Stromspeicher-Förderung: Programme, Zuschüsse, Konditionen

Stromspeicher sind eine wichtige Komponente der Energiewende. Dezentrale Speicher stabilisieren das Netz und sorgen dafür, dass der Strom aus Erneuerbaren Energien direkt vom Erzeuger vor Ort verbraucht werden kann. Mit Förderungen durch Bund und Länder werden die Investitionen erleichtert.
Inhaltsverzeichnis
    Förderung Stromspeicher
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    Förderung von Stromspeichern

    Der Fokus der Photovoltaik-Förderung in Deutschland hat sich immer stärker hin zur "netzdienlichen Integration" von Photovoltaikanlagen in das öffentliche Stromnetz verschoben. Während ursprünglich gezielt die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz durch eine hohe Einspeisevergütung gefördert wurde, besteht heute das Interesse an einer kontrollierten Einspeisung von Solarstrom und der Stabilisierung der Netze durch die dezentralen Speicher. Verschiedene Förderprogramme sollen die Geräte deshalb für private und gewerbliche Anwender erschwinglicher machen.

    Zwischen 2017 und 2020 hat sich laut Bundesverband Energiespeicher (BVES) die installierte Leistung von Batteriespeichern im privaten Bereich verdreifacht. Im Jahr 2021 machte die Branche 4 Mrd. Euro Umsatz bei einem Wachstum von 28 %. Insgesamt eine halbe Million Heimspeicher seien bisher installiert worden. Jede zweite neue PV-Anlage wird mittlerweile mit einem Stromspeicher installiert. Immer mehr Verbraucher betrachten Stromspeicher als eine sinnvolle Investition in die Zukunft, denn mit ihnen lässt sich der Eigenverbrauch an Solarstrom erhöhen und der Zukauf von teurerem Netzstrom reduzieren.

    Die Preise für Stromspeicher sind in den vergangenen Jahren deutlich gefallen und die Heimspeicher haben sich als Massenprodukt etabliert. Dennoch müssen Interessenten noch mit Kosten von ca. 1.000 Euro pro kWh Speicherkapazität rechnen. Für das Jahr 2019 bezifferte der Bundesverband Energiespeicher (BVES) die Größe eines durchschnittlichen Heimspeichers mit 3,75 kWh, was einer Investition von knapp 4.000 Euro entspricht.

    Auch wenn sich die verschiedenen Programme zur Speicherförderung teilweise deutlich unterscheiden, gibt es einige grundlegende Prinzipien, die sich in allen Förderformen finden.

    Die Beantragung von Fördermitteln für Batteriespeicher sollte stets vor der Installation des Speichers erfolgen. Bereits installierte Geräte werden nicht mehr gefördert.

    Förderfähig sind im Allgemeinen nur Stromspeicher in Verbindung mit netzgebundenen Photovoltaikanlagen (Angebot für Photovoltaikanlage von SOLARWATT einholen). Für Inselanlagen werden keine Mittel ausgereicht.

    • Die Kombination von Programmen zur Speicherförderung mit anderen Förderprogrammen ist nur beschränkt möglich.
    • Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Zuschuss. Darlehen müssen zurückgezahlt werden, Zuschüsse nicht.
    • Wird die Förderung als Zuschuss gewährt, sind die Fördermittel meist schnell ausgeschöpft. Hier gilt das Prinzip: Wer zuerst beantragt, erhält den Zuschlag. Schnelles Handeln ist also gefragt.
    • Die Konditionen von Darlehen sind meist deutlich attraktiver als die von üblichen Bankkrediten, trotzdem empfiehlt sich ein Vergleich unterschiedlicher Angebote.
    • Alle Förderprogramme sind mit Rahmenbedingungen verbunden. Manche erlauben nur die Nachrüstung einer PV-Anlage mit einem Speicher, andere fördern ausschließlich die gemeinsame Installation. Daneben sind weitere Parameter, wie eine Mindestgröße des Speichers, das Verhältnis zwischen Leistung der Photovoltaikanlage und Speicherkapazität oder eine Maximalförderung festgelegt. Häufig wird auch die maximal zulässige Einspeisequote definiert (z.B. 50 statt 70 %). Bei der Antragstellung sind diese Nebenbedingungen zu beachten.

    Bundesweite Förderung von Stromspeichern

    Bereits im Jahr 2013 führte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWI) die Förderung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen ein. Ziel des Förderprogramms "Erneuerbare Energien - Speicher (275)" war es, mittels zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüsse die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen anzuregen. Die geförderten Speicher sollten einen Beitrag zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen Photovoltaik-Anlagen in den Strommarkt leisten. Leider wurde das Programm zum Jahresende 2018 eingestellt.

    Seitdem ist die KfW-Förderung von Stromspeichern nur noch aus dem Programm 270, dem Standard-Programm für Erneuerbare Energien, möglich. Die Förderung umfasst „Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation.“ Batteriespeicher werden ausdrücklich als förderfähig genannt, wenn sie den Anforderungen des EEG genügen. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: „Investitionen der Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen in objektnahe Nieder- und Mittelspannungsnetze, die den Transportnetzen vorgelagert sind, sowie Batteriespeicher für Erneuerbare-Energien-Anlagen können mitfinanziert werden (auch als singuläre Maßnahme oder Nachrüstung).“

    Eine bundesweit wählbare Alternative zur Speicherförderung über das KfW-Programm 270 ist das Programm 153: „Effizientes Bauen“. Damit lassen sich auch Stromspeichersysteme zur Erfüllung KfW 40 plus-Standards finanzieren. Die KfW gewährt im Rahmen der Förderung einen Kredit mit Tilgungszuschuss (25 % der Darlehenssumme, maximal 120.000 € pro Wohneinheit).

    Stromspeicher in Keller - Förderung nutzen

    Länderspezifische Förderungen für Batteriespeicher

    Programme zur Speicherförderung werden aktuell von einer Reihe an Bundesländern angeboten. Da die Förderung meist in Form von Zuschüssen gewährt wird, kann es passieren, dass die Programme schnell auslaufen. In der Vergangenheit wurden manche Förderungen schon wenigen Monate nach Start eingestellt, weil die Fördermitteltöpfe leer waren. Erfahrungsgemäß lohnt es sich jedoch, die Programme im Blick zu behalten, da insbesondere zum Jahresanfang neue Mittel in den Haushalt eingestellt werden.

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    Speicherförderung in Berlin

    Der Senat der deutschen Hauptstadt hat im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 die „Förderrichtlinie für Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage“ beschlossen. Mit der Durchführung der „EnergiespeicherPLUS“ benannten Fördermaßnahme wurde die IBB Business Team GmbH beauftragt. Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochter der Investitionsbank Berlin.

    Die Förderung ist technologieoffen, d.h. neben Batteriespeichern können auch Redox-Flow-Speicher oder Salzwasserbatterien gefördert werden.

    Förderhöhe

    Die Förderung beträgt 300 Euro je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität des Stromspeichersystems. Maximal werden 15.000 € pro Stromspeichersystem gewährt. Verfügt der Speicher bzw. das Energiemanagementsystem über eine prognosebasierte Betriebsstrategie, wird ein Bonus von 300 € gezahlt.

    Bedingungen

    Die Förderung erfolgt bis zu einem Verhältnis von 1,2 zwischen Nennleistung der Photovoltaikanlage und der Speicherkapazität. Hat die Anlage z.B. 6 kWp, können bis zu 5 kWh Speicherkapazität (auch anteilig) gefördert werden. Von dem Mindestinstallationsverhältnis kann zu Gunsten eines förderfähigen größeren Stromspeichers abgewichen werden, sofern der Strom nachweislich für Elektromobilität genutzt wird.

    Der Speicher muss zudem drei Jahre zweckentsprechend verwendet werden – in den meisten anderen Bundesländern beträgt diese Frist nur ein Jahr.

    Einschränkungen

    Die maximale Leistungsabgabe der PV-Anlage am Netzanschlusspunkt ist auf 50 % der installierten Leistung der PV-Anlage beschränkt.

    Die Förderung ist eine De-mimimis-Beihilfe (geringfügige Beihilfe), die ein EU-Mitgliedsstaat einem Unternehmen gewähren kann. Innerhalb von drei Jahren dürfen Unternehmen maximal 200.000 Euro dieser Beihilfen erhalten. Auch wenn das Betreiben einer PV-Anlage als Unternehmen gilt, für private Speichernutzer spielt diese Bedingung kaum eine Rolle.

    Aktueller Stand

    Die Antragstellung ist derzeit möglich.

    Speicherförderung Mecklenburg-Vorpommern

    Im Land  Mecklenburg-Vorpommern werden Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen gefördert. Über dieses Programm können Unternehmen auch Mittel für Stromspeicher für Strom aus erneuerbaren Energien beantragen. Private Anwender werden nicht gefördert.

    Speicherförderung Rheinland-Pfalz

    Rheinland-Pfalz hat ein eigenes Solar-Speicher-Programm aufgelegt. Mit dem Förderprogramm will das Land Privathaushalte, Schulen und kommunale Liegenschaften dabei unterstützen, Batteriespeicher zu installieren. Im August 2020 wurde das Programm weiter aufgestockt und der Kreis der Zuwendungsempfänger um Unternehmen, Vereine und karitative Organisationen erweitert.
    Das Programm ist Teil des engagierten Vorhabens, langfristig rund ein Viertel der Stromerzeugung mit Photovoltaik zu decken. Die Nachrüstung bestehender Photovoltaikanlagen mit einem Speicher wird über das Programm leider nicht gefördert.

    Mit einem Zuschuss gefördert wird die Investition in einen festinstallierten Batteriespeicher, der in Verbindung mit einer neuen, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage errichtet wird.

    Förderhöhe

    Für Heimspeicher liegt der Zuschuss bei 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität und die Förderung ist auf maximal 1.000 € je Vorhaben begrenzt. Bei Batteriespeichern für Unternehmen beträgt die Förderung ebenfalls 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität; die maximale Fördersumme liegt bei 10.000 Euro.

