Mittels Balkonkraftwerk Solarstrom gewinnen

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die auf dem Balkon oder auf einer Terrasse angebracht wird. Die Balkon-Solaranlage besteht aus ein bis zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter und den notwendigen Anschlüssen. In aller Regel werden Balkon-PV-Anlagen für den Eigenverbrauch genutzt, d.h. es wird kein Strom ins Netz eingespeist.
Inhaltsverzeichnis
    PV-Balkonanlage - Balkonkraftwerk
    Mehr Unabhängigkeit durch Solarstrom

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    Dank Balkonkraftwerken kann jeder eigenen Solarstrom nutzen 

    Lange Zeit stellte die Installation von Balkonkraftwerken eine rechtlichen Grauzone dar. Erst seit Ende 2018 sind die Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) für den Balkon gemäß der Installationsnorm VDE 0100-551-1 ausdrücklich erlaubt. Damit haben nun Mieter oder Wohnungsbesitzer ohne eigenes Hausdach die Möglichkeit, umweltfreundlichen und günstigen Solarstrom vom Balkon, vom Garagendach oder von der Terrasse zu gewinnen. Wir zeigen, welche Vorteile ein Balkonkraftwerk hat und was es bei der Auswahl und beim Betrieb zu beachten gibt.  

    Was ist ein Balkonkraftwerk? 

    Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die auf oder an einem Balkon montiert oder aber auf einer Terrasse errichtet werden kann. Die kompakten Solaranlagen werden daher auch „Balkon-PV-Anlagen“ oder „Mini-PV-Anlagen“ genannt.  

    Eine PV-Anlage für den Balkon besteht meist aus ein bis zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter sowie den notwendigen Kabeln und Anschlüssen. Sie arbeitet prinzipiell wie eine große PV-Anlage, hat aber aufgrund der Größe nur eine vergleichsweise geringe Leistung.   

    Balkon-PV-Anlage

    Wie funktioniert eine PV-Anlage für den Balkon und was bringt sie?

    Die Solarmodule einer Mini-PV-Anlage werden auf dem Balkon platziert, entweder mithilfe spezieller Halterungen an der Balkonwand bzw. an der Brüstung oder per Aufständerungen auf dem Boden oder einem Garagendach. Die Photovoltaik-Balkonmodule erzeugen wie jede andere Photovoltaikanlage Gleichstrom aus Sonnenenergie. Damit gewöhnliche Elektrogeräte den Solarstrom nutzen können, muss er zunächst in Wechselstrom umgewandelt werden. Diese Aufgabe übernimmt ein Wechselrichter. Über diesen erfolgt auch die Einspeisung des Solarstroms ins Hausnetz. 

    Dazu wird der Wechselrichter mit einer Steckdose verbunden. Der Strom, den das Balkonkraftwerk erzeugt, kann so direkt für den Eigenverbrauch genutzt werden. Wird zusätzlicher Strom im Haushalt benötigt, wird der wie üblich vom Stromanbieter bezogen.  

    Die maximale Leistung einer Photovoltaikanlage für den Balkon lag lange zwischen 300 und 600 W. Nach der Norm des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) stellten 600 W auch die zulässige maximale Leistung dar, die eingespeist werden durften. Seit Anfang 2024 sind  800 W Einspeiseleistung zulässig. Die entsprechen bei 230 V etwa 3,5 Ampere zusätzlich. Moderne Hausinstallationen sind mit 16 A abgesichert, die Leitungen für 20 A ausgelegt. 

    Die Einspeiseleistung des Balkonkraftwerkes ist also so gering, dass sie keine Gefahr für den Stromkreis in einem typischen Haus darstellt. Damit sind beispielsweise Hausbrände in Folge der Einspeisung in der Regel auszuschließen. 

    Der Maximalwert von 800 W 

    darf nicht überschritten werden, auch nicht, indem mehrere Balkonkraftwerke parallel Solarstrom ins Hausstromnetz einspeisen. Hier besteht außerdem eine weitere Gefahr: Fällt das Netz aus, erkennen die Wechselrichter das nicht mehr, wenn die jeweils andere PV-Anlage weiterhin Strom liefert und schalten nicht ab. Das ist aber erforderlich, um z.B. Reparaturen vornehmen zu können.

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    Die großen Stärken kleiner Photovoltaik-Balkonanlagen 

    Wer zur Miete wohnt oder aus anderen Gründen das Hausdach nicht für eine PV-Anlage nutzen kann, hat dank eines Balkonkraftwerks einerseits die Möglichkeit, aktiv zur Energiewende beizutragen. Zum anderen liegen die Gesamtkosten für die Erzeugung von Solarstrom auch für Balkonkraftwerke unter den Strompreisen der Stromanbieter. Die Höhe der Gestehungskosten lässt sich zwar nur schwer allgemein abschätzen, doch grundsätzlich lässt sich sagen: Auch wenn ein Balkonkraftwerk einen geringeren Ertrag liefert als eine große PV-Anlage, amortisiert es sich nach einigen Jahren. 

    Wenn die Anlage unter nicht -optimalen Bedingungen 400 kWh pro Jahr Strom liefert, von denen 300 kWh verbraucht werden, ergibt das eine Ersparnis - abhängig vom aktuellen Netzstrompreis (30 - 50 Cent / kWh) von 90 bis 150 €. Die Anschaffungskosten liegen im dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich. Damit hat sich die Investition in 10 Jahren oder weniger rentiert. Bei einer Lebensdauer von 20 - 30 Jahren kann dann 10 Jahre und mehr kostenloser Solarstrom genutzt werden.

    Im Vergleich zu Dach-Photovoltaikanlagen zeichnen sich Balkon-PV-Anlagen zudem durch eine ausgesprochen simple Montage aus. Passende Aufständerungen oder Befestigungen für Balkonwand oder -brüstung werden entweder mitgeliefert oder können hinzugekauft werden. Allerdings sollte hier unbedingt auf Qualität geachtet werden, um z.B. ein Herabstürzen der Module auszuschließen.

    Tipp
    Wer ein Balkonkraftwerk kaufen möchte, kann sich am jährlichen Stromverbrauch orientieren. Liegt der bei über 2.000 kWh, ist eine Anlage mit der Maximalleistung von 600 W sinnvoll. Hier sind etwa 500 kW jährlicher Stromertrag zu erwarten.

    Photovoltaik auf dem Balkon: normgerechte Nutzung 

    Balkon-PV-Anlagen, die Strom ins Hausnetz einspeisen, müssen der VDE-Norm (Anwendungsregel VDE-AR-N 4105) entsprechen. Um das sicherzustellen, sollte die Installation von einem Elektriker vorgenommen werden. Zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist die Inbetriebnahme durch die Elektrofachkraft aber nicht mehr. 

    Bei der Betrachtung der rechtlichen Lage zur Norm von Balkonkraftwerken ist festzuhalten, dass die Frage nicht abschließend beantwortet ist, ob eine gewöhnliche Schutz-Kontakt-Steckdose (Schuko) mit dazugehörigem Stecker an der PV-Balkonanlage für den Anschluss genügt. Der VDE zum Beispiel verneint dies, andere Experten sehen kein Problem. Aktuell geht die Tendenz jedoch dahin, Schuko-Stecker zu akzeptieren.

    Es spricht einiges für die Schuko-Steckdose, sofern der verwendete Wechselrichter der PV-Anlage die entsprechende Wechselrichternorm erfüllt. Das heißt, das Gerät muss über einen sogenannten NA-Schutz verfügen. Dieser sorgt dafür, dass der Wechselrichter die Anlage "abschaltet", sobald der Stecker gezogen wurde und die Schuko-Kontakte somit stromlos werden. Auf der ganz sicheren Seite ist, wer einen sogenannten Wieland-Stecker mit dazugehöriger Steckdose zur Einspeisung des Solarstroms aus seiner Balkon-PV-Anlage verwendet, denn da gibt es keine offenliegenden Kontakte. 

    Eine Wieland-Einspeisesteckdose muss von einem Elektroinstallateur eingebaut werden, was Kosten von 150 bis 200 € nach sich zieht und so die Amortisationszeit der Anlage verlängert. Wieland-Stecker verfügen im Gegensatz zu Schuko-Steckern nicht über hervorstehende Metallstifte, mit denen man versehentlich in Berührung kommen könnte, während die Balkon-Photovoltaikanlage Strom erzeugt. Allerdings schaltet der normgerechte Wechselrichter bei Trennung vom Netz in Sekundenbruchteilen ab, so dass auch bei einem Schuko-Stecker die Gefahr eines elektrischen Schlages ausgeschlossen ist.

    VDE spricht sich für Vereinfachungen aus

    In einem Positionspapier sprach sich jetzt der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) für folgende Vereinfachungen aus:

    - Duldung der Schukostecker für Balkonmodule
    - 800 W-Bagatellgrenze für Einspeisung
    - Zertifizierung der Sicherheit durch die Hersteller
    - keine Notwendigkeit für die Installation spezieller Zähler
    - Anmeldung nur im Marktstammdatenregister, nicht beim Netzbetreiber

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    Muss Balkon-PV zwingend über eine Einspeisesteckdose angeschlossen werden?

    Muss man ein Balkonkraftwerk anmelden?

    Der Betreiber einer Balkon-PV-Anlage ist verpflichtet, diese anzumelden, und zwar im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MStR). Ohne eine solche gebührenfreie Anmeldung ist der Betrieb eines Balkonkraftwerks nicht erlaubt. Wer ein Balkonkraftwerk ohne Anmeldung betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann. 

    Seit 1. April 2024 wurde jedoch die Anmeldung  beim MStR deutlich vereinfacht. Angegeben werden müssen jetzt nur noch: 

    • Standort der Anlage
    • Datum der Inbetriebnahme
    • Gesamtleistung der Module
    • Leistung des Wechselrichters
    • Zählernummer 

    Da eine PV-Balkon-Anlage in der Regel nur zur Eigenversorgung genutzt wird und eine Leistung von 1 kW nicht erreicht, ist es erlaubt, das Balkonkraftwerk zu betreiben, ohne der jährlichen, relativ komplexen Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesnetzagentur nachzukommen. Das stellt eine deutliche Erleichterung dar und macht die Nutzung eines Balkonkraftwerks vergleichsweise unbürokratisch. Wer eine Mini-PV-Anlage dagegen nicht zum Eigenverbrauch nutzt, sondern in erster Linie die Einspeisevergütung für Solarstrom erhalten möchte, profitiert nicht von dieser Sonderregelung.  

    Apropos Einspeisevergütung: Wirtschaftlich ist es auch für Balkonkraftwerke sinnvoll, so viel vom selbst erzeugten Solarstrom wie möglich auch selbst zu verbrauchen. Da die Leistung der Anlage nicht allzu hoch ist, sollte das in der Regel auch der Fall sein. Jeder Haushalt hat eine Grundlast, d.h. einen kontinuierlichen, relativ konstanten Stromverbrauch, der so gedeckt werden kann. Überschüsse, die eingespeist werden, fallen also gering aus.  Viele Betreiber der Mini-Solaranlagen verzichten deshalb auf die Einspeisevergütungum den bürokratischen Aufwand gering zu halten.

    Jeder Betreiber kann sein Balkonkraftwerk selbst anmelden. Wie bei großen PV-Anlagen handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, bei dem zuerst die persönliche Anmeldung erfolgt. Im zweiten Schritt wird die Mini-Solaranlage gemeldet. Diese Aufgabe kann auch eine bevollmächtigte Person übernehmen – zum Beispiel ein Elektroinstallateur.

    Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist inzwischen nicht mehr erforderlich. In der Vergangenheit haben Netzbetreiber häufig die Nachrüstung eines Einspeise- bzw. eines Zweirichtungszählers verlangt. Streit gab es dann immer wieder darum, wer die Kosten für den Einbau übernimmt. Unstrittig ist, dass der Zähler selbst dann eine jährliche Miete kostet. 

    Vorsicht war lange Zeit geboten, wenn noch ein analoger Stromzähler vorhanden war: Der läuft nämlich rückwärts, wenn eine PV-Balkonanlage mehr Strom produziert, als gerade im Haushalt genutzt wird. Technisch ist das kein Problem, aber rechtlich nicht zulässig. Anlagenbesitzer benötigen deshalb mindestens einen Zähler mit einer sogenannten Rücklaufsperre, sonst drohte eine Anzeige vom Messstellenbetreiber. Mit dem Solarpaket I wurde diese Regelung ausgesetzt und das Rückwärtslaufen wird vorübergehend toleriert.  Grund ist, dass alte Zähler in nächster Zeit sowieso ausgetauscht werden müssen. Wer schon einen modernen Smart Metern hat, muss sich mit diesem Problem nicht beschäftigen. 

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    Alternative zur DGS-Zertifizierung: DIN-Norm 4105:2018:11

    Gibt es eine Förderung für Balkonkraftwerke?

    Eine bundesweite Förderung der Mini-Solaranlagen ist bisher nicht in Sicht. Allerdings sind einzelne Kommunen und Regionalverbände bereits dazu übergegangen, die Stecker-Solargeräte zu bezuschussen. Wer mehr dazu wissen will, der kann sich momentan nur bei seiner Gemeinde oder seinem Versorger erkundigen.  

    Sachsen fördert seit Mitte 2023 steckerfertige Photovoltaikkleinanlagen mit Wechselrichter mit bis zu 300 Euro. Die Antragstellung kann ausschließlich digital über das Förderportal der SAB erfolgen. 

    Schleswig-Holstein hat sein Programm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" angepasst. Seit Januar 2023 werden darüber Balkon-PV-Anlagen bis 600 W mit bis zu 200 € gefördert. 

    Besser haben es da die Bürgerinnen und Bürger von Mecklenburg-Vorpommern: Das Bundeslandest fördert für Anschaffung und Installation der Balkon-PV-Anlage mit einem Festbetrag von maximal 500 € pro steckerfertiger PV- Anlage und Wohnungseinheit. Beantragt werden kann die Förderung seit November 2022 über das Landesförderinstitut.  

    Und auch in Berlin fördert seit Februar 2023 ebenfalls Balkonanlagen mit 500 Euro pro Vorhaben. Die Förderung, für die 7 Millionen Euro eingestellt sind, kann dann bei der Investitionsbank Berlin (IBB) über das Programm „SolarPLUS“ online beantragt werden. Seit Oktober 2023 haben auch Wohnungseigentümer für selbst genutzte Wohnungen und Pächter von Kleingartenanlagen die Möglichkeit, die Förderung zu beantragen.

    Neben den Bundesländern stellen auch Kommunen Gelder für die Förderung der Balkonkraftwerke zur Verfügung. 

    Lohnt sich ein Balkonkraftwerk mit Speicher?

    Stromspeicher für Solaranlagen eröffnen die Möglichkeit, erzeugten Sonnenstrom zu einem späteren Zeitpunkt zu verwenden. Durch eine Balkon Solaranlage mit Speicher steigt der Eigenverbrauch, man ist in geringerem Maße auf die externe Stromlieferung angewiesen und die Stromkosten fallen niedriger aus. Allerdings ist der Überschuss, den ein Balkonkraftwerk generiert, sehr gering. Die Investition in einen Speicher lohnt sich also in der Regel nicht, soll ausschließlich überschüssiger Solarstrom eingespeichert werden.  Eine Studie des Solarenergie-Fördervereins kommt sogar zu dem Schluss, dass Speicher für Balkon-Solaranlagen weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll sind, zumindest in der aktuellen Situation. Als Gründe werden genannt:

    • Amortisation während der Lebensdauer der Balkon-Solaranlage nicht gegeben
    • geringere Lebensdauer der Batterie auf dem Balkon - der Speicher ist ungeschützt Wärme und Kälte ausgesetzt
    • sehr geringe Beladung im Winter - Batterie kann kaum genutzt werden.
    • Wirkungsgradverluste beim Laden- und Entladen der Niedervoltbatterie
    Onlinerechner für Stecker-Solar-Geräte
    Mit einem Onlinerechner für Stecker-Solar-Geräte haben die HTW Berlin und Indielux ein Werkzeug für die technische und ökonomische Bewertung von Photovoltaik-Balkonmodulen erstellt. Anhand verschiedener Jahressimulationen ist es möglich, Amortisationszeit und CO₂-Einsparpotentiale der Kleinstanlagen zu berechnen.

    Was ist beim Kauf einer Photovoltaikanlage für den Balkon zu beachten?

    Folgende Aspekte erleichtern Interessierten die Auswahl eines konkreten Balkonkraftwerks:  

    • Der Wechselrichter muss über einen NA-Schutz verfügen.
    • Die Leistungen der Solarpanel sollten die mögliche Höchstleistung des Wechselrichters nur geringfügig  übersteigen. Zulässig sind aber bis zu 2 kW.
    • Liefern die Solarmodule mehr als 800 W Höchstleistung, muss eine Abregelung / Begrenzung am Wechselrichter erfolgen.
    • Wechselrichter für Balkonkraftwerke sollte eine Schutzklasse IP6x aufweisen. Das bedeutet, dass sie staubdicht und unempfindlich gegen Berührung sind. Je nachdem, welche Ziffer anstelle des „x“ steht, weisen sie zudem entweder lediglich einen „Schutz vor Spritzwasser“ (IP64) oder aber einen „Schutz vor starkem Strahlwasser“ (IP66) auf. Wird die Anlage starker Witterung ausgesetzt sein, sollte besser ein Gerät der höheren Schutzklasse gewählt werden.
    • Die Lebensdauer einer PV-Anlage bestimmt letztendlich deren Wirtschaftlichkeit. Interessierte sollten daher vor dem Kauf prüfen, welche Lebensdauer und Garantiezeiten die Hersteller für ihre Produkte abgeben.
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    Infoblatt des Umweltinstitut München e.V., das alle wichtigen Fragen zu Balkonkraftwerken kurz und knapp beantwortet. Das Infoblatt kann gedruckt auf der Website des Umweltinstituts bestellt werden.