geschäftsmodelle und Technologien.
  • Jede vor Ort erzeugte Kilowattstunde Strom vermeidet die Erzeugung und den Transport von Strom aus fossilen Kraftwerken. 
  • Dezentral erzeugter und genutzter Strom verringert den Ausbaubedarf von regionalen und überregionalen Stromnetzen.
  • Eigenen Strom zu nutzen, vergrößert die Identifikation mit dem Umweltschutzgedanken und den Anlagen als Beitrag zur Akzeptanz der Energiewende.
  • Eine eigene Stromversorgung sorgt für langfristig planbare Energiekosten.
  • Erforderliche Investitionen für die Energiewende können durch eine Beteiligung von Bürgern und privatwirtschaftlichen Unternehmen realisiert werden.
  • Vor Ort erzeugter Strom kann durch Speicher und mittels Sektorenkopplung flexibel genutzt werden.

Der Eigenverbrauch von Strom ermöglicht es Verbrauchern, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Sie können ihre Energie selbst erzeugen, speichern, verbrauchen und die überschüssige Energie einspeisen und verkaufen.

Durch Batteriesysteme, Digitalisierung und Sektorenkopplung können Prosumer ihren Eigenverbrauch erhöhen und innovative Dienstleistungen auf dem Markt anbieten.

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