    Bedingungen

    Der Batteriespeicher muss eine nutzbare Kapazität von mindestens 5 kWh (Heimspeicher) bzw. 10 kWh besitzen und mit einer Photovoltaikanlage verbunden sein, die eine Leistung von mindestens 5 bzw. 10 kWp hat und ins Netz einspeist. Der Wechselrichter muss eine Schnittstelle zur Fernparametrisierung aufweisen, die Teilnahme am Monitoring ist verpflichtend.

    Einschränkungen

    Nicht förderfähig ist die Nachrüstung von PV-Anlagen mit einem Stromspeicher. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen ist zulässig, sofern in den anderen Förderrichtlinien keine gegensätzlichen Regelungen getroffen wurden.

    Aktueller Stand

    Das Programm ist ausgelaufen. Derzeit befindet sich das weiterentwickelte Solar-Speicher-Programm II in der Vorbereitung. Es adressiert künftig ausschließlich Kommunen. 

    Speicherförderung in Sachsen-Anhalt

    Sachsen-Anhalt gewährt im Rahmen seiner Speicherförderung einen Investitionszuschuss von 300 Euro je kWh nutzbarer Speicherkapazität bis 25 kWh, darüber hinaus 200 Euro pro kWh. Die Förderung ist möglich für den Bau einer neuen oder die deutliche Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage (mindestens Verdopplung der Leistung). Zusätzliches Geld gibt es für die Installation eines Ladepunktes für die Elektromobilität. 

    Förderhöhe
    • Zuschuss von 300 Euro je kWh nutzbarer Speicherkapazität des Stromspeichers bis 25 kWh
    • Jede darüber hinausgehende Speicherkapazität mit 200 Euro je kWh
    • Einmaliger Bonus von 1.000 Euro für einen stationären Ladepunkt für Elektrofahrzeuge
    Bedingungen
    • Die Photovoltaikanlage muss neu installiert und in Betrieb genommen werden oder eine bestehende Photovoltaikanlage um 100% in Bezug auf ihre Leistung erweitert werden.
    • Der Stromspeicher muss dauerhaft mit der Photovoltaikanlage und dem öffentlichen Stromnetz gekoppelt sein und eine Speicherkapazität von mindesten 5,0 kWh aufweisen.
    • Die Regelungen der Niederspannungsanschlussverordnung sind einzuhalten.
    • Das Verhältnis der Nennleistung der Photovoltaikanlage zur nutzbaren Speicherkapazität soll mindestens 1,2 Kilowatt peak je 1 Kilowattstunde betragen.
    Einschränkungen

    Vor der Antragstellung darf die Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Dies schließt Liefer- und Leistungsverträge ebenfalls mit ein

    Aktueller Stand

    Aufgrund der hohen Nachfrage ist die Antragsstellung momentan leider nicht möglich. Es handelt sich hierbei aber lediglich um eine Unterbrechung. Aller Voraussicht nach sollten mit Freigabe des Landeshaushalts 2023 wieder Anträge bei der Investitionsbank gestellt werden können.

    Ausgelaufen sind die Länderprogramme zur Photovoltaik-Förderung bereits in Bayern (10.000 Häuser-Programm), Brandenburg (Eintausend Speicher), Sachsen-Anhalt (Stromspeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage) und im Saarland. Allerdings werden Förderprogramme, insbesondere zum Jahreswechsel, wenn Budget zur Verfügung steht, häufig wieder neu aufgelegt. Es lohnt sich also, dranzubleiben und die Förderungen im Auge zu behalten.

    Speicherförderung in Österreich

    In Österreich werden bundesweit Neuanlagen und die Erweiterung von bestehenden Photovoltaikanlagen um einen Stromspeicher sowie die Erweiterung bestehender Stromspeicher gefördert. Anträge auf Investitionszuschuss gemäß § 27a ÖSG 2012 können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.

    Das Verhältnis von installierter Leistung der Photovoltaikanlage (kWp) zu nutzbarer Kapazität des Stromspeichers (kWh) muss mindestens 0,5 kWh/kWp betragen, dies gilt auch für Erweiterungen des Stromspeichers. Die maximal förderbare Kapazität beträgt 50 kWh je Anlage. Die Höhe der Förderung liegt bei 200 Euro pro kWh, maximal werden 30 % der Investitionskosten und Speicher bis zu einer Kapazität von 50 kWh gefördert.

    Momentan sind die Mittel für die Photovoltaik im Förderprogramm erschöpft.

    Informationen zu den Förderprogrammen der österreichischen Bundesländer finden sich unter pvaustria.at.

    Momentan sind die Mittel für die Photovoltaik im Förderprogramm erschöpft. Ab 23.08.2022 werden neue Mittel ausgereicht.

    Förderung für Stromspeicher in der Schweiz

    Derzeit existiert weder eine zentrale Informationsstelle noch ein landesweites Programm in der Schweiz. Förderungen für Stromspeicher sind Sache der Kantone und Gemeinden. Bisher fördern nur einige Kantone und Gemeinden sowie Elektrizitätswerke die Installation eines Speichersystems.

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