Photovoltaik auf Freiflächen
Freiflächen-Photovoltaik: gewerbliche und private Nutzung
Freiflächen-Photovoltaik meint die Aufständerung von Solarmodulen auf großen Flächen – im Gegensatz zu beispielsweise der weit verbreiteten Montage auf Dächern. Photovoltaik-Freiflächenanlagen können bei Nachführung erhöhte Erträge einbringen. Erfahren Sie hier, wie das funktioniert und inwieweit Privatpersonen davon profitieren können.
Die gewerbliche bzw. öffentliche Nutzung von Freiflächen-Photovoltaik
Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden häufig zu sogenannten Solarparks zusammengefasst: Hier werden auf großen Flächen Tausende von Solarmodulen verbunden, um auf diese Weise hohe Stromerträge zu gewinnen, die ganz oder teilweise ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden können.
Hinweis: Für solche Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist eine Genehmigung zwingend erforderlich: Die Fläche muss im Bebauungsplan ausgewiesen sein. Bisweilen werden auch Auflagen erteilt, zum Beispiel, dass eine Ausgleichsbegrünung angelegt werden muss.
Für diese Art der Freiflächen-Photovoltaik werden meist landwirtschaftliche Flächen gebraucht, die anderweitig für die Landwirtschaft nicht mehr nutzbar sind, weil sie brachliegen oder es sich um Konversionsflächen handelt. Letztere sind aufgrund vorheriger landwirtschaftlicher oder auch militärischer Nutzung für den Anbau unbrauchbar geworden und können nun wieder einem sinnvollen Zweck zugeführt werden. Mittlerweile werden allerdings auch Freiflächen-PV-Anlagen auf genutzten landwirtschaftlichen Flächen installiert, und zwar so, dass die Fläche darunter nutzbar bleibt und sogar von der Verschattung profitiert. In diesem Fall spricht man von der sogenannten Agri-Photovoltaik.
Photovoltaik auf Freiflächen zu installieren hat den Vorteil, dass eine freie Ausrichtung der Solarmodule möglich ist. Mithilfe der Aufständerung lassen sich die Module bestmöglich nach dem Sonnenstand ausrichten und auch der Neigungswinkel kann so gewählt werden, dass möglichst hohe Erträge erzielt werden.
Auch Verschattungen lassen sich vermeiden, indem bei der Aufstellung entsprechende Abstände zwischen den Modulreihen eingehalten werden. Darüber hinaus können Solar-Freiflächenanlagen mit Nachführsystemen ausgestattet werden, die eine noch effizientere Nutzung ermöglichen. So lassen sich mit Freiflächen-Photovoltaik um bis zu 30 % höhere Erträge* erzielen. Allerdings stehen dem auch höhere Kosten für die Installation gegenüber.
* Quelle: Fraunhofer ISE - Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Kapitel 22.3.1 Verstetigung der PV-Stromerzeugung, Seite 60
Sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen privat nutzbar?
Privatpersonen, die in aller Regel nicht in die riesigen Solarparks mit großen Anlagen investieren können, haben zwei Möglichkeiten, dennoch von Freiflächen-Photovoltaik zu profitieren:
- Sie können gegen einen Pachtpreis einen Teil einer Freiflächen-Solaranlage pachten.
- Sie können eine deutlich kleinere Photovoltaik-Freiflächenanlage privat im Garten aufstellen.
Pachtverträge werden üblicherweise über eine Dauer von 20 Jahren geschlossen. Während dieser Zeit darf der Pächter den von „seinem“ Teil der Anlage erzeugten Solarstrom nutzen, während der Investor die Finanzierung der Anlage auf dem Grundstück übernimmt und seine Kosten über die Pachtverträge deckt. Für Privatpersonen ist diese Nutzung am ehesten rentabel, wenn der Solarstrom ausschließlich zum Eigenverbrauch genutzt wird, auch wenn eine Einspeisung ins Stromnetz gegen Einspeisevergütung theoretisch möglich wäre. Die Pachtpreise für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bewegen sich im vierstelligen €-Bereich pro Hektar.
Alternative: die private Photovoltaik-Freiflächenanlage im Garten
Kleinere private Photovoltaik-Freiflächenanlagen können im eigenen Garten bzw. auf dem eigenen Grundstück als sogenannte Inselanlagen installiert werden. Sie sind in aller Regel nicht mit dem Stromnetz verbunden und liefern somit ausschließlich Strom für den Eigenverbrauch. Aufgrund der geringen Größe solcher Anlagen sind die Erträge nicht hoch, je nach Standort wohl aber ausreichend für den Betrieb von beispielsweise Gartenteichpumpen, Gartenlichtern oder auch kleineren Elektrogeräten.
Neben einer gewissen Unabhängigkeit vom Stromnetz bieten solche privaten PV-Anlagen auf Freiflächen den Vorteil, dass sie Strom genau dann produzieren, wenn er in der Regel im Garten am meisten benötigt wird: im Sommer und tagsüber. Allerdings kommt es gerade in kleinen Gärten häufig zu Verschattungen, die den Ertrag der Anlage mindern. Und nachts lässt sich der erzeugte Solarstrom nur nutzen, wenn außerdem in einen Stromspeicher investiert wird.
Im Gegensatz zu den großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist eine Genehmigung für solche Inselanlagen nicht notwendig. Sofern die Anlage keinen Strom ins Netz einspeisen kann, muss sie auch nicht im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
Kosten und Nutzen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Photovoltaikanlagen können auf Freiflächen ab einer Fläche von etwa 20.000 Quadratmetern wirtschaftlich betrieben werden. Somit sind solche Solar-Freiflächenanlagen als Investment fast ausschließlich für gewerbliche Investoren, also Unternehmen, denkbar. Photovoltaik-Freiflächenanlagen erbringen pro Hektar eine Leistung von etwa 400.000 bis 500.000 Kilowattstunden ‒ abhängig vom Standort. Eine PV-Freiflächenanlage mit 750 Kilowatt-Peak (kWp) kann jährlich etwa 600.000 bis 800.000 Kilowattstunden Strom produzieren.
Gegenüber gängigen PV-Schrägdachanlagen wird der Ertrag aufgrund der besseren Ausrichtungsmöglichkeiten und einer eventuellen Nachführung gesteigert. Auch die höhere Lebensdauer von bis zu 40 Jahren nimmt Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit. Andererseits sind gerade für Privatpersonen Freiflächen-Solaranlagen dieser Größenordnung natürlich in aller Regel nicht erschwinglich. Hier bleibt lediglich die Möglichkeit, einen Anteil zu pachten.
Erwähnenswert ist außerdem, dass nur Anlagen mit weniger als 750 kWp die feste Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten. Diese müssen außerdem auf Konversionsflächen errichtet werden. Größere Anlagen haben hingegen keinen Anspruch auf die Einspeisevergütung, sondern müssen am Ausschreibungsverfahren teilnehmen.
Fazit: Für Privatpersonen ist die Beteiligung an Freiflächen-Photovoltaik nur unter bestimmten Umständen interessant. Deutlich lohnenswerter und umsetzbarer ist für die meisten Menschen der Betrieb einer Photovoltaik-Dachanlage.