Smart-Home-Förderungen im Überblick
Smart-Home-Förderungen für Neubau und Nachrüstung
Wer ein bestehendes oder neu zu errichtendes Wohngebäude mit Smart-Home-Systemen ausstatten möchte, hat in Deutschland diverse Fördermöglichkeiten in Form von Krediten, Zuschüssen und Steuerersparnissen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über mögliche Förderungen für Smart-Home-Integrationen.
Wofür Smart-Home-Förderungen genutzt werden können
Damit Förderungen für Smart-Home-Einrichtungen gewährt werden, müssen die geplanten Maßnahmen je nach Art der Förderung einem der folgenden Zwecke dienen:
- Sie machen ein Gebäude energieeffizienter.
- Sie tragen zur Barrierefreiheit bei.
- Sie dienen dem Einbruchschutz.
Folgende Maßnahmen im Bereich Smart Homes können beispielsweise gefördert werden:
- Einbau von Sensoren, z. B. für Luftqualität, Bewegung oder Beleuchtung
- Nutzung von Energiemanagement-Systemen
- Installation von elektronischen Thermostaten (etwa an den Heizungen)
- Installation von Smart Metern bzw. Mess- und Steuerungstechnik
- Einbau von Displays und Nutzerinterfaces zur Anzeige und Steuerung der Systeme
- Einbau von Bedien- und Antriebselementen für beispielsweise Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung, Heizungs- und Klimatechnik
- Ausbau der Türkommunikation inklusive intelligenter Türschlösser
- Nutzung von Not-, Ruf- und Unterstützungssystemen
- Einbau von Anlagen, die Gefahren melden (etwa austretendes Wasser oder Einbrüche)
Die Möglichkeiten der Smart-Home-Förderungen im Überblick
Grundsätzlich kommen – je nach Vorhaben – folgende Förderungen für Smart-Home-Integrationen im Neubau oder in bestehenden Wohngebäuden infrage:
- die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) mit Schwerpunkt auf Heizungs- und Klimatechnik
- Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in den Bereichen Sanierung, Barrierefreiheit und Einbruchschutz
- ein Steuerbonus im Bereich Sanierung
Wichtige Informationen für alle Förderungen
Ob im bestehenden Gebäude oder im Neubau: Bei allen Smart-Home-Förderungen müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Die wichtigste lautet: Der Antrag auf die Förderung muss bewilligt worden sein, bevor mit dem Projekt begonnen wird. Eine nachträgliche Förderung für ein bereits laufendes oder gar abgeschlossenes Projekt ist in aller Regel nicht möglich.
Darüber hinaus muss für bestimmte Maßnahmen der BEG zwingend ein Energieeffizienzexperte hinzugezogen werden. Das betrifft alle Einzelmaßnahmen, die die Gebäudehülle betreffen, und alle Maßnahmen in Bezug auf Anlagentechnik – mit Ausnahme der Heizung.
Außerdem kann dieselbe Maßnahme nicht doppelt gefördert werden. Auch eine Smart-Home-Förderung über BEG bzw. KfW und der Steuerbonus schließen einander aus. Es ist hingegen möglich, unterschiedliche Maßnahmen mithilfe unterschiedlicher Förderungen zu finanzieren.
Hier stellen Sie die Anträge für die Smart-Home-Förderungen:
- für Zuschüsse im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien: direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- für Zuschüsse der KfW im Bereich Barrierefreiheit oder Einbruchschutz: über das Zuschussportal der KfW
- für alle Kredite: bei Ihrer Bank oder Sparkasse
Förderung für Smart Homes durch die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäud
Über die BEG können sowohl Sanierungen als auch der Neubau sowie Einzelmaßnahmen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden gefördert werden. Dafür werden die möglichen Förderungen in drei Kategorien unterteilt, zu denen es jeweils eine Förderung als Darlehen und eine Förderung in Form eines Zuschusses gibt:
- BEG WG: Förderung für Sanierung und Neubau von Wohngebäuden
- BEG EM: Förderung von Einzelmaßnahmen
- BEG NWG: Förderungen von Nichtwohngebäuden
Wer nicht gewerblich handelt, sondern eine Förderung für das Smart Home im eigenen Neubau oder für die Nachrüstung des eigenen Zuhauses sucht, hat also folgende vier Möglichkeiten:
Name der Förderung | Kredit oder Zuschuss? | möglicher Höchstbetrag | Wo beantragen? |
BEG WG | Kredit | 150.000 € und bis zu 75.000 € als Tilgungszuschuss | Hausbank |
BEG WG | Zuschuss | 75.000 € (max. 50 % der förderfähigen Maßnahmen) | KfW-Zuschussportal |
BEG EM | Kredit | 60.000 € und bis zu 15.000 € als Tilgungszuschuss | Hausbank |
BEG EM | Zuschuss | 15.000 € (max. 25 % der förderfähigen Maßnahmen) | KfW-Zuschussportal |
Weitere Informationen über die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude erhalten Sie direkt beim BAFA.
KfW-Förderungen für Smart Homes
Die folgenden Smart-Home-Förderungen sind über die KfW erhältlich:
- Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
- Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B
- Einbruchschutz – Investitionszuschuss 455-E
- Wohngebäude – Kredit (261, 262)
- Wohngebäude – Zuschuss (461)
KfW-Förderung für Smart Homes im Programm „Altersgerecht Umbauen (159)“
Diese Förderung dient dazu, Barrieren im Wohngebäude abzubauen und mehr Wohnkomfort für das Leben im Alter zu schaffen. Der Kredit von bis zu 50.000 € kann jedoch unabhängig vom Alter beantragt werden. Interessant für die Förderung im Bereich Smart Home ist vor allem der Förderbereich 6: „Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag“. Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen altersgerechte Assistenzsysteme und Smart-Home-Anwendungen installiert oder erweitert werden. Darunter fallen beispielsweise:
- Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung, Heizungs- und Klimatechnik
- Systeme der Türkommunikation
- Elemente, die Heizung und Beleuchtung steuern
- Notruf- und andere Unterstützungssysteme
Achtung: Diese Förderung ist nicht zulässig für Smart Homes in Ferienwohnungen oder Einrichtungen, die unter das Heimordnungsrecht fallen. Auch Unterhaltungselektronik wie Smartphones oder Tablets können darüber nicht finanziert werden. Beachten Sie außerdem: Um förderfähig zu sein, müssen die Arbeiten fachgerecht durchgeführt werden und gewisse technische Mindestanforderungen erfüllen – etwa eine datensichere und systemübergreifende Kommunikation sowie die Kompatibilität der Systemkomponenten untereinander.
Hier finden Sie weitere Informationen über das Förderprodukt „Altersgerecht Umbauen (159)“.
Smart-Home-Förderung „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“
Auch diese KfW-Förderung für die Smart-Home-Integration dient dazu, Wohngebäude für Senioren leichter bewohnbar zu machen, und kann altersunabhängig bereits mit Blick auf die Zukunft genutzt werden. Wird ein Gebäude dem KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ entsprechend ausgestattet, können bis zu 6.250 € (max. 12,5 % der förderfähigen Kosten) bezuschusst werden. Für Einzelmaßnahmen können bis zu 5.000 € (max. 10 % der förderfähigen Kosten) beantragt werden.
Diese Förderung kann nicht für Garten- und Gerätehäuser oder Garagen genutzt werden. Auch Maßnahmen, die über die Pflegeversicherung oder die private Pflege-Pflichtversicherung bereits gefördert werden, können mit dieser Förderung nicht doppelt gefördert werden. Ansonsten gelten nahezu dieselben Bedingungen wie für das Förderprodukt „Altersgerecht Umbauen (159)“. Hier erhalten Sie weitere Informationen über das Produkt „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“.
Achtung: Dieses Programm ist derzeit (Stand März 2022) gestoppt, da die Fördermittel bereits aufgebraucht sind. Es wird ggf. wieder aufgenommen, wenn neue Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden.
KfW-Förderung im Bereich Smart Home „Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455-E)“
Eine Förderung für Smart-Home-Technik im Bereich Einbruchschutz bietet dieses Förderprogramm der KfW: Bis zu 1.600 € können für Maßnahmen gezahlt werden, die vor Einbrüchen schützen. Gefördert werden unter anderem ausdrücklich „Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion“.
Achtung: Auch hier gilt, dass die Arbeiten fachkundig durchgeführt werden und die technischen Mindestanforderungen erfüllen müssen.
Hier lesen Sie mehr über das Förderprodukt „Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455-E)“.
KfW-Förderung „Wohngebäude – Kredit (261, 262)“
Die Smart-Home-Förderung steht nicht im Zentrum dieses Förderprodukts. Vielmehr geht es darum, die Sanierung oder den Kauf von Energieeffizienzhäusern zu unterstützen und einzelne energetische Maßnahmen zu ermöglichen, mit denen Häuser und Wohnungen energieeffizient saniert werden können. Zu den Maßnahmen, die gefördert werden können, gehört jedoch auch der Einbau digitaler Systeme, „die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen“. Hier kommt insbesondere die Photovoltaik-Überwachung in Betracht. Somit kann in gewisser Weise die Förderung auch für eine Smart-Home-Integration genutzt werden. Die Kreditsumme kann bis zu 150.000 € betragen.
Was ist ein Energieeffizienzhaus?
Die Bezeichnung „Energieeffizienzhaus“ ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Der Zahlenwert beschreibt die Energieeffizienz eines Gebäudes im Vergleich zu einem Referenzgebäude. 40 bedeutet zum Beispiel, dass das Energieeffizienzhaus mit 40 % der Energie des Referenzhauses auskommt. Grundsätzlich gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Effizienz und damit auch die mögliche Förderung.
Auch von dieser Förderung sind Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Projekte ausgeschlossen. Auch die Finanzierung von netzeinspeisenden Photovoltaikanlagen ist nicht vorgesehen. Für Letzteres steht jedoch das Förderprodukt „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ zur Verfügung.
Hier erfahren Sie mehr über das Produkt „Wohngebäude – Kredit (261, 262)“.
KfW-Förderung „Wohngebäude – Zuschuss (461)“
Zu ähnlichen Bedingungen wie für das Produkt „Wohngebäude – Kredit (261, 262)“ können Sie auch bis zu 75.000 € Sanierungszuschuss pro Wohneinheit bzw. bis zu 37.500 € Bauzuschuss pro Wohneinheit bei der KfW beantragen. Wie das oben genannte Produkt ist auch diese Förderung nicht direkt für Smart-Home-Einrichtungen gedacht. Sie kann jedoch genutzt werden, um Smart-Home-Elemente im Rahmen einer energetischen Sanierung zu installieren.
Steuerliche Förderung von Smart-Home-Systemen
Im Gegensatz zu den bisher genannten Smart-Home-Förderungen handelt es sich beim Steuerbonus nicht um eine Förderung im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr um eine Steuererstattung für Maßnahmen, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Seit Kurzem können bis zu 40.000 € der Kosten für Sanierungsmaßnahmen über eine Zeit von drei Jahren steuerlich abgesetzt werden – bis maximal 20 % der gesamten Kosten.
Im Unterschied zu den Angeboten der BEG und der KfW müssen hier keine Anträge gestellt und die Kosten können auch für bereits laufende bzw. durchgeführte Maßnahmen erstattet werden. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über die Einkommenssteuererklärung. Auch das Hinzuziehen eines Energieeffizienzberaters ist nicht verpflichtend – wohl aber die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
Achtung: Diese Steuererleichterung gilt nur für Maßnahmen im Bereich Sanierung. Smart-Home-Maßnahmen, die die Barrierefreiheit oder den Einbruchschutz betreffen, können nicht als energetische Sanierung abgesetzt werden, sondern nur als haushaltsnahe Dienstleistungen. Dafür gilt eine Obergrenze von 6.000 € pro Jahr, von denen 20 % erstattet werden können. Der Steuerbonus kann nicht mit anderen Smart-Home-Förderungen kombiniert werden, da eine Förderung bereits die Ausgaben senkt.