Solardachpflicht - Kommt die Solarpflicht für Wohngebäude?
Was bedeutet Solarpflicht?
Einige Kommunen und Bundesländer haben eine Solarpflicht oder solare Baupflicht eingeführt oder planen dies zu tun, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen. Dafür haben sie Bauvorschriften oder gesetzliche Regelungen erlassen. Diese verpflichten Bauherren bei einem Neubau oder einer umfangreichen Sanierung des Daches, eine Solaranlage bzw. Photovoltaikanlage zu installieren und zu betreiben.
Die Ausgestaltung dieser Vorschriften ist je nach Bundesland oder Kommune unterschiedlich, ebenso die von den Regelungen Betroffenen. Für Bauherren ist es daher ratsam, sich vorab genau zu informieren.
In der Regel ist mit der Solarpflicht der Einbau einer Photovoltaikanlage gemeint, in manchen Fällen ist auch eine thermische Solaranlage als Alternative zulässig. Die Regelungen lassen jedoch Ausnahmen zu, wenn es nachweislich technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist, die Solaranlage zu errichten und zu betreiben.
Für Eigentümer, die sich die Investition nicht leisten können oder sich nicht um den zusätzlichen Aufwand kümmern wollen, ist es in den meisten Fällen zulässig, das Dach zu verpachten und einem Dienstleister die Installation und den Betrieb der Anlage zu übertragen.
Warum gibt es eine solare Baupflicht?
Die Nutzung der Solarenergie vermeidet den Einsatz von fossilen Energieträgern, die durch CO₂-Emissionen zum Klimawandel beitragen. Von einer Solardachpflicht versprechen sich Kommunen und Bundesländer eine deutliche Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Photovoltaik. Denn je mehr Solaranlagen gebaut werden, desto geringer sind auch die CO₂-Emissionen.
Um die europäischen und nationalen Klimaziele zu erreichen, ist nach Angaben von Experten ein Ausbau der installierten Leistung von Photovoltaikanlagen bis 2030 auf mindestens 150 GW notwendig. Ende 2021 waren erst 58 GW Photovoltaikanlagen installiert. In den letzten Jahren lag der jährliche Zubau bei zwei bis fünf Gigawatt. Setzt sich dieser Trend unverändert fort, werden die gesetzten Ziele verfehlt.
Seit Ende August 2021 gilt in Deutschland ein neues Klimaschutzgesetz mit verschärften Klimazielen. Es sieht vor, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um 65 Prozent zu reduzieren, bis 2040 um 88 Prozent und 2045 die Klimaneutralität zu erreichen. Den Hauptanteil zur Verringerung der Emissionen müssen die Energieversorgung und die Industrie übernehmen.
Diese Klimaziele sind ein wichtiger Schritt zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit. Auf dieses Ziel haben sich 197 Staaten der Weltgemeinschaft Ende 2015 auf der UN-Klimakonferenz in Paris geeinigt. Deutschland und die Europäische Union haben das Abkommen ratifiziert.
Photovoltaikanlagen können einen wichtigen Beitrag leisten, die genannten Klimaziele zu erreichen. Aber noch immer ist der Einbau einer PV-Anlage bei einem Neubau eines Wohngebäudes die Ausnahme. Mit der Solaranlagenpflicht soll die Photovoltaikanlage auf dem Dach zur Normalität werden und der Ausbau deutlich voranschreiten.
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Exkurs zu den CO₂-Emissionen der Stromerzeugung mit PV
Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat die durchschnittlichen Emissionen im deutschen Strommix von 644 g/kWh im Jahr 2000 auf 366 g/kWh in 2020 reduziert. Bei Photovoltaikanlagen fallen nur beim Abbau der Rohstoffe und bei der Herstellung der Bauteile Emissionen an. Das Umweltbundesamt hat 2019 spezifische Emissionen von 66,7 g/kWh ermittelt, in anderen Studien liegt der Wert zwischen 30 und 70 g/kWh. Für Kohlekraftwerke liegen die spezifischen Emissionen zwischen 700 und 950 g/kWh und bei Erdgas zwischen 400 und 650 g/kWh.
Was spricht für und was gegen eine Solarpflicht?
Eine ganze Reihe von Argumenten sprechen für die Einführung der Pflicht zur Installation einer Solaranlage. Aber es gibt auch Stimmen, die diese Regelungen kritisch sehen und andere Maßnahmen zum Ausbau der Solarenergie bevorzugen würden. Insbesondere ein Abbau bürokratischer Hemmnisse, die Abschaffung der EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Solarstrom und eine Abschaffung des “atmenden Deckels” sind häufig genannte Maßnahmen, die auch ohne eine PV-Pflicht den Ausbau von Photovoltaikanlagen deutlich beschleunigen könnten. Die letzten beiden Forderungen wurden im Rahmen der EEG-Novelle 2023 bereits umgesetzt, Vereinfachungen in steuerlichen Fragen werden ab 2023 wirksam.
Politische Argumente
Pro | Kontra |
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Schnellerer Ausbau der Solarenergie | Nicht ausreichend als alleiniges Instrument, um den Ausbau voranzubringen |
Dezentralisierung der Energieversorgung | Geringe Neubautätigkeit bringt nur wenig zusätzliches Potential für PV im Vergleich zu Bestandsgebäuden - eine Ausdehnung der Solardachpflicht auch auf Bestandsgebäude wäre erforderlich |
Hebung bisher ungenutzter Potentiale der Photovoltaik | Bürokratische Hürden in der Regulierung bleiben bestehen |
Wirtschaftliche Argumente
Pro | Kontra |
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Reduzierung der Strompreise durch hohen Eigenverbrauch | Geringe Einspeisevergütung reduziert die Wirtschaftlichkeit |
Verringert Abhängigkeit von Entwicklung der Strompreise | Unvollständige Nutzung des Potentials, wenn nur Mindestanforderung erfüllt wird |
Technologische Argumente
Pro | Kontra |
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Erschließung neuer Anwendungen, z. B. für Parkplätze | Einseitige Bevorzugung einer Technologie |
Persönliche Argumente (Bauherr)
Pro | Kontra |
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Nutzung des Stroms für Heizung und Elektrofahrzeuge | Erhöhung der Baukosten |
Beitrag zur persönlichen Reduzierung der CO2-Emissionen | Zusätzliche Vorschrift für Bauherren |
PV ist beliebteste Technologie zur Stromerzeugung | Fehlende oder ausgelastete Handwerker können Umsetzung behindern |
Neubau oder Dachsanierung sind der optimale Zeitpunkt für eine Solaranlage | Negatives Image einer Pflicht, wird nur ungern erfüllt und kann Akzeptanz gefährden |
Wo gibt es eine Solarpflicht?
Die Solardachpflicht gibt es in Deutschland auf unterschiedlichen Ebenen bzw. sie wird in verschiedenen Bereichen noch diskutiert. Einige Kommunen haben schon Erfahrungen mit der Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen. In manchen Kommunen sind Versuche, eine Solarpflicht einzurichten, an rechtlichen Hürden gescheitert.
Ab 2022 führte Baden-Württemberg als erstes Bundesland die Photovoltaik-Pflicht ein, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft stellt zudem einen Praxisleitfaden für die Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht zur Verfügung.
Immer mehr Bundesländer setzen auf die Solarpflicht, ob die bundesweite Solarpflicht kommt, ist noch unklar. Im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen findet sich folgender Passus: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Was genau das heißt, muss sich zeigen. Immerhin haben die drei Parteien angegeben, alle Planungs- und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien beschleunigen zu wollen.
Kommunale Solarpflicht
Die Einführung einer Pflicht zum Bau von Solaranlagen auf Neubauten ging zuerst von einigen Kommunen aus. Mehrere Versuche scheiterten an rechtlichen Hindernissen oder an einer Änderung der kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten, zum Beispiel durch die Landesbauordnung.
- Im Sommer 2018 hat der Gemeinderat in Tübingen beschlossen, dass auf allen Neubauten eine Photovoltaikanlage errichtet werden muss. Die Pflicht wird in den Grundstückskaufverträgen bei städtischen Grundstücken verankert. Alternativ soll sie in den Bebauungsplänen festgeschrieben werden.
- Kurze Zeit später folgte Waiblingen mit einer ähnlichen Vorgehensweise. Die Solarpflicht ist in den Kaufverträgen bei städtischen Grundstücken enthalten, wobei die Bauherren die Wahl zwischen Photovoltaik und Solarthermie haben.
- In Konstanz soll, nach einem Beschluss 2019, bei jedem Neubau geprüft werden, ob eine PV-Anlage wirtschaftlich betrieben werden kann. Im positiven Fall muss sie installiert werden. Alternativ ist eine thermische Solaranlage zulässig.
- Seit Anfang 2021 müssen in Bonn Bauherren, die städtische Grundstücke erworben haben, eine PV-Anlage auf ihrem Neubau errichten. Diese Pflicht entfällt nur, wenn sie nachweisen können, dass die PV-Anlage nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.
- Die Stadt Gütersloh hat beschlossen, in ihren Bebauungsplänen eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen vorzuschreiben. Die Dächer sollen möglichst nach Süden ausgerichtet werden.
- In Paderborn soll die Solarpflicht ab 2022 in den Kaufverträgen von städtischen Grundstücken aufgenommen werden. Alternativ ist eine thermische Solaranlage zulässig.
- Die Stadt Amberg sieht in allen neuen Bebauungsplänen eine Pflicht zum Bau von PV-Anlagen vor.
- Für ein neues Baugebiet hat Pfaffenhofen 2019 den Bau einer Photovoltaikanlage für die neuen Wohngebäude vorgeschrieben. Diese soll so dimensioniert sein, dass sie den durchschnittlichen Strombedarf eines Einfamilienhauses bilanziell decken kann.
- Die Kaufverträge von Grundstücken der Stadt Wiesbaden enthalten seit 2019 eine Pflicht zum Bau einer Photovoltaikanlage. Der Bau von PV-Anlagen, alternativ auch Solarthermieanlagen, ist nur verpflichtend, wenn ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist.
- Im hessischen Vellmar gibt es bereits seit 2001 einen städtebaulichen Vertrag, der die Nutzung der Solarenergie regeln soll.
Bundesländer mit Solarpflicht
Mit zunehmendem Bewusstsein für notwendige Maßnahmen zum Klimaschutz entwickeln einige Bundesländer Pläne für eine landesweite Solar- oder PV-Pflicht. Sie wollen den Ausbau von Photovoltaikanlagen nicht der Bundesregierung überlassen, sondern selbst Initiative übernehmen.
Die Ausgestaltung und die Ansprechpartner variieren in jedem Bundesland. Teilweise gilt die solare Baupflicht nur oder vorerst nur für Nichtwohngebäude und/oder für größere Parkplätze.
Bundesland | ab wann | Wofür gilt die Pflicht? | Größe der Anlage |
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Baden-Württemberg | 01.01.2022 | Neue Nichtwohngebäude & Parkplätze ab 35 Stellplätze | Details regelt eine Verordnung des Umweltministeriums |
01.05.2022 | Neue Wohngebäude | ||
01.01.2023 | Bei grundlegender Dachsanierung | ||
Bayern | März 2023 | Neubauten bestimmter Industrie- und Gewerbebauten | Dachfläche ab 50 Quadratmetern |
Juli 2023 | sonstige Nichtwohngebäude | ||
01.01.2025 | neue Wohngebäude sowie Sanierungen bzw. vollständige Erneuerungen der Dachhaut eines Gebäudes | ||
Berlin | 01.01.2023 | Neubauten & grundlegende Sanierung von Bestandsgebäuden | Neubau mind. 30% der Bruttodachfläche, Bestand mind. 30% der Nettodachfläche |
Bremen | 01.07.2024 | Bestandsgebäude bei Dachsanierung | |
01.07.2025 | Neubauten | 50 % der Brutto-Dachfläche | |
Hamburg | 01.01.2023 | Neubauten | mindestens 30 % der Brutto-Dachfläche, mindestens 50 qm Dachfläche |
01.01.2024 | Bestandsgebäude bei Dachsanierung | mindestens 30 % der Netto-Dachfläche, bei "wesentlichen Umbauten" | |
Hessen | 11/2022 | neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen sowie landeseigene Gebäude | |
Niedersachsen | 01.01.2023 | Überwiegend Neubau von gewerblich genutzten Gebäuden Wohngebäude müssen nur so geplant werden, dass der Bau einer PV-Anlage möglich ist | > 50 % der Dachfläche |
Nordrhein-Westfalen | 01.01.2022 | neu errichtete Parkplätze | ab 35 Stellplätze bei Nichtwohnflächen |
01.01.2023 | gewerbliche Neubauten | ||
01.01.2024 | Dachsanierung kommunaler Liegenschaften | ||
01.01.2025 | für private Neubauten | ||
01.01.2026 | Dachsanierung privater und gewerblicher Bauten | ||
Rheinland-Pfalz | 01.01.2023 | Gewerbegebäude mit mehr als 100 m² Nutzfläche neue Parkplätze ab 50 Stellplätzen | 60 % der geeigneten Fläche |
01.01.2024 | öffentliche Neubauten und neue Parkplätze der öffentlichen Hand "PV ready"-Pflicht für private Neubauten und Dachsanierungen (unkomplizierte Nachrüstung möglich) | ||
Schleswig-Holstein | Anfang 2023 | Geeignete Dachflächen im Neubau und bei Renovierung von mehr als 10% der Dachfläche von Nichtwohngebäuden Parkplätze ab 100 Stellplätzen | keine Angaben |
In den übrigen Bundesländern war oder ist eine Solarpflicht in der Diskussion oder in Planung, so in Sachsen.
Bundesweite Solardachpflicht
Im Sommer 2021 war eine bundesweite Solarpflicht für kurze Zeit in der öffentlichen Diskussion. Der Vorschlag wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. In ihrem Koalitionsvertrag haben die zukünftigen Regierungsparteien ihre Absicht bekundet, die Solardachpflicht für gewerbliche Neubauten einzuführen, für private Bauten scheint dies derzeit noch nicht geplant.
Allerdings könnte sich der Druck erhöhen, bundesweite Regelungen zu finden, denn die EU-Kommission hat eine Photovoltaik-Pflicht für öffentliche und gewerbliche Gebäude bis 2025 und für Wohngebäude bis 2029 vorgeschlagen.
Förderung und Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen
Die Solarpflicht sorgt zunächst für zusätzliche Kosten beim Bau des neuen Hauses. Für die Solaranlage müssen Bauherren mit 20.000 bis 30.000 Euro rechnen, je nach Größe von Anlage und Batteriespeicher. Dieser Betrag muss in das Budget für den Hausbau eingeplant werden, eventuell in Form eines höheren Darlehens. Ohne eine Solarpflicht wird die Photovoltaikanlage häufig entfallen.
Auf der anderen Seite reduziert die Solaranlage die Stromkosten in den nächsten 20 bis 30 Jahren und trägt dazu bei, viel Geld zu sparen. So werden Bauherren unabhängiger von der Strompreisentwicklung und unterstützen die Erreichung der Klimaziele. Angesichts aktuell deutlich steigender Preise wird diese Investition attraktiver. Hinzu kommt, dass durch eine Photovoltaikanlage im Rahmen der sogenannten Sektorenkopplung auch die Kosten für Mobilität und Wärme gesenkt werden können.
Aktuell amortisiert sich die Investition in eine Photovoltaikanlage, bedingt durch die geringeren Stromkosten, nach 10 bis 15 Jahren. Durch die steigenden Strompreise ist zu erwarten, dass die Amortisationszeit deutlich sinkt.
Die Refinanzierung der Solaranlage erfolgt über die Einsparung von Stromkosten, den Ersatz von Sprit und Heizöl- oder Gaskosten und die Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Strom.
Für die Investition in die Photovoltaikanlage stehen Bauherren verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Über ihre Hausbank können sie zum Beispiel einen zinsgünstigen Kredit bei der KfW beantragen. Das Programm “Erneuerbare Energien - Standard” fördert unter anderem die Investition von Privatpersonen. Zusätzlich gibt es zahlreiche landesweite und lokale Förderprogramme für private Bauherren.
Alternativ zum Kauf einer Photovoltaikanlage können Bauherren die Anlage von einem externen Dienstleister mieten, der die Installation der Anlage übernimmt. Bei dieser Variante sparen sie die Investition in die Anlage, haben aber auch geringere Einsparungen durch die Anlagenmiete.
Fazit: Was bringt die Solarpflicht für Wohngebäude?
Die Solaranlagen-Pflicht hat das Ziel, den Ausbau der Photovoltaik als Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen zu beschleunigen und unsere Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu verringern. Sie greift derzeit jedoch nur beim Neubau von Gebäuden oder bei umfangreichen Dachsanierungen. Letztere werden nur bei einem geringen Teil des Gebäudebestandes durchgeführt. In einigen Bundesländern ist die Solardachpflicht noch auf Nichtwohngebäude begrenzt.
Bauherren müssen beim Kauf der PV-Anlage zusätzliche Kosten stemmen. Sie sparen aber langfristig Strom- und Energiekosten, können Förderprogramme in Anspruch nehmen oder aus alternativen Betreibermodellen wählen.
Aus den genannten Gründen wird der Beitrag einer Solarpflicht zum schnelleren Ausbau der Photovoltaik zwar spürbar sein, aber weitere flankierende politische Maßnahmen sind notwendig, um den Zubau von Photovoltaikanlagen noch mehr zu beschleunigen.