Förderungen für erneuerbare Energien

Um die Klimaziele zu erreichen, stellt die Bundesregierung verschiedene Förderungen für erneuerbare Energien zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es auf Länder- und kommunaler Ebene zahlreiche weitere Fördermöglichkeiten. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick und erfahren Sie, wo Sie genauere Informationen zu Förderprogrammen erhalten.
Inhaltsverzeichnis
    Förderung erneuerbarer Energien
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    Förderung von erneuerbaren Energien: ein Überblick

    Um die ambitionierten Klimaziele in Deutschland und in der Europäischen Union zu erreichen, hat die Bundesregierung mehrere Möglichkeiten für die Förderung erneuerbarer Energien geschaffen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Förderungen, beispielsweise auf EU-, aber auch auf kommunaler Ebene. Das passende Förderprogramm zu finden, fällt daher nicht immer leicht. 

    Für welche erneuerbaren Energien gibt es Förderungen?

    Es gibt mehrere gesetzliche Grundlagen für die Förderung von erneuerbaren Energien. Beispielsweise hat die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 die Basis für mehrere wichtige Förderungen geschaffen: Energetische Gebäudesanierungen können steuerlich abgeschrieben werden, für den Austausch von fossilen Heizungen gegen klimafreundlichere Alternativen ist eine Förderquote von bis zu 40 % vorgesehen und für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge gibt es eine Umweltprämie.

    Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bilden die Basis für die Förderung regenerativer Energien, in diesem Fall von Strom und Wärme aus nachhaltigen Quellen. 

    Eine der bekanntesten Förderungen aus dem EEG ist die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien, die 20 Jahre lang gezahlt wird. Einen ausführlichen Artikel zu den Fördermaßnahmen für Photovoltaikanlagen finden Sie in unserem Artikel für Photovoltaik Förderung

    Hinzu kommt das Marktanreizprogramm (MAP), das die Gewinnung von erneuerbarer Wärme fördern soll. Auch für Biomasseanlagen, Solaranlagen und Tiefengeothermie gibt es diverse Fördermöglichkeiten. Zusätzlich bietet die Bundesregierung Subventionen für erneuerbare Energien an, darunter die Ausschreibungen für die Förderung von großen Windkraft- und Solarstromanlagen – wobei den Zuschlag derjenige bekommt, der regenerative Energien mit den geringsten Subventionen finanzieren kann. 

    Es ist nicht leicht, im Dschungel der vielen Förderungen für erneuerbare Energien den Überblick zu behalten, denn Förderungen sind

    • auf EU-Ebene,
    • auf Bundesebene,
    • in den einzelnen Bundesländern,
    • in manchen Kommunen sowie
    • von bestimmten Energieversorgern

    erhältlich.

    Darüber hinaus gibt es Förderungen für Privatpersonen, für Unternehmen und für Kommunen, die sich wiederum voneinander unterscheiden. Auch die Einspeisevergütung für Strom aus nachhaltigen Energiequellen ist eine Förderung alternativer Energien. 

    Die wichtigste Anlaufstelle zu diesem Thema ist die Förderdatenbank für Bund, Länder und EU des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.  In diesem Artikel stellen wir stellvertretend einige der wichtigsten Förderungen für erneuerbare Energien mit dem Schwerpunkt Förderungen für Privatpersonen vor.

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    Eine der wichtigsten Förderungen für regenerative Energien: die BEG

    Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden sowohl zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss als auch Zuschüsse in den Bereichen Neubau und Sanierung vergeben. Auch die empfohlene Bauplanung und Baubegleitung werden gefördert. Möglich ist ebenfalls eine Energieberatung durch die EBW – die Energieberatung für Wohngebäude, deren Förderung allerdings unabhängig von der BEG läuft. 

    Im Rahmen der BEG sind zahlreiche Förderungen für regenerative Energien möglich, sowohl im Bereich Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden als auch im Bereich Sanierung. Dazu gehören beispielsweise Einbauten von oder Umrüstungen auf

    Die BEG richtet sich an drei unterschiedliche Gruppen: an Privathaushalte (Eigentümer, Mieter etc.), an Unternehmen und an Kommunen. Gefördert werden können Neubau und Sanierung von Wohngebäuden, Neubau und Sanierung von Nichtwohngebäuden und die Sanierung in Form von Einzelmaßnahmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Die Aufteilung wird anhand einer Infografik über die Möglichkeiten der BEG ersichtlich.

    Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Förderungen für regenerative Energien, die für Privathaushalte relevant sein können. 

    Die Förderung von Einzelmaßnahmen für private Haushalte (BEG EM)

    Die BEG EM für erneuerbare Energien können Eigentümer, Mieter, Pächter und Contractoren in Anspruch nehmen. Angeboten werden zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss sowie Investitionszuschüsse. Die Zuschüsse sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen, die Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Pro Wohneinheit können jährlich bis zu 60.000 € als förderfähige Kosten angerechnet werden.

    Folgende Maßnahmen kommen innerhalb dieser Förderung für alternative Energien infrage: 

    10–40 % für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungen (vor allem Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen etc.)

    15 - 20 % für raumlufttechnische Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung

    25 - 20 % für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)

    15 - 20 % für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, z. B. Austausch von Heizungspumpen

    Hier finden Sie einen Überblick über die Bundesförderung für effiziente Gebäude.

    Wichtig: Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Die Beratung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten ist bisweilen NICHT vorgeschrieben. Bei Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) können aber weitere 5 % Förderung auf Maßnahmen wie Smart Home, Gebäudehülle und Heizungsoptimierung erhalten werden. Vergessen Sie außerdem nicht, dass bis zu 50 % der Kosten für Fachplanung und Bauberatung ebenfalls gefördert werden können.

    Förderung Erneuerbare Energien für Wohngebäude

    Die Förderung für Wohngebäude (BEG WG)

    Die BEG im Bereich Wohngebäude richtet sich an (zukünftige) Hauseigentümer und kann für den Neubau, für die Sanierung und für den Ersterwerb eines Effizienzhauses in Anspruch genommen werden. Auch hier stehen Kredite mit Tilgungszuschüssen sowie Investitionszuschüsse zur Verfügung. 

    Hinweis: Diese Förderung erneuerbarer Energien läuft über die KfW unter dem Programm „Wohngebäude – Kredit (261, 262)“.

    Förderung von erneuerbaren Energien im Bereich Sanierung

    Die Höhe der Förderung ist davon abhängig, wie energieeffizient das Gebäude nach der Maßnahme sein wird. Sofern mindestens 55 % der Wärme- und Kälteversorgung aus erneuerbaren Energien stammen, erhält das Gebäude die sogenannte EE-Klasse, wodurch sich die Förderung für Bioenergie bzw. andere regenerative Energien um 5 % erhöht. Pro Wohneinheit sind bis zu 120.000 € förderfähig, mit der EE-Klasse sind es 150.000 €. Der Tilgungszuschuss ist auf 50 % begrenzt. 

    Förderung von erneuerbaren Energien im Bereich Neubau

    Auch für Neubauten nach KfW 40 mit Nachhaltigkeitsklasse können Kredite mit Tilgungszuschuss vergeben werden. Hier beträgt die Höchstgrenze für förderfähige Kosten 120.000 € und 5 % Tilgungszuschuss. 

    Wichtig: Auch hier gilt, dass der Antrag auf die Förderung zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden muss. 

    KfW-Förderungen für erneuerbare Energien 

    Das wichtigste Förderprogramm für Privatpersonen (aber auch für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen) der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist das Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“. Es bietet Kredite zu günstigen Zinsen und unterstützt mit dieser Förderung alternative Energien aus verschiedensten Bereichen, unter anderem Photovoltaikanlagen, Wasser- und Windkraftanlagen, Biogasanlagen sowie die notwendigen Netze und ergänzende Speicher. 

    Darüber hinaus sind über die KfW diverse weitere Förderprogramme zugänglich, die auf den Ausbau größerer Anlagen ausgerichtet sind und sich daher eher an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen richten. Dazu gehören beispielsweise die Programme „Erneuerbare Energien – Premium (271, 281)“ und „Erneuerbare Energien – Premium – Tiefengeothermie (272, 282)“

    Wichtige Anlaufstellen für Förderungen und Subventionen erneuerbarer Energien

    Neben der Förderdatenbank bieten auch die folgenden Stellen Informationen über die vielfältigen Förderungen, die für regenerative Energien zur Verfügung stehen: