Solarthermie-Förderung

Per Solarthermie kann Wasser im Haushalt mit der Kraft der Sonne erwärmt werden. So lässt sich Geld sparen und kann Dank einer möglichen Förderung wird die Umstellung noch lukrativer. Lesen Sie hier, wie hoch der Zuschuss für die Solarthermie ist und welche Fördermittel es für die Solar-Heizung gibt.
Inhaltsverzeichnis
    Solarthermie Förderung
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    Solarthermie lohnt sich - finanziell und energetisch

    Solarthermie im privaten Haushalt einzusetzen, hilft, Geld und CO₂ zu sparen. Zum einen kann mit der Solaranlage Warmwasser erzeugt, zum anderen die Heizung unterstützt werden. Das lohnt sich, denn laut Statista werden etwa 70 Prozent der Energie eines Haushaltes zur Bereitstellung von Raumwärme und knapp 15 Prozent für Warmwasser aufgewendet. Kann zumindest ein Teil der dafür aufgewandten fossilen Energieträger (Öl, Gas, Kohle) durch Sonnenenergie ersetzt werden, spart das nicht nur bares Geld, sondern schon auch die Umwelt. Die KfW geht davon aus, dass schon zwei kleinere Kollektoren 65 Prozent des jährlichen Warmwasserbedarfs decken können. 

    Selbstverständlich erfordert auch die Solarthermie die Investition in die Technik und die Kosten liegen bei mehreren Tausend Euro. Durch einen Zuschuss aus einem der Fördertöpfe lassen sich diese aber reduzieren. Bundesweit fördern das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW-Bank die Solarthermie. Auch in einzelnen Bundesländern sowie in vielen Städten und Gemeinden gibt es Programm. Auch manche Energieversorger fördern die Installation von Solarthermie.

    BAFA-Förderung für Solarthermie

    Neben der Förderung von Photovoltaik und der Bezuschussung von Ladestationen für Elektroautos wird in Deutschland auch die Solarthermie gefördert. Bis zum 31. Dezember 2020 war die Förderung über die BAFA im Rahmen des Förderprogramms Heizen mit erneuerbaren Energien möglich. Der Zuschuss für Solarthermie-Anlagen betrug bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. Die BAFA-Förderung gliederte sich dabei in drei Bereiche: in Basis-, Innovations- und Zusatzförderung. Die Basisförderung gab es nur im Gebäudebestand, die Innovationsförderung auch für den Neubau.

    Seit dem 01. Januar 2021 erfolgt die Förderung von Solarthermie im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch das BAFA als Einzelmaßnahme (BEG EM). Als Einzelmaßnahmen zählen die Sanierung der Gebäude-Außenhülle oder der Austausch der Heizungstechnik. Im Unterschied dazu fördert die KfW nur im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung des Gebäudes (s. unten).

    Im August 2022 wurde die BEG noch einmal angepasst und der Fokus auf die Substitution von Öl- und Gasheizungen gelegt. Bisher förderfähige Kombination von z.B. Gasheizung und Solarthermie (Hybridheizung) sind damit aus der BEG gefallen. 

    Wie hoch fällt der Zuschuss zur Solarthermie aus?

    Im Rahmen der BEG EM wird auch der Austausch der Heizung gefördert. Für Solarthermie-Anlagen beträgt der Fördersatz 25 %. Gefördert werden nicht nur die Solarkollektoren, sondern auch der Anschluss an das Warmwasser-oder Heizsystem, der Speicher und die Steigleitungen.  

    Zu den 25 Prozent gibt es einen Bonus für den Austausch, wenn eine Öl-, Kohle oder Nachtspeicherheizung durch eine umweltfreundliche Alternative ersetzt wird. Wird die Solarthermie z.B. mit einer Wärmepumpe kombiniert, erhöht sich die Förderung um 5 Prozent. 

    Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen ebenso wie das Erstellen eines "Sanierungsfahrplans".

    Bei der Förderung der Solarthermie ist zu beachten, dass es eine Liste gibt, in der alle der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen, das heißt die konkreten Produkte, aufgeführt sind. 

    Die genaue Höhe der Förderung richtet sich individuell nach den voraussichtlich anfallenden Kosten für eine Solarthermieanlage. Letztere hängen von den Gegebenheiten beim Bau der Anlage ab, vom Anschluss an das Warmwassersystem bzw. die Heizung und davon, ob ein Solarspeicher angeschafft wird. Grundlage für die Förderungsentscheidung ist der Kostenvoranschlag des für den Anlagenbau beauftragten Unternehmens.

    Grundsätzlich gilt, dass eine BAFA-Förderung von Solarthermie in Form eines Zuschusses nicht zurückgezahlt werden muss. Verbraucher sollten allerdings beachten, dass die einmal im Antrag genannten Anschaffungs- und Installationskosten nicht mehr geändert werden können. Zudem muss der Antrag auf eine Förderung von Solarthermie vor Anschaffung und Baubeauftragung gestellt werden.

    Voraussetzungen für die Solarthermie-Förderung

    Für Solarthermie-Anlagen kommt eine Förderung infrage, wenn sie neu installiert oder nachträglich erweitert werden sollen. Dabei müssen mehr als 50 % der durch eine Anlage erzeugten Wärme bzw. Kälte der Warmwasserbereitung, der Raumheizung, kombinierter Warmwasserbereitung und Heizung oder der solaren Kälteerzeugung dienen.

    Eine weitere Voraussetzung  ist das Einhalten technischer und anderer Mindestvoraussetzungen der Kollektoren und der gesamten Solaranlage. Dazu zählen: 

    • Flüssigkeitsdurchströmte Solarkollektoren müssen einen jährlichen Kollektorertrag  von mindestens 525 kWh/m² erreichen. Für Luftkollektoren gelten keine Mindestanforderungen.
    • Solarthermie-Anlagen müssen durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut nach Solar Keymark zertifiziert worden sein
    • Mindest-Bruttokollektorfläche (Warmwasser 3 m², Flachkollektor 9 m², Vakuum 7 m²)
    • Mindestvolumen der Wärmespeicher...
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    KfW-Förderung  für Solarthermie

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert eine Solarthermie-Anlage, wenn das Haus einer umfassenden energe­tischen Sanierung unterzogen wird. Um in den Genuss der Förderung durch das KfW-Programm 261 ("Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude-Kredit") zu kommen, muss das Gebäude nach der Sanierung muss mindestens die Anforder­ungen an ein Effizienz­haus 85 oder an das Effizienz­haus Denkmal erfüllen. Ältere Förderprogramme (KfW 151 - 153, 161, 430 und 461) können nicht mehr genutzt werden.

    Wie hoch ist die KfW-Förderung?

    Die Höhe der BEG-Förderung ist von einer Reihe an Faktoren abhängig, vor allem davon, wie energieeffizient die sanierte Immobilie ist und wie hoch die förderfähigen Kosten sind.  Informationen zu den Effizienzklassen finden sich auf der Website der KfW, die förderfähigen Kosten sind in der Förderrichtlinie unter Ziffer 8.2. aufgeführt.

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    Wird die Effizienzhaus-Stufe 85 (oder besser) erreicht, kann ein maximaler Förderbetrag von 120.000 Euro je Wohneinheit ausgereicht werden.  Werden zudem die Kriterien für die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) erreicht, erhöht sich der Maximalbetrag auf 150.000 Euro pro Wohneinheit. Das zusätzliche Geld wird ausgereicht, wenn im Zuge der Sanierung zum Effizienz­haus eine neue Heizungs­anlage auf Basis erneuer­barer Energien eingebaut und damit mindestens 65 % des Energie­bedarfs des Gebäudes gedeckt wird.

    Neben dem Kredit bietet die KfW Tilgungszuschüsse, die zwischen 5 und 20 % vom Kreditbetrag ausmachen können und umso höher ausfallen, je besser die Effizienzklasse und wenn die EE-Klasse erreicht wurde. Der Tilgungszuschuss  wird nach Abschluss des Vorhabens gutgeschrieben. 

    Solarthermie wird im Programm nicht explizit als Fördergegenstand genannt, wird aber in der Förderrichtlinie unter den technischen Mindestanforderungen (TMA)für das BEG-Programm genannt: 

    "Für die EE-Klasse können folgende Arten der Wärmeerzeugung und -rückgewinnung verwendet werden: 

    a) Nutzung von Solarthermie..